WertsVerkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsrecht für Mandanten aus Kempten (Allgäu)

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Kempten (Allgäu), dem Landgericht Kempten (Allgäu) und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Kempten
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Kempten (Allgäu) – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A7 und B12, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Kempten (Allgäu): Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Bußgeldstelle Kempten (Allgäu) und Gericht – wer Ihren Fall bearbeitet

Wer erlässt in Kempten (Allgäu) den Bußgeldbescheid? Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Kempten. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Kempten (Allgäu) regelmäßig an das Amtsgericht Kempten (Allgäu).

ZBS Viechtach (Bayern): Zuständigkeit und Einspruch im Überblick →

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Kempten (Allgäu) Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Kempten (Allgäu) Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Kempten Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Kempten (Allgäu) Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Kempten (Allgäu)

In Kempten misst der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) der Stadt – ausschließlich mobil, feste Blitzer gibt es im Stadtgebiet nicht. Bemerkenswert: Der Stadtrat hat die städtische Geschwindigkeitsüberwachung auf höchstens zehn Stunden pro Woche begrenzt (nach Presseberichten, 2019). Gemessen wird vor allem dort, wo Bürgerbeschwerden vorliegen – seit 2019 mit einem Gerät, das schon ab 50 Metern und damit auch in engen, kurvigen Straßen messen kann.

Auf A 7 und A 980 sowie auf B 12 und B 19 misst die Verkehrspolizeiinspektion Kempten – ohne Ankündigung und ohne Stundenbegrenzung.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

Jetzt Fall prüfen

Häufige Fragen aus Kempten (Allgäu)

Wo wird in Kempten geblitzt?

Feste Anlagen gibt es nicht. Die Stadt misst mobil über ihren Kommunalen Ordnungsdienst – begrenzt auf zehn Stunden pro Woche (nach Presseberichten, 2019), bevorzugt an Stellen mit Bürgerbeschwerden. Auf A 7, A 980, B 12 und B 19 misst die Verkehrspolizei, jederzeit und unangekündigt.

Muss ich für die Beauftragung nach Kempten (Allgäu) kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Kempten (Allgäu).

Wer erlässt in Kempten (Allgäu) die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt Kempten. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Kempten (Allgäu) regelmäßig an das Amtsgericht Kempten (Allgäu).

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Kempten (Allgäu)?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Kempten (Allgäu)?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Kempten, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Kempten (Allgäu) und in der Berufung vor dem Landgericht Kempten (Allgäu). Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Worum geht es?

Ein Klick genügt – den Rest klären wir mit Ihnen.

Genauer:
Wohin dürfen wir uns melden?

Ihre Angaben bleiben vertraulich und werden nur für Ihre Anfrage verwendet.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

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