RECHTSANWALTSKANZLEI
WERNER WERTS
Anton-Bruckner-Str. 18
91052 Erlangen
E-Mail: post@verkehrsrecht-werts.de
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Personenschaden
Beim Schmerzensgeld zählt nicht die Diagnose allein, sondern was Sie tatsächlich erlebt haben: wie lange die Beschwerden angehalten haben, welche Behandlungen nötig waren und was Ihnen im Alltag nicht mehr möglich war. Genau das erfassen wir hier. Was Sie nicht sicher wissen, lassen Sie bitte frei.
- Halten Sie Arztberichte, Atteste und Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bereit – Sie können sie anhängen.
- Für die laufende Dokumentation gibt es unser Schmerztagebuch zum Ausdrucken.
- Ihre Eingaben werden auf diesem Gerät zwischengespeichert, damit nichts verlorengeht.
- Sie erhalten Ihre Angaben als PDF-Kopie per E-Mail.
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