Unfallregulierung – was Ihnen nach einem Unfall zusteht
Nach einem unverschuldeten Unfall reguliert die gegnerische Haftpflichtversicherung Ihren Schaden. Nur zahlt sie nicht, was Ihnen zusteht, sondern was Sie fordern und belegen. Kürzungen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Dieser Bereich zeigt Ihnen Position für Position, worauf Sie Anspruch haben und wo die Versicherung erfahrungsgemäß streicht.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Ihre Ansprüche nach dem Unfall – Position für Position
Reparaturkosten
Ob konkret oder fiktiv abgerechnet wird, entscheiden Sie – nicht die Versicherung. Wo Stundensätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten gekürzt werden und wo die 130-Prozent-Grenze gilt.
Reparaturkosten im Detail →Totalschaden
Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt, zählt der Wert Ihres Fahrzeugs. Wiederbeschaffungswert, Restwert aus Sonderbörsen und die Abgrenzung zum 130-Prozent-Fall.
Totalschaden im Detail →Wertminderung
Der Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger – dafür gibt es die merkantile Wertminderung. Ein eigener Anspruch, den Versicherer gern mit Alter und Laufleistung ablehnen.
Wertminderung im Detail →Nutzungsausfall
Für jeden Tag ohne Auto steht Ihnen etwas zu – Mietwagen oder Nutzungsausfall, aber nicht beides. Wie lange gezahlt wird und wo die Versicherung beim Mietwagen kürzt.
Nutzungsausfall im Detail →Schmerzensgeld
Schmerzensgeld und Personenschaden nach einem Unfall: welche Faktoren zählen und warum Sie eine Abfindung bei Dauerschäden nicht vorschnell unterschreiben sollten.
Schmerzensgeld im Detail →Gutachten
Nach einem Unfall dürfen Sie Ihren eigenen Sachverständigen wählen. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung ist kein neutrales Gutachten.
Gutachten im Detail →Haftungsquote
Betriebsgefahr, Mithaftung, Anscheinsbeweis: Wie eine Haftungsquote entsteht, wann sie unberechtigt ist und was sie für jede einzelne Schadensposition bedeutet.
Haftungsquote im Detail →Die Grundregel: Sie sollen so stehen wie ohne den Unfall
Das Schadensrecht verfolgt ein einfaches Ziel: Sie sollen wirtschaftlich so gestellt werden, wie Sie ohne den Unfall stünden (§ 249 BGB). Dazu gehört nicht nur die Reparatur, sondern jede Folge des Unfalls, die Wertminderung, der Ausfall Ihres Fahrzeugs, Gutachter- und Anwaltskosten und bei Verletzungen das Schmerzensgeld. Der Grundsatz klingt selbstverständlich, doch genau an seiner vollständigen Umsetzung entzündet sich der Streit.
Die Versicherung des Gegners ist nicht Ihr Dienstleister
Meldet sich die gegnerische Versicherung schnell und freundlich, ist das kein Entgegenkommen, sondern Schadensmanagement. Ihr Prüfdienst soll Ihr Gutachten ersetzen, ihre Partnerwerkstatt Ihre freie Werkstattwahl, ein zügiges Abfindungsangebot spätere Ansprüche abschneiden. Die Versicherung vertritt die Interessen des Unfallgegners und zahlt aus dessen Deckung, nicht Ihre. Ihre Interessen vertritt niemand auf der Gegenseite.
Die ersten Schritte nach dem Unfall
Sichern Sie am Unfallort Beweise: Fotos von Fahrzeugen, Stellung und Schäden, Daten des Gegners und, wenn möglich, von Zeugen. Beauftragen Sie bei mehr als einem Bagatellschaden einen eigenen Sachverständigen, nicht den der Versicherung, und suchen Sie bei jeder Verletzung möglichst am Unfalltag einen Arzt auf. Unterschreiben Sie keine Abfindungs- oder Verzichtserklärung, bevor der Schaden vollständig feststeht.
Wer die Anwaltskosten trägt und welches Gericht zuständig ist
Bei klarer Haftung trägt die Gegenseite die Anwaltskosten; sie gehören dann zum ersatzfähigen Schaden. Für Sie entsteht im Regelfall keine eigene Belastung, nur bei einer Mithaftungsquote tragen Sie den entsprechenden Anteil. Muss doch geklagt werden, richtet sich das zuständige Gericht nach dem Streitwert: bis 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht. Das entscheidet nicht über Ihren Anspruch, sondern nur darüber, welches Gericht ihn prüft.
Häufige Fragen zur Unfallregulierung
Was kostet mich der Anwalt nach einem unverschuldeten Unfall?
Im Regelfall nichts. Bei klarer Haftung der Gegenseite gehören die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen, ebenso die Kosten Ihres Sachverständigen. Nur bei einer Mithaftungsquote tragen Sie den entsprechenden Anteil; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese den Rest.
Welche Ansprüche habe ich überhaupt?
Je nach Fall: Reparaturkosten oder bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert, die merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen, Gutachter- und Anwaltskosten, eine Auslagenpauschale und bei Verletzungen Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden. Die Unterseiten dieses Bereichs erläutern die wichtigsten Positionen einzeln.
Muss ich den Gutachter und die Werkstatt der Versicherung nehmen?
Nein. Sie haben die freie Wahl des Sachverständigen und der Werkstatt. Der Prüfdienst der Versicherung ist kein neutrales Gutachten, und der pauschale Verweis auf eine günstigere Partnerwerkstatt ist nicht in jedem Fall zulässig. Lassen Sie sich hier nicht auf die Vorgaben der Gegenseite festlegen.
Welches Gericht ist zuständig, wenn geklagt werden muss?
Das hängt vom Streitwert ab: bis 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht. Die meisten Unfälle werden ohnehin außergerichtlich reguliert; die Klage ist der letzte Schritt, wenn die Versicherung berechtigte Forderungen nicht vollständig zahlt.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz den Unfall und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.