WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Das Sachverständigengutachten nach dem Unfall

Das Gutachten ist die Grundlage Ihrer gesamten Schadensabrechnung: Es beziffert den Schaden, die Wertminderung und den Wiederbeschaffungswert. Wer hier den Vorgaben der gegnerischen Versicherung folgt, überlässt ihr die Bewertung des eigenen Schadens. Das müssen Sie nicht.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Sie wählen den Gutachter, nicht die Versicherung

Bei mehr als einem Bagatellschaden dürfen Sie einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Sie müssen nicht warten, bis die gegnerische Versicherung jemanden schickt, und Sie sind nicht verpflichtet, deren Gutachter oder Partnerwerkstatt zu akzeptieren. Die freie Gutachterwahl ist Ihr Recht als Geschädigter.

Wer die Gutachterkosten trägt

Bei klarer Haftung gehören die Kosten des Sachverständigen zum ersatzfähigen Schaden und werden von der gegnerischen Versicherung getragen, ebenso die Kosten Ihres Anwalts. Für Sie entsteht dadurch im Regelfall keine eigene Belastung. Nur bei einer Mithaftungsquote tragen Sie den entsprechenden Anteil.

Warum der Prüfdienst kein Gutachten ist

Meldet sich die Versicherung mit einem eigenen „Prüfbericht", ist das kein neutrales Gutachten, sondern die Einschätzung des Zahlungspflichtigen. Solche Berichte kürzen typischerweise Stundensätze, Verbringungs- und Ersatzteilkosten und stufen die Wertminderung herab. Ein Prüfbericht ist kein gleichwertiges Beweismittel; das Gutachten Ihres unabhängigen Sachverständigen hält dagegen.

Wann ein Kostenvoranschlag genügt

Nur bei echten Bagatellschäden, in der Praxis etwa bis 750 Euro, verlangt die Rechtsprechung kein volles Gutachten; hier reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt. Oberhalb dieser Schwelle dürfen Sie einen Sachverständigen beauftragen, ohne einen Vorwurf der überflüssigen Kosten befürchten zu müssen. Im Zweifel klärt eine kurze Rücksprache, ob Ihr Schaden noch als Bagatelle gilt.

Das Gutachten sichert Beweise

Ein unabhängiges Gutachten hält den Schadenszustand fest, bevor repariert oder das Fahrzeug verwertet wird, und dokumentiert alle Positionen: Reparaturweg, Wiederbeschaffungswert, Restwert und merkantile Wertminderung. Diese Beweissicherung entscheidet später im Streit mit der Versicherung, oft Jahre nach dem Unfall. Ohne sie steht Aussage gegen Aussage, und das geht regelmäßig zu Lasten des Geschädigten.

Häufige Fragen – Gutachten

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Sie dürfen einen eigenen, unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung ist kein neutraler Gutachter, sondern arbeitet im Auftrag des Zahlungspflichtigen und kürzt typischerweise einzelne Positionen. Ihr eigenes Gutachten ist die belastbarere Grundlage Ihrer Forderung.

Was kostet mich das Gutachten?

Bei klarer Haftung nichts, denn die Gutachterkosten trägt die gegnerische Versicherung als Teil des Schadens. Nur wenn Sie eine Mithaftung trifft, tragen Sie den entsprechenden Anteil. Beauftragen Sie das Gutachten deshalb nicht auf eigene Kosten bei der Werkstatt „nebenbei", sondern als eigenständiges Beweismittel.

Reicht nicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Nur bei Bagatellschäden, in der Praxis etwa bis 750 Euro. Darüber sollten Sie ein vollständiges Gutachten einholen, weil ein Kostenvoranschlag die Wertminderung, den Wiederbeschaffungs- und Restwert und den Schadenszustand nicht beweissicher festhält. Gerade diese Positionen werden sonst später bestritten.

Die Versicherung hat mir schon einen Prüfbericht geschickt, brauche ich trotzdem ein Gutachten?

Ja. Der Prüfbericht ersetzt kein neutrales Gutachten, er ist die Sicht der Gegenseite. Ein eigenes Gutachten stellt Ihren Schaden unabhängig fest und ist die Grundlage, um Kürzungen im Prüfbericht Position für Position zu widerlegen.

Weitere Ansprüche nach dem Unfall

  • Unfallregulierung – Übersicht → Alle Anspruchspositionen und die ersten Schritte nach dem Unfall.
  • Reparaturkosten → Ob konkret oder fiktiv abgerechnet wird, entscheiden Sie – nicht die Versicherung. Wo Stundensätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten gekürzt werden und wo die 130-Prozent-Grenze gilt.
  • Totalschaden → Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt, zählt der Wert Ihres Fahrzeugs. Wiederbeschaffungswert, Restwert aus Sonderbörsen und die Abgrenzung zum 130-Prozent-Fall.
  • Wertminderung → Der Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger – dafür gibt es die merkantile Wertminderung. Ein eigener Anspruch, den Versicherer gern mit Alter und Laufleistung ablehnen.
  • Nutzungsausfall → Für jeden Tag ohne Auto steht Ihnen etwas zu – Mietwagen oder Nutzungsausfall, aber nicht beides. Wie lange gezahlt wird und wo die Versicherung beim Mietwagen kürzt.
  • Schmerzensgeld → Schmerzensgeld und Personenschaden nach einem Unfall: welche Faktoren zählen und warum Sie eine Abfindung bei Dauerschäden nicht vorschnell unterschreiben sollten.
  • Haftungsquote → Betriebsgefahr, Mithaftung, Anscheinsbeweis: Wie eine Haftungsquote entsteht, wann sie unberechtigt ist und was sie für jede einzelne Schadensposition bedeutet.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz den Unfall und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern