Haftungsquote und Mithaftung nach dem Unfall
Nicht immer ist die Schuld eindeutig auf einer Seite. Wo sich die Verursachungsbeiträge verteilen, wird der Schaden nach einer Quote geteilt. Versicherer nutzen diese Quote gern, um auch bei klarer Sachlage eine Mithaftung anzuhängen und die Zahlung zu drücken.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs
Von jedem Kraftfahrzeug geht allein durch seinen Betrieb eine Gefahr aus, die dem Halter zugerechnet wird (§ 7 StVG). Deshalb kann selbst ein weitgehend unbeteiligter Beteiligter mit einem Restanteil belastet werden. Diese Betriebsgefahr tritt aber zurück, wenn den Gegner ein klares Verschulden trifft oder der Unfall für Sie unabwendbar war.
Der Anscheinsbeweis bei typischen Unfällen
Bei bestimmten Konstellationen spricht der erste Anschein für ein Verschulden des Gegners: Wer auffährt, hat in aller Regel zu geringen Abstand gehalten oder war unaufmerksam; wer die Vorfahrt verletzt oder beim Spurwechsel auffährt, haftet typischerweise voll. Dieser Anscheinsbeweis nimmt Ihnen die Beweislast ab, solange die Gegenseite keinen atypischen Verlauf beweist. Genau hier setzen Versicherer an, um mit einem angeblichen Sonderfall doch eine Quote zu begründen.
Das unabwendbare Ereignis
Wer nachweist, dass er auch bei größtmöglicher Sorgfalt, also wie ein besonders umsichtiger „Idealfahrer", den Unfall nicht hätte vermeiden können, haftet gar nicht, auch nicht aus Betriebsgefahr (§ 17 Abs. 3 StVG). Das ist ein hoher Maßstab, aber in vielen Auffahr- und Vorfahrtfällen erreichbar. Wird er erfüllt, ist für eine Mithaftungsquote kein Raum.
Was eine Quote konkret bedeutet
Eine Quote wirkt auf alle Positionen gleichzeitig: Bei einer Haftung der Gegenseite zu 70 Prozent erhalten Sie von Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Gutachter- und Anwaltskosten jeweils diese 70 Prozent. Schon zehn Prozentpunkte Unterschied summieren sich deshalb über alle Posten spürbar. Um jede Quote wird darum einzeln gerungen, sie ist selten ein Randthema.
Wie unberechtigte Quoten abgewehrt werden
Eine Mithaftung darf nicht behauptet, sie muss bewiesen werden. Wir prüfen den Unfallhergang gegen die Grundsätze des Anscheinsbeweises, ziehen das Gutachten und, wo nötig, die Unfallstelle heran und halten der Versicherung entgegen, wo ihre Quote nicht trägt. Häufig lässt sich eine zunächst angesetzte Mithaftung ganz beseitigen oder deutlich verringern.
Häufige Fragen – Haftungsquote
Die Versicherung will mir eine Mithaftung anrechnen, ist das berechtigt?
Nicht ohne Weiteres. Eine Mithaftung muss die Gegenseite beweisen, sie darf sie nicht einfach behaupten. Bei typischen Unfällen wie Auffahren, Vorfahrtverletzung oder Spurwechsel spricht der Anscheinsbeweis oft für Sie. Lassen Sie die angesetzte Quote prüfen, bevor Sie eine gekürzte Zahlung akzeptieren.
Was ist die Betriebsgefahr?
Von jedem Fahrzeug geht durch seinen Betrieb eine Gefahr aus, die dem Halter zugerechnet wird. Sie kann zu einem kleinen Mithaftungsanteil führen, selbst wenn Sie sich korrekt verhalten haben. Bei klarem Verschulden des Gegners oder einem für Sie unabwendbaren Unfall tritt die Betriebsgefahr jedoch zurück.
Was bedeutet eine Quote für mein Geld?
Sie wirkt auf jede Schadensposition gleich. Bei einer Haftung der Gegenseite zu 70 Prozent bekommen Sie von jeder Position, also Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Kosten, jeweils 70 Prozent ersetzt. Deshalb lohnt es sich, um jeden Prozentpunkt zu streiten.
Ich war völlig unschuldig, kann ich trotzdem auf einem Anteil sitzenbleiben?
Möglich ist das über die Betriebsgefahr, aber oft vermeidbar. Wenn sich nachweisen lässt, dass der Unfall für Sie unabwendbar war oder den Gegner das alleinige Verschulden trifft, entfällt Ihr Anteil. Genau dieser Nachweis entscheidet über die volle statt einer nur anteiligen Zahlung.
Weitere Ansprüche nach dem Unfall
- Unfallregulierung – Übersicht → Alle Anspruchspositionen und die ersten Schritte nach dem Unfall.
- Reparaturkosten → Ob konkret oder fiktiv abgerechnet wird, entscheiden Sie – nicht die Versicherung. Wo Stundensätze, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten gekürzt werden und wo die 130-Prozent-Grenze gilt.
- Totalschaden → Wenn sich die Reparatur nicht mehr lohnt, zählt der Wert Ihres Fahrzeugs. Wiederbeschaffungswert, Restwert aus Sonderbörsen und die Abgrenzung zum 130-Prozent-Fall.
- Wertminderung → Der Unfallwagen bringt beim Verkauf weniger – dafür gibt es die merkantile Wertminderung. Ein eigener Anspruch, den Versicherer gern mit Alter und Laufleistung ablehnen.
- Nutzungsausfall → Für jeden Tag ohne Auto steht Ihnen etwas zu – Mietwagen oder Nutzungsausfall, aber nicht beides. Wie lange gezahlt wird und wo die Versicherung beim Mietwagen kürzt.
- Schmerzensgeld → Schmerzensgeld und Personenschaden nach einem Unfall: welche Faktoren zählen und warum Sie eine Abfindung bei Dauerschäden nicht vorschnell unterschreiben sollten.
- Gutachten → Nach einem Unfall dürfen Sie Ihren eigenen Sachverständigen wählen. Der Prüfdienst der gegnerischen Versicherung ist kein neutrales Gutachten.
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Schildern Sie kurz den Unfall und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.