Schadensersatz beim Autokauf
Neben oder statt Rücktritt und Minderung können Sie Schadensersatz verlangen. Für Autokäufer besonders wichtig: Die Reparaturkosten bekommen Sie auch dann, wenn Sie (noch) nicht reparieren lassen.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Voraussetzungen
Schadensersatz statt der Leistung setzt grundsätzlich eine erfolglose Frist zur Nacherfüllung voraus (§ 281 Abs. 1 BGB). Beim Händlerkauf durch Verbraucher gelten dieselben Erleichterungen wie beim Rücktritt (§ 475d Abs. 2 BGB). Der Verkäufer haftet nicht, wenn er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat; das muss er selbst darlegen (§ 280 Abs. 1 S. 2 BGB).
Reparaturkosten netto sofort, Umsatzsteuer nach der Reparatur
Behalten Sie das Auto, können Sie den Schaden anhand der voraussichtlich erforderlichen Reparaturkosten berechnen, auch wenn die Reparatur noch nicht durchgeführt ist (BGH, Urteil vom 12. März 2021 – V ZR 33/19; für den Gebrauchtwagenkauf bestätigt durch BGH, Urteil vom 10. November 2021 – VIII ZR 187/20). Sie müssen die Reparatur nicht vorfinanzieren. Die Umsatzsteuer gibt es allerdings erst, wenn und soweit sie tatsächlich anfällt (BGH, V ZR 33/19). Praktisch heißt das: Sie erhalten zunächst die Netto-Reparaturkosten nach Gutachten oder Kostenvoranschlag; lassen Sie reparieren, kommt die gezahlte Umsatzsteuer hinzu.
Schadensersatz, kein Kostenvorschuss
Einen Vorschuss für eine eigene Reparatur gibt es im Kaufrecht nicht (BGH, V ZR 33/19). Der Betrag ist Schadensersatz: Sie müssen ihn nicht für die Reparatur verwenden und nicht abrechnen.
Großer Schadensersatz
Statt das Auto zu behalten, können Sie es zurückgeben und den gesamten Schaden ersetzt verlangen. Das setzt voraus, dass die Pflichtverletzung nicht unerheblich ist (§ 281 Abs. 1 S. 3 BGB).
Folgeschäden
Kosten für Gutachter, Abschleppen, Mietwagen oder Nutzungsausfall können als weiterer Schaden ersatzfähig sein. Ob und in welcher Höhe, hängt vom Einzelfall ab.
Häufige Fragen – Schadensersatz
Bekomme ich die vollen Gutachtenkosten, wenn die Reparatur am Ende billiger war?
Das hat der BGH ausdrücklich offengelassen (VIII ZR 187/20). Rechnen Sie in diesem Fall mit Einwänden des Verkäufers.
Weitere Rechte beim Autokauf
- Autokauf & Werkstatt – Übersicht → Die Reihenfolge Ihrer Rechte und die ersten Schritte.
- Sachmangel erkennen → Mangel oder Verschleiß? Was vereinbart war, was üblich ist und wer was beweisen muss.
- Nacherfüllung → Reparatur oder neues Fahrzeug: Ihr Wahlrecht, wer die Kosten trägt und wann die Nachbesserung gescheitert ist.
- Rücktritt → Auto zurück, Geld zurück: Voraussetzungen, Erheblichkeit und Rückabwicklung.
- Minderung → Auto behalten, weniger zahlen – auch bei kleineren Mängeln.
- Privatkauf & Arglist → „Gekauft wie gesehen“ – wo der Gewährleistungsausschluss endet.
- Fristen & Verjährung → Zwei Jahre ab Übergabe, Verkürzung beim Gebrauchtwagen, Verlängerungen und Arglist.
- Werkstatt & Kostenvorschuss → Misslungene Reparatur: Nachbesserung, Selbstvornahme und Kostenvorschuss nach § 637 BGB.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz den Mangel und laden Sie Kaufvertrag, Anzeige oder Rechnung hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Bitte lassen Sie bis dahin nichts selbst reparieren.