Nacherfüllung: Was der Händler schuldet
Vor allen anderen Rechten steht die Nacherfüllung. Wie Sie sie richtig verlangen, entscheidet darüber, ob später Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz möglich sind.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Ihr Wahlrecht
Sie bestimmen, ob der Mangel beseitigt oder ein mangelfreies Fahrzeug geliefert wird (§ 439 Abs. 1 BGB). Der Verkäufer kann die gewählte Art nur verweigern, wenn sie unverhältnismäßige Kosten verursacht (§ 439 Abs. 4 BGB). Beim Gebrauchtwagen, den Sie vor dem Kauf besichtigt haben, scheidet die Ersatzlieferung in der Regel aus (BGH, Urteil vom 7. Juni 2006 – VIII ZR 209/05).
Kosten
Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verkäufer (§ 439 Abs. 2 BGB). Als Verbraucher beim Händler können Sie für diese Aufwendungen einen Vorschuss verlangen, etwa für die Überführung zum Händler (§ 475 Abs. 5 BGB). Dieser Vorschuss betrifft nur die Kosten der Nacherfüllung, nicht eine eigene Reparatur.
Fristen und Versuche
Der Händler muss beim Verbrauchsgüterkauf innerhalb angemessener Frist ab Ihrer Mangelmitteilung und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für Sie nacherfüllen (§ 475 Abs. 6 BGB). Eine Nachbesserung gilt in der Regel nach dem zweiten erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen (§ 440 S. 2 BGB).
Wo nachgebessert wird
Sie müssen das Fahrzeug zur Verfügung stellen (§ 439 Abs. 5 BGB). Wo das geschieht, richtet sich zuerst nach dem Vertrag, dann nach den Umständen und im Zweifel nach dem Sitz des Verkäufers (BGH, Urteil vom 13. April 2011 – VIII ZR 220/10).
Verlängerte Verjährung
Bessert der Händler nach, verlängert sich beim Verbrauchsgüterkauf die ursprüngliche Verjährungsfrist einmalig um zwölf Monate (§ 475e Abs. 5 BGB). Darauf muss er Sie vorher hinweisen (§ 475 Abs. 4 BGB).
Häufige Fragen – Nacherfüllung
Darf ich den Mangel in meiner Werkstatt reparieren lassen und die Rechnung schicken?
Im Kaufrecht gibt es kein Selbstvornahmerecht mit Kostenerstattung, wie es § 637 BGB für Werkverträge vorsieht. Wer ohne Gelegenheit zur Nacherfüllung repariert, riskiert, die Kosten selbst zu tragen.
Weitere Rechte beim Autokauf
- Autokauf & Werkstatt – Übersicht → Die Reihenfolge Ihrer Rechte und die ersten Schritte.
- Sachmangel erkennen → Mangel oder Verschleiß? Was vereinbart war, was üblich ist und wer was beweisen muss.
- Rücktritt → Auto zurück, Geld zurück: Voraussetzungen, Erheblichkeit und Rückabwicklung.
- Minderung → Auto behalten, weniger zahlen – auch bei kleineren Mängeln.
- Schadensersatz → Reparaturkosten netto auch ohne Reparatur, Umsatzsteuer nach der Reparatur, Folgeschäden.
- Privatkauf & Arglist → „Gekauft wie gesehen“ – wo der Gewährleistungsausschluss endet.
- Fristen & Verjährung → Zwei Jahre ab Übergabe, Verkürzung beim Gebrauchtwagen, Verlängerungen und Arglist.
- Werkstatt & Kostenvorschuss → Misslungene Reparatur: Nachbesserung, Selbstvornahme und Kostenvorschuss nach § 637 BGB.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Schildern Sie kurz den Mangel und laden Sie Kaufvertrag, Anzeige oder Rechnung hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Bitte lassen Sie bis dahin nichts selbst reparieren.