WertsVerkehrsrecht

Einspruch gegen den Strafbefehl

Ein Strafbefehl ist ein Urteil ohne Verhandlung – und er wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig. Im Verkehrsstrafrecht setzt er neben der Geldstrafe oft auch Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis fest. Hier erfahren Sie, wie der Einspruch funktioniert, wann er sich lohnt und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

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Zwei Wochen Frist Einspruch nach § 410 StPO
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Strafbefehl erhalten: Frist, Form und Ablauf des Einspruchs

Der Strafbefehl beendet das Verfahren schriftlich, wenn die Staatsanwaltschaft eine Hauptverhandlung für entbehrlich hält. Mit dem Einspruch erzwingen Sie die Verhandlung – oder greifen gezielt nur einzelne Punkte an.

Typische Verkehrsdelikte im Strafbefehl
VorwurfVorschriftStrafrahmenFührerschein
Trunkenheit im Verkehr§ 316 StGBFreiheitsstrafe bis 1 Jahr oder GeldstrafeEntziehung in der Regel (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB)
Gefährdung des Straßenverkehrs§ 315c StGBFreiheitsstrafe bis 5 Jahre oder GeldstrafeEntziehung in der Regel (§ 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB)
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort§ 142 StGBFreiheitsstrafe bis 3 Jahre oder GeldstrafeEntziehung in der Regel bei Personenschaden oder bedeutendem Sachschaden (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB), sonst Fahrverbot möglich
Fahren ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots§ 21 Abs. 1 StVGFreiheitsstrafe bis 1 Jahr oder GeldstrafeSperre für die Erteilung möglich (§ 69a StGB)
Fahrlässige Körperverletzung nach Unfall§ 229 StGBFreiheitsstrafe bis 3 Jahre oder GeldstrafeFahrverbot oder Entziehung möglich, keine Regelvermutung

Im Strafbefehl selbst sind nur bestimmte Rechtsfolgen zulässig: Geldstrafe, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis mit einer Sperre von höchstens zwei Jahren; mit Verteidiger auch Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung (§ 407 Abs. 2 StPO).

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Maßgeblich ist das Datum, das der Zusteller auf dem gelben Umschlag vermerkt hat – auch wenn der Brief nur in den Briefkasten eingelegt wurde und Sie ihn erst später lesen. Die Frist endet am selben Wochentag zwei Wochen später; fällt dieser auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, am nächsten Werktag (§ 43 StPO). Bis Fristende muss der Einspruch beim Gericht eingegangen sein – das Absenden genügt nicht.

Wie und wo lege ich Einspruch ein?

Schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle bei dem Amtsgericht, das den Strafbefehl erlassen hat (§ 410 Abs. 1 StPO). Das Gericht und das Aktenzeichen stehen auf dem Strafbefehl. Eine einfache E-Mail reicht nicht (§ 32a Abs. 3 StPO). Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben – sinnvoll ist sie erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte.

Kann ich den Einspruch beschränken?

Ja. Der Einspruch kann auf bestimmte Punkte beschränkt werden (§ 410 Abs. 2 StPO), etwa auf die Höhe der Tagessätze, das Fahrverbot oder die Dauer der Sperre. Der Schuldspruch wird dann rechtskräftig, verhandelt wird nur noch über den angegriffenen Teil. Bei einer Beschränkung auf die Tagessatzhöhe kann das Gericht mit Zustimmung aller Beteiligten ohne Hauptverhandlung durch Beschluss entscheiden – und darf dabei nicht zu Ihrem Nachteil abweichen (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO).

Was passiert nach dem Einspruch?

Ist der Einspruch rechtzeitig und zulässig, setzt das Gericht einen Termin zur Hauptverhandlung an (§ 411 Abs. 1 StPO). Sie können sich dort durch einen Verteidiger mit Vollmacht vertreten lassen (§ 411 Abs. 2 StPO). Erscheinen Sie weder selbst noch durch einen bevollmächtigten Verteidiger und ist das Ausbleiben nicht genügend entschuldigt, wird der Einspruch ohne Verhandlung verworfen (§ 412 StPO).

Kann das Ergebnis schlechter werden?

Ja. Soweit Einspruch eingelegt ist, ist das Gericht an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO) – es kann eine höhere Strafe oder eine längere Sperre verhängen. Der Einspruch lässt sich aber bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurücknehmen (§ 411 Abs. 3 StPO); nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Deshalb gilt: fristwahrend einlegen, Akte prüfen, dann entscheiden.

Frist verpasst – ist der Strafbefehl dann endgültig?

Ohne rechtzeitigen Einspruch steht der Strafbefehl einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Waren Sie ohne Verschulden verhindert – etwa wegen Urlaubs oder Krankenhausaufenthalts –, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Der Antrag muss binnen einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt und der Einspruch zugleich nachgeholt werden (§ 45 StPO).

Wie werden die Tagessätze berechnet?

Die Geldstrafe besteht aus Zahl und Höhe der Tagessätze (§ 40 StGB). Die Zahl (5 bis 360) bemisst die Schuld, die Höhe (1 bis 30.000 Euro) richtet sich in der Regel nach dem Nettoeinkommen pro Tag. Fehlen Angaben, darf das Gericht schätzen (§ 40 Abs. 3 StGB) – ein häufiger Grund für zu hohe Tagessätze und einen auf die Höhe beschränkten Einspruch.

Bin ich mit dem Strafbefehl vorbestraft?

Der rechtskräftige Strafbefehl wird im Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis erscheint eine Geldstrafe von nicht mehr als 90 Tagessätzen aber nicht, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist (§ 32 Abs. 2 Nr. 5 BZRG). Ob 90 oder 100 Tagessätze festgesetzt werden, kann deshalb wichtiger sein als die Höhe des einzelnen Tagessatzes. Im Fahreignungsregister kommen zwei Punkte hinzu, mit Entziehung der Fahrerlaubnis drei (§ 4 Abs. 2 StVG).

Fristende ausrechnen – und sofort handeln

Zugestellt am Dienstag, den 6. Oktober? Dann muss der Einspruch spätestens am Dienstag, den 20. Oktober beim Amtsgericht eingehen. Wir legen den Einspruch fristwahrend ein und beantragen Akteneinsicht. Ein Einspruch lässt sich wieder zurücknehmen – eine versäumte Frist meist nicht nachholen.

Fristen-Rechner

Wie viel Zeit bleibt Ihnen?

Im Verkehrsrecht entscheiden oft wenige Tage. Datum eingeben – der Rechner zeigt sofort, bis wann Sie handeln müssen.

Einspruch binnen zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Danach wirkt der Strafbefehl wie ein rechtskräftiges Urteil – samt einer darin angeordneten Entziehung der Fahrerlaubnis.

Frist sichern – Fall prüfen lassen

Unverbindliche Orientierung. Regionale Feiertage bleiben unberücksichtigt; maßgeblich sind Zustelldatum und Rechtsbehelfsbelehrung. Wir prüfen die Frist für Sie.

Weiter zu Ihrem Vorwurf

Der Strafbefehl ist nur der Rahmen – entscheidend ist der Vorwurf dahinter. Vertiefte Seiten zu den häufigsten Verkehrsdelikten:

Wann sich der Einspruch lohnt

Ob ein Einspruch sinnvoll ist, entscheidet die Akte – nicht der Strafbefehl. Er enthält nur das Ergebnis der Ermittlungen, nicht deren Schwächen. Diese Ansatzpunkte prüfen wir in jedem Verfahren:

Beweislage aus der Ermittlungsakte

Fahreridentifizierung, Zeugenaussagen, Blutprobe, Schadenshöhe: Erst die Akteneinsicht (§ 147 StPO) zeigt, ob der Vorwurf trägt oder eine Einstellung erreichbar ist.

Führerschein statt Geldstrafe im Fokus

Die Regelvermutung des § 69 Abs. 2 StGB ist widerlegbar. Oft ist das eigentliche Ziel ein Fahrverbot statt der Entziehung oder eine kürzere Sperre – der Einspruch lässt sich genau darauf beschränken.

Tagessätze nach geschätztem Einkommen

Hat das Gericht Ihr Einkommen geschätzt, liegt die Tagessatzhöhe häufig zu hoch. Mit Einkommensnachweisen ist die Korrektur oft ohne Verhandlung möglich.

90 Tagessätze als Grenze

Über 90 Tagessätzen erscheint die Verurteilung im Führungszeugnis. Liegt der Strafbefehl knapp darüber, kann eine Reduzierung für Beruf und Bewerbungen entscheidend sein.

Strafantrag und öffentliches Interesse

Fahrlässige Körperverletzung wird nur auf Strafantrag verfolgt, es sei denn, die Staatsanwaltschaft bejaht ein besonderes öffentliches Interesse (§ 230 StGB). Fehlt beides, ist das Verfahren einzustellen.

Risiko vor der Hauptverhandlung abwägen

Weil das Gericht nicht an den Strafbefehl gebunden ist, wägen wir Chancen und Risiken vor dem Termin ab – und nehmen den Einspruch zurück, wenn die Verhandlung mehr kosten als bringen würde.

So gehen wir beim Strafbefehl vor

1

Strafbefehl hochladen

Sie schicken uns den Strafbefehl mit dem Zustelldatum über das Formular. Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch beim Amtsgericht ein und beantragen die Ermittlungsakte. Bis dahin äußern Sie sich nicht zur Sache.

3

Empfehlung und Verfahren

Nach Akteneinsicht erhalten Sie eine klare Empfehlung: Einstellung anstreben, Einspruch beschränken, verhandeln oder zurücknehmen. Wir vertreten Sie bis zum Abschluss – auch in der Hauptverhandlung.

Strafbefehl prüfen lassen

Häufige Fragen zum Einspruch gegen den Strafbefehl

Wie lange ist die Frist für den Einspruch gegen einen Strafbefehl?

Zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Zustellumschlag. Der Einspruch muss innerhalb der Frist beim Amtsgericht eingehen, das den Strafbefehl erlassen hat. Fällt das Fristende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag (§ 43 Abs. 2 StPO).

Muss ich den Einspruch begründen?

Nein. Eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Sinnvoll ist sie erst, wenn die Ermittlungsakte eingesehen ist – eine vorschnelle Begründung kann der Verteidigung schaden.

Kann ich den Einspruch per E-Mail einlegen?

Nein. Der Einspruch ist schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle einzulegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Elektronisch genügt nur eine Einreichung mit qualifizierter elektronischer Signatur oder über einen sicheren Übermittlungsweg (§ 32a Abs. 3 StPO) – eine einfache E-Mail erfüllt das nicht. Wir reichen den Einspruch über das besondere elektronische Anwaltspostfach ein.

Kann die Strafe nach dem Einspruch höher ausfallen?

Ja, das Gericht ist an den Strafbefehl nicht gebunden (§ 411 Abs. 4 StPO). Der Einspruch kann aber bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug zurückgenommen werden (§ 411 Abs. 3 StPO), nach Beginn der Hauptverhandlung nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Bei einer Beschränkung auf die Tagessatzhöhe und Entscheidung ohne Hauptverhandlung ist eine Verschlechterung ausgeschlossen (§ 411 Abs. 1 Satz 3 StPO).

Muss ich zur Hauptverhandlung persönlich erscheinen?

Nicht zwingend. Sie können sich durch einen Verteidiger mit nachgewiesener Vertretungsvollmacht vertreten lassen (§ 411 Abs. 2 StPO). Bleiben Sie aus, ohne vertreten zu sein, und ist das Fehlen nicht genügend entschuldigt, wird der Einspruch ohne Verhandlung verworfen (§ 412 StPO).

Was gilt für meinen Führerschein, wenn der Strafbefehl eine Entziehung enthält?

Mit Rechtskraft des Strafbefehls erlischt die Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 3 StGB), die Sperre läuft. Im Strafbefehl darf die Sperre höchstens zwei Jahre betragen (§ 407 Abs. 2 Nr. 2 StPO). Nach Ablauf der Sperre muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden – häufig mit MPU.

Was kostet der Einspruch mit Anwalt?

Die Ersteinschätzung ist kostenfrei. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung übernimmt bei Fahrlässigkeitsvorwürfen in der Regel die Verfahrenskosten; bei Vorsatzvorwürfen kann der Schutz bei einer Verurteilung wegen Vorsatzes entfallen. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Ich wohne nicht in Erlangen – können Sie mich trotzdem vertreten?

Ja, bundesweit. Einspruch, Akteneinsicht und Abstimmung laufen digital und telefonisch. Nur zur Hauptverhandlung findet ein Termin vor dem zuständigen Amtsgericht statt.

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Worum geht es?

Ein Klick genügt – den Rest klären wir mit Ihnen.

Genauer:
Wohin dürfen wir uns melden?

Ihre Angaben bleiben vertraulich und werden nur für Ihre Anfrage verwendet.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

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