WertsVerkehrsrecht

Sachmangel am Auto: Mangel oder Verschleiß?

Nicht jeder Defekt nach dem Kauf ist ein Mangel. Entscheidend ist, wie das Auto bei Übergabe sein musste. Das bestimmt sich nach dem Vertrag, nach dem Üblichen und nach dem, was der Verkäufer angekündigt hat.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Was vereinbart wurde

Angaben im Kaufvertrag und in der Anzeige wie Unfallfreiheit, Laufleistung, Ausstattung oder Zahl der Vorbesitzer legen die Beschaffenheit fest. Weicht das Auto davon ab, ist es mangelhaft (§ 434 Abs. 2 BGB).

Was üblich ist

Auch ohne ausdrückliche Vereinbarung muss das Fahrzeug sich für die gewöhnliche Verwendung eignen und die Beschaffenheit haben, die bei vergleichbaren Fahrzeugen üblich ist. Dabei zählen auch öffentliche Äußerungen des Verkäufers oder Herstellers, etwa in der Werbung (§ 434 Abs. 3 BGB).

Verschleiß

Gewöhnlicher Verschleiß an nicht sicherheitsrelevanten Teilen ist bei einem Gebrauchtwagen regelmäßig kein Mangel (BGH, Urteil vom 10. November 2021 – VIII ZR 187/20). Ob ein Schaden über das Übliche hinausgeht, klärt im Streitfall ein Sachverständiger.

Beweislast

Beim Händlerkauf durch Verbraucher wird vermutet, dass ein Mangel, der sich innerhalb eines Jahres nach Übergabe zeigt, schon bei Übergabe vorhanden war (§ 477 Abs. 1 BGB). Sie müssen dafür aber darlegen und beweisen, dass sich in dieser Zeit ein mangelhafter Zustand gezeigt hat (BGH, VIII ZR 187/20). Außerhalb dieser Zeit und beim Privatkauf müssen Sie den Mangel bei Übergabe selbst beweisen.

Typische Fälle

Verschwiegener Unfallschaden, abweichende Laufleistung, Getriebe- oder Motorschaden kurz nach Übergabe, Rost über das Übliche hinaus, fehlende Ausstattung.

Häufige Fragen – Sachmangel erkennen

Ich wusste vom Mangel. Habe ich trotzdem Rechte?

Nein. Mängel, die Sie bei Vertragsschluss kannten, sind ausgeschlossen (§ 442 Abs. 1 S. 1 BGB).

Der Mangel war mir grob fahrlässig unbekannt.

Dann haben Sie Rechte nur, wenn der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat (§ 442 Abs. 1 S. 2 BGB).

Weitere Rechte beim Autokauf

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz den Mangel und laden Sie Kaufvertrag, Anzeige oder Rechnung hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Bitte lassen Sie bis dahin nichts selbst reparieren.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Worum geht es?

Ein Klick genügt – den Rest klären wir mit Ihnen.

Genauer:
Wohin dürfen wir uns melden?

Ihre Angaben bleiben vertraulich und werden nur für Ihre Anfrage verwendet.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    • Antwort meist am selben Werktag
    • verschlüsselt übertragen
    • unverbindlich
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