Privat gekauft – „gekauft wie gesehen“?
Beim Kauf von privat ist die Gewährleistung fast immer ausgeschlossen. Ganz rechtlos sind Sie trotzdem nicht.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Der Ausschluss und seine Grenzen
Der Ausschluss hilft dem Verkäufer nicht, soweit er einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat (§ 444 BGB). Was als Beschaffenheit vereinbart ist, etwa die Laufleistung oder die Funktion eines Bauteils, erfasst ein allgemeiner Gewährleistungsausschluss nach ständiger Rechtsprechung nicht (BGH, Urteil vom 29. November 2006 – VIII ZR 92/06; zuletzt Urteil vom 10. April 2024 – VIII ZR 161/23).
Arglist
Typisch sind ein verschwiegener Unfallschaden oder ein manipulierter Tachostand. Ob der Verkäufer arglistig gehandelt hat, hängt davon ab, was er wusste. Das muss im Streitfall der Käufer beweisen.
Anfechtung
Bei arglistiger Täuschung können Sie den Kaufvertrag zusätzlich anfechten (§ 123 Abs. 1 BGB). Das muss innerhalb eines Jahres ab Entdeckung der Täuschung geschehen (§ 124 BGB).
Verjährung bei Arglist
Hat der Verkäufer arglistig verschwiegen, gilt statt zwei Jahren die regelmäßige Verjährung von drei Jahren, die mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem Sie von den Umständen Kenntnis erlangt haben (§ 438 Abs. 3, §§ 195, 199 BGB).
Häufige Fragen – Privatkauf & Arglist
In der Anzeige stand „unfallfrei“, im Vertrag „gekauft wie gesehen“. Was gilt?
Ob die Angabe als Beschaffenheit vereinbart wurde, hängt vom Einzelfall ab. Ist sie es, erfasst der allgemeine Ausschluss sie nach der Rechtsprechung des BGH nicht.
Weitere Rechte beim Autokauf
- Autokauf & Werkstatt – Übersicht → Die Reihenfolge Ihrer Rechte und die ersten Schritte.
- Sachmangel erkennen → Mangel oder Verschleiß? Was vereinbart war, was üblich ist und wer was beweisen muss.
- Nacherfüllung → Reparatur oder neues Fahrzeug: Ihr Wahlrecht, wer die Kosten trägt und wann die Nachbesserung gescheitert ist.
- Rücktritt → Auto zurück, Geld zurück: Voraussetzungen, Erheblichkeit und Rückabwicklung.
- Minderung → Auto behalten, weniger zahlen – auch bei kleineren Mängeln.
- Schadensersatz → Reparaturkosten netto auch ohne Reparatur, Umsatzsteuer nach der Reparatur, Folgeschäden.
- Fristen & Verjährung → Zwei Jahre ab Übergabe, Verkürzung beim Gebrauchtwagen, Verlängerungen und Arglist.
- Werkstatt & Kostenvorschuss → Misslungene Reparatur: Nachbesserung, Selbstvornahme und Kostenvorschuss nach § 637 BGB.
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Schildern Sie kurz den Mangel und laden Sie Kaufvertrag, Anzeige oder Rechnung hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Bitte lassen Sie bis dahin nichts selbst reparieren.