WertsVerkehrsrecht

Minderung: Auto behalten, weniger zahlen

Wer das Auto trotz Mangel behalten will, kann den Kaufpreis mindern. Anders als der Rücktritt ist die Minderung auch bei kleineren Mängeln möglich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Voraussetzungen

Die Minderung tritt an die Stelle des Rücktritts (§ 441 Abs. 1 S. 1 BGB) und setzt deshalb dieselben Voraussetzungen voraus. Ausnahme: Sie ist auch bei unerheblichen Mängeln zulässig (§ 441 Abs. 1 S. 2 BGB). Beim Händlerkauf gilt auch hier, dass eine förmliche Fristsetzung nicht nötig ist; das ergibt sich aus dem Verweis auf den Rücktritt (§ 475d BGB).

Berechnung

Der Kaufpreis wird in dem Verhältnis herabgesetzt, in dem der Wert des mangelfreien Fahrzeugs zum tatsächlichen Wert stand (§ 441 Abs. 3 BGB). Notfalls wird geschätzt. Ein rein rechnerisches Beispiel: Kaufpreis und Wert mangelfrei 20.000 Euro, tatsächlicher Wert 17.000 Euro – der geminderte Preis beträgt 17.000 Euro.

Zu viel gezahlt

Haben Sie bereits mehr als den geminderten Preis gezahlt, muss der Verkäufer den Mehrbetrag erstatten (§ 441 Abs. 4 BGB).

Häufige Fragen – Minderung

Kann ich auch bei einem kleinen Mangel mindern?

Ja. Anders als der Rücktritt ist die Minderung auch bei einem unerheblichen Mangel zulässig (§ 441 Abs. 1 S. 2 BGB). Im Übrigen gelten dieselben Voraussetzungen wie für den Rücktritt.

Muss ich dem Händler vorher eine Frist setzen?

Kaufen Sie als Verbraucher bei einem Händler, ist keine förmliche Fristsetzung nötig. Es genügt, den Mangel mitzuteilen; nimmt der Händler die Nacherfüllung danach nicht innerhalb angemessener Frist vor, können Sie mindern (§ 475d BGB).

Wie wird der Minderungsbetrag berechnet?

Der Kaufpreis wird in dem Verhältnis herabgesetzt, in dem der Wert des mangelfreien Fahrzeugs zum tatsächlichen Wert stand; soweit erforderlich, wird geschätzt (§ 441 Abs. 3 BGB).

Ich habe schon den vollen Preis bezahlt – was nun?

Den Betrag, den Sie über den geminderten Preis hinaus gezahlt haben, muss der Verkäufer erstatten (§ 441 Abs. 4 BGB).

Weitere Rechte beim Autokauf

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz den Mangel und laden Sie Kaufvertrag, Anzeige oder Rechnung hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Bitte lassen Sie bis dahin nichts selbst reparieren.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Worum geht es?

Ein Klick genügt – den Rest klären wir mit Ihnen.

Genauer:
Wohin dürfen wir uns melden?

Ihre Angaben bleiben vertraulich und werden nur für Ihre Anfrage verwendet.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    • Antwort meist am selben Werktag
    • verschlüsselt übertragen
    • unverbindlich
    Ersteinschätzung Rückruf anfordern