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Bußgeldbescheid aus Viechtach – die Zentrale Bußgeldstelle Bayerns

Wer irgendwo in Bayern von der Polizei geblitzt wird, bekommt seinen Bußgeldbescheid in aller Regel nicht vom Tatort, sondern aus Viechtach im Bayerischen Wald. Dort sitzt die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt, die die polizeilich festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten für den gesamten Freistaat ahndet. Der ungewohnte Absender ist also kein Fehler – er ist bayerisches System. Für Sie zählt etwas anderes: die zwei Wochen ab Zustellung, in denen der Bescheid prüfbar und angreifbar ist.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt

Bundesland: Bayern · Mönchshofstraße 43, 94234 Viechtach · Quelle: BayernPortal

Wofür Viechtach zuständig ist

Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet zentral nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten – Geschwindigkeits-, Abstands-, Handy- und Rotlichtverstöße, unabhängig davon, wo in Bayern gemessen wurde. Der Tatort entscheidet nur darüber, welche Polizeidienststelle festgestellt hat, nicht darüber, wer den Bescheid erlässt.

Die wichtigste Ausnahme: kommunale Messungen

Misst nicht die Polizei, sondern die kommunale Verkehrsüberwachung einer Stadt oder ein Zweckverband, erlässt regelmäßig die jeweilige Kommune den Bescheid – nicht Viechtach. Am Absender des Schreibens erkennen Sie deshalb auch, wer gemessen hat. Für Frist und Verteidigung ändert das nichts; für die Frage, welche Messunterlagen anzufordern sind, ist es aber der erste Anhaltspunkt.

Einspruch: zwei Wochen, einzulegen in Viechtach

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Zentralen Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Zustellungsumschlag. Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Welche Angriffspunkte die Messung bietet, zeigt sich erst nach Akteneinsicht – Messprotokoll, Eichschein und Falldatei fordern wir standardmäßig an.

Warum sich die Prüfung gerade hier lohnt

Eine Behörde, die rund eine Million Verfahren im Jahr bearbeitet, arbeitet in hohem Maß automatisiert. Das ist effizient, heißt aber auch: Der Einzelfall wird maschinell vorgeprüft, nicht anwaltlich durchdacht. Ob die Messung korrekt war, die Toleranz richtig abgezogen wurde und die Rechtsfolge – gerade beim drohenden Fahrverbot – verhältnismäßig ist, prüft erst, wer die Akte liest. Genau das tun wir.

Häufige Fragen – ZBS Viechtach (Bayern)

Warum kommt mein Bescheid aus Viechtach, obwohl ich ganz woanders geblitzt wurde?

Weil Bayern die Ahndung bündelt: Nahezu alle von der Polizei festgestellten Verkehrsverstöße im Freistaat bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Der Tatort spielt für den Absender keine Rolle – entscheidend ist, dass die Polizei gemessen hat.

Ich habe einen Bescheid von einer Stadt statt aus Viechtach – was heißt das?

Dann hat sehr wahrscheinlich nicht die Polizei gemessen, sondern die kommunale Verkehrsüberwachung oder ein Zweckverband. Die Kommune erlässt den Bescheid in eigener Zuständigkeit. Frist und Verteidigungsmöglichkeiten sind dieselben.

Wo muss mein Einspruch eingehen?

Bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen in Bayern also regelmäßig bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach, innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Wir legen den Einspruch fristwahrend ein und begründen ihn nach Akteneinsicht.

Weitere Bußgeldstellen

  • Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
  • ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
  • ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
  • ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
  • ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
  • Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
  • Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
  • Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
  • ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
  • ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
  • NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.

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Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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