Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen – zuständig nur auf der Autobahn
Sachsen teilt die Zuständigkeit entlang der Straßenkategorie: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen zuständig, die in Chemnitz sitzt – nicht in Dresden und nicht in Leipzig. Alle übrigen Verkehrsverstöße ahndet die Bußgeldbehörde der jeweiligen Kommune, und zwar auch dann, wenn die Polizei gemessen hat. Wer auf der A 4 oder A 72 geblitzt wurde, hat es also mit Chemnitz zu tun; wer in der Dresdner Innenstadt gemessen wurde, mit der Stadt Dresden.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen, Standort Chemnitz
Bundesland: Sachsen
Die sächsische Trennlinie: Autobahn oder nicht
Die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig. Innerorts und auf Bundes-, Land- und Kreisstraßen erlässt die Bußgeldbehörde der kreisfreien Stadt oder des Landkreises den Bescheid – unabhängig davon, ob die Polizei oder die Kommune gemessen hat. Das unterscheidet Sachsen deutlich vom bayerischen Modell.
Einspruch und Frist
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der erlassenden Behörde eingehen (§ 67 OWiG) – bei Autobahnverstößen also bei der Landesdirektion Sachsen, sonst bei der Kommune. Wir legen fristwahrend Einspruch ein und fordern die vollständigen Messunterlagen an.
Welches Gericht über den Einspruch entscheidet
Sachsen hat die gerichtliche Zuständigkeit ausdrücklich geregelt: Umfasst der Bezirk der Verwaltungsbehörde mehrere Amtsgerichtsbezirke, entscheidet das Amtsgericht am Begehungsort über den Einspruch (§ 25 Abs. 1 Satz 1 SächsJOrgVO). Auch ein Autobahnfall der Landesdirektion landet damit beim Amtsgericht des Tatorts – wer bei Dresden geblitzt wurde, verhandelt in Dresden, nicht in Chemnitz.
Autobahnfälle: häufig Fahrverbotsnähe
Auf der A 4, der A 14 und der A 72 entstehen viele Messungen mit hohen Differenzgeschwindigkeiten – Fälle, in denen ein Fahrverbot oder mehrere Punkte drohen. Gerade dann zahlt sich die genaue Prüfung aus: Messverfahren, Toleranzabzug, Beschilderung und die Frage, ob ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht kommt.
Häufige Fragen – ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz)
Warum kommt mein Autobahn-Bescheid aus Chemnitz und nicht aus Dresden?
Weil die Zentrale Bußgeldstelle der Landesdirektion Sachsen ihren Standort in Chemnitz hat und landesweit für die Autobahnverstöße zuständig ist. Der Tatort auf der Autobahn spielt für den Absender keine Rolle.
Die Polizei hat mich in Leipzig innerorts gemessen – wer erlässt den Bescheid?
Die Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig. In Sachsen ahndet außerhalb der Autobahnen stets die Kommune, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur Autobahnfälle gehen an die Landesdirektion.
Muss ich zur Verhandlung nach Chemnitz?
Nein. Über den Einspruch entscheidet nach § 25 Abs. 1 SächsJOrgVO das Amtsgericht am Begehungsort – also dort, wo der Verstoß begangen wurde. In vielen Fällen lässt sich eine persönliche Anwesenheit zudem durch eine Entbindung vom Erscheinen vermeiden; das klären wir im Verfahren.
Weitere Bußgeldstellen
- Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
- ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
- ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
- ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
- ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
- ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
- Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
- Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
- ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
- NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.
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