Bußgeldstellen in Nordrhein-Westfalen – warum es keine zentrale Stelle gibt
Wer in Nordrhein-Westfalen geblitzt wird, sucht eine zentrale Bußgeldstelle vergebens – es gibt sie nicht. Den Bußgeldbescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort: die Bußgeldstelle der kreisfreien Stadt oder des Kreises, in dem der Verstoß begangen wurde. Das gilt auch dann, wenn die Polizei gemessen hat – sie stellt den Verstoß nur fest und gibt ihn an die Kommune ab. Für Betroffene heißt das: Der Absender des Bescheids nennt zugleich den Ort des Vorwurfs.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Kreisordnungsbehörde am Tatort (dezentral)
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Das dezentrale NRW-Modell
Die Kreisordnungsbehörden sind in Nordrhein-Westfalen für die Verfolgung und Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Wer in Köln geblitzt wird, bekommt den Bescheid von der Stadt Köln; wer in Dortmund gemessen wird, von der Stadt Dortmund – gleich, ob die Polizei oder die kommunale Verkehrsüberwachung gemessen hat. Eine zentrale Landesbußgeldstelle nach bayerischem oder brandenburgischem Vorbild existiert nicht.
Was das praktisch bedeutet
Der Absender Ihres Bescheids verrät den Tatort – und umgekehrt. Das erleichtert die Zuordnung, wenn mehrere Verfahren laufen oder der Anhörungsbogen von einer anderen Stelle kam als erwartet. Für die Verteidigung ändert die Dezentralität nichts: Akteneinsicht, Messprüfung und Fristen laufen bei jeder Kommune nach denselben Regeln.
Einspruch und Frist
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG). Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Wir legen fristwahrend Einspruch ein und begründen nach Akteneinsicht.
Viele Behörden, unterschiedliche Praxis
Dutzende kommunale Bußgeldstellen bedeuten auch: unterschiedliche Messgeräte, unterschiedliche Dienstleister, unterschiedliche Sorgfalt bei Messprotokollen und Beschilderungsdokumentation. Was in einer Stadt routiniert dokumentiert wird, fehlt in der nächsten. Genau deshalb beginnt die Verteidigung in NRW immer mit der vollständigen Akteneinsicht beim konkreten Absender.
Häufige Fragen – NRW: keine zentrale Bußgeldstelle
Die Polizei hat mich in NRW geblitzt – warum kommt der Bescheid von der Stadt?
Weil in Nordrhein-Westfalen die Ordnungsbehörde am Tatort für die Ahndung zuständig ist. Die Polizei stellt den Verstoß nur fest und erlässt keinen Bescheid. Das ist das nordrhein-westfälische System – kein Zuständigkeitsfehler.
Gibt es in NRW wirklich keine zentrale Bußgeldstelle?
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht. Zuständig ist stets die Kreisordnungsbehörde des Tatorts – die Bußgeldstelle der kreisfreien Stadt oder des Kreises. Deshalb kommt der Bescheid immer aus der Region, in der gemessen wurde.
Ich habe Bescheide aus zwei verschiedenen NRW-Städten – ist das normal?
Ja, wenn die Verstöße in verschiedenen Zuständigkeitsbezirken begangen wurden. Jede Kommune führt ihr eigenes Verfahren mit eigener Frist. Beide Bescheide müssen getrennt geprüft und fristgerecht angegriffen werden – Punkte aus beiden Verfahren addieren sich im Fahreignungsregister.
Weitere Bußgeldstellen
- Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
- ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
- ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
- ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
- ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
- ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
- Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
- Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
- ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
- ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
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Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.