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Bußgeldbescheid aus Speyer – die Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz bündelt seine Verkehrs-Bußgeldverfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle in Speyer, die zur Landespolizei gehört. Von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen über Handy- und Rotlichtfälle bis zu Alkohol- und Drogenfahrten: Was Polizeibeamte im Land feststellen, wird in Speyer – oder in der Nebenstelle Zweibrücken – bearbeitet. Wer den Bescheid in der Hand hält, hat zwei Wochen Zeit; was sich davor und danach lohnt, hängt vom Einzelfall ab.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Zentrale Bußgeldstelle Rheinland-Pfalz (Polizei Rheinland-Pfalz)

Bundesland: Rheinland-Pfalz · Maximilianstraße 6, 67346 Speyer · Nebenstelle Zweibrücken, Göteborger Straße 35, 66482 Zweibrücken · Quelle: Polizei Rheinland-Pfalz

Wofür Speyer zuständig ist

Die Zentrale Bußgeldstelle ist landesweit für die Verfolgung der Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig, die von Polizeibeamtinnen und -beamten in Rheinland-Pfalz festgestellt werden. Neben dem Hauptsitz in Speyer besteht eine Nebenstelle in Zweibrücken; für Betroffene macht es keinen Unterschied, welcher Standort den Fall führt.

Kommunale Messungen laufen anders

Bei kommunal festgestellten Verstößen – etwa durch die Verkehrsüberwachung einer Stadt- oder Kreisverwaltung – kommt der Bescheid regelmäßig von der örtlichen Behörde, nicht aus Speyer. Der Absender verrät Ihnen also, wer gemessen hat, und damit auch, bei wem die Messunterlagen anzufordern sind.

Einspruch und Frist

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Zentralen Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid bestandskräftig. Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und entscheiden dann mit Ihnen über das weitere Vorgehen.

Was die Akteneinsicht bringt

Erst die Akte zeigt, mit welchem Gerät gemessen wurde, ob die Eichung galt, ob das Messprotokoll vollständig ist und wie oft die Verjährung unterbrochen wurde. Gerade in Grenzwertnähe – wenige km/h über einer Fahrverbots- oder Punktegrenze – entscheidet die Prüfung dieser Details über die Rechtsfolge.

Häufige Fragen – ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz)

Gilt die Zentrale Bußgeldstelle Speyer für ganz Rheinland-Pfalz?

Für die von der Landespolizei festgestellten Verkehrsverstöße ja, landesweit. Sie hat neben Speyer eine Nebenstelle in Zweibrücken; für Frist und Vorgehen ändert das nichts.

Mein Bescheid kommt von der Kreisverwaltung – warum nicht aus Speyer?

Dann wurde der Verstoß kommunal festgestellt, nicht von der Polizei. Die örtliche Stadt- oder Kreisverwaltung erlässt den Bescheid in eigener Zuständigkeit. An der Zwei-Wochen-Frist und den Verteidigungsmöglichkeiten ändert das nichts.

Lohnt sich der Einspruch gegen einen Bescheid aus Speyer?

Das hängt vom Einzelfall ab – vom Messverfahren, von der Beweislage und von der drohenden Rechtsfolge. Besonders prüfenswert sind Fälle mit Fahrverbot, hoher Punktzahl oder Messwerten knapp über einer Grenze. Die kostenlose Ersteinschätzung zeigt, ob sich der Aufwand lohnt.

Weitere Bußgeldstellen

  • Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
  • ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
  • ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
  • ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
  • ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
  • Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
  • Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
  • Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
  • ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
  • ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
  • NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.

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Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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