Bußgeldbescheid aus Artern – die Zentrale Bußgeldstelle Thüringens
Thüringen bündelt seine Verkehrs-Bußgeldverfahren bei der Zentralen Bußgeldstelle in Artern, die zur Landespolizeidirektion gehört. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Abstandsverstöße, Handy am Steuer, Rotlichtfälle: Was die Thüringer Polizei feststellt, wird in Artern landesweit verfolgt und geahndet. Der Bescheid aus dem Kyffhäuserkreis ist also kein Versehen – wohl aber ein Dokument, das sich vor Ablauf der Zwei-Wochen-Frist zu prüfen lohnt.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei (Landespolizeidirektion)
Bundesland: Thüringen · Bergstraße 4, 06556 Artern · Quelle: Thüringer Polizei
Wofür Artern zuständig ist
Als Teil der Thüringer Polizei ist die Zentrale Bußgeldstelle landesweit für Verkehrsordnungswidrigkeiten zuständig, die die Polizei festgestellt hat – vom Tempoverstoß auf der A 4 bis zum Rotlichtfall in Erfurt. Der Tatort innerhalb Thüringens spielt für den Absender keine Rolle.
Kommunale und Parkverstöße laufen örtlich
Bei kommunal festgestellten Verstößen und im ruhenden Verkehr kann stattdessen die örtliche Behörde zuständig sein. Der Briefkopf Ihres Bescheids zeigt, welcher Fall vorliegt – und damit auch, wo die Messunterlagen liegen.
Einspruch und Frist
Zwei Wochen ab Zustellung, einzulegen bei der Zentralen Bußgeldstelle (§ 67 OWiG) – danach ist der Bescheid bestandskräftig. Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Wir sichern die Frist, nehmen Akteneinsicht und bewerten dann Messung, Verjährung und Rechtsfolgen.
Wann die Prüfung besonders lohnt
Immer dann, wenn mehr als ein Verwarnungsgeld im Raum steht: bei drohendem Fahrverbot, bei Punkten, in der Probezeit oder wenn der Messwert knapp über einer Rechtsfolgengrenze liegt. Dann können Toleranzabzug, Messumstände oder Verfahrensfehler den Unterschied machen – das zeigt sich aber erst in der Akte.
Häufige Fragen – ZBS Artern (Thüringen)
Warum kommt mein Bescheid aus Artern?
Weil Thüringen die Verkehrs-Bußgeldverfahren bündelt: Die Zentrale Bußgeldstelle der Thüringer Polizei in Artern bearbeitet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße landesweit – unabhängig davon, wo in Thüringen gemessen wurde.
Bei wem lege ich den Einspruch ein?
Bei der Zentralen Bußgeldstelle in Artern, weil sie den Bescheid erlassen hat – innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Wir übernehmen das fristwahrend und fordern zugleich die vollständigen Messunterlagen an.
Was passiert nach dem Einspruch?
Die Behörde prüft den Fall erneut. Hilft sie dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht ab. Bis dahin ist Zeit für Akteneinsicht und eine fundierte Begründung – oder für eine einvernehmliche Erledigung, etwa die Einstellung oder das Absehen vom Fahrverbot.
Weitere Bußgeldstellen
- Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
- ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
- ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
- ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
- ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
- Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
- Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
- ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
- ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
- NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.
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Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.