Bußgeldbescheid aus St. Ingbert – die Zentrale Bußgeldbehörde des Saarlandes
Im Saarland bearbeitet die Zentrale Bußgeldbehörde im Landesverwaltungsamt seit 2008 die Bußgeld- und Verwarnungsverfahren im Straßenverkehr – von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen über Alkohol- und Drogenfahrten bis zu Gefahrgut- und Ladungssicherungsverstößen. Sitz ist St. Ingbert. Eine Besonderheit hat das kleine Land trotzdem: Die Landeshauptstadt Saarbrücken ahndet die Verstöße in ihrem Stadtgebiet selbst.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Zentrale Bußgeldbehörde (ZBB) im Landesverwaltungsamt des Saarlandes
Bundesland: Saarland · Am Markt 7, 66386 St. Ingbert · Quelle: Landesverwaltungsamt Saarland
Wofür St. Ingbert zuständig ist
Die Zentrale Bußgeldbehörde in der Abteilung 3 des Landesverwaltungsamtes führt die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – ein für Betroffene angenehm überschaubares System: Ein Land, eine Behörde, ein Absender.
Die Ausnahme Saarbrücken
Die Landeshauptstadt Saarbrücken ahndet die Verkehrsverstöße in ihrem Stadtgebiet in eigener Zuständigkeit. Ein Bescheid für einen Verstoß in Saarbrücken kommt deshalb in der Regel von der Stadt, nicht aus St. Ingbert. An Frist und Verteidigungsmöglichkeiten ändert das nichts.
Einspruch und Frist
Auch hier gilt: zwei Wochen ab Zustellung, einzulegen bei der Behörde, die den Bescheid erlassen hat (§ 67 OWiG). Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Wir sichern die Frist und begründen nach Akteneinsicht.
Saarländische Besonderheit: die Rohmessdaten-Rechtsprechung
Für das Saarland hat der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes entschieden, dass fehlende Rohmessdaten zur Unverwertbarkeit einer Messung führen können (Urt. v. 5.7.2019 – Lv 7/17) – eine Rechtsfolge, die über den bundesweiten Anspruch auf Zugang zu den Messunterlagen (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, und v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18) hinausgeht und der jedenfalls ein Oberlandesgericht außerhalb des Saarlands nicht gefolgt ist. Bei saarländischen Messungen ist die Frage nach den Rohmessdaten deshalb ein besonders scharfes Prüfwerkzeug.
Häufige Fragen – ZBB St. Ingbert (Saarland)
Ich wurde in Saarbrücken geblitzt – kommt mein Bescheid trotzdem aus St. Ingbert?
In der Regel nicht. Die Landeshauptstadt Saarbrücken ahndet Verstöße in ihrem Stadtgebiet selbst. Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert ist für das übrige Saarland zuständig.
Was ist das Besondere an saarländischen Messungen?
Die saarländische Verfassungsrechtsprechung stellt an die Nachprüfbarkeit von Messungen besonders strenge Anforderungen: Fehlen Rohmessdaten, kann die Messung im Saarland unverwertbar sein. Ob das im konkreten Fall greift, zeigt die Akteneinsicht.
Wie schnell muss ich reagieren?
Innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung muss der Einspruch bei der erlassenden Behörde eingehen. Je früher wir die Unterlagen sehen, desto mehr Zeit bleibt für Akteneinsicht und eine fundierte Begründung vor einer gerichtlichen Entscheidung.
Weitere Bußgeldstellen
- Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
- ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
- ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
- ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
- ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
- Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
- Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
- ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
- ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
- NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.
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Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.