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Bußgeldstelle Hamburg – warum der Bescheid von der Behörde für Inneres und Sport kommt

Wer in Hamburg geblitzt wird, bekommt seinen Bußgeldbescheid nicht von der Polizei. Den Bescheid erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport; die Polizei Hamburg stellt die Verstöße fest, ahndet sie aber nicht selbst. Für Betroffene ist das vor allem eines: ein einheitlicher Ansprechpartner für den Einspruch – mit derselben Zwei-Wochen-Frist wie überall.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport

Bundesland: Hamburg

Feststellung und Ahndung sind getrennt

In Hamburg sind die Rollen klar verteilt: Die Polizei Hamburg misst und stellt fest, die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport erlässt die Bescheide für die Verkehrsordnungswidrigkeiten in der Hansestadt. Der Einspruch richtet sich deshalb an die Bußgeldstelle, nicht an die Polizeidienststelle, die gemessen hat.

Einspruch und Frist

Zwei Wochen ab Zustellung, einzulegen bei der Bußgeldstelle (§ 67 OWiG). Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Wir sichern die Frist, fordern die vollständigen Messunterlagen an und bewerten dann, welche Angriffspunkte der Fall bietet.

Hamburger Messlandschaft: Tunnel, Brücken, Baustellen

Hamburg misst dort, wo Verkehr und Gefährdung zusammenkommen – im Bereich des Elbtunnels und der großen Ein- und Ausfallstraßen, an Brücken und in Baustellenbereichen. Gerade bei Anlagen an Gefällstrecken, in Tunneln und an wechselnden Tempolimits lohnt der Blick auf Beschilderung und Messstellenwahl: Ein Limit, das nicht wirksam angeordnet oder nicht erkennbar war, trägt keinen Bescheid.

Was die Akteneinsicht bringt

Erst die Akte zeigt Messgerät, Eichung, Messprotokoll und die Zahl der Verjährungsunterbrechungen. In Grenzwertnähe – wenige km/h über einer Fahrverbots- oder Punktegrenze – entscheiden diese Details über die Rechtsfolge. Deshalb steht die Akteneinsicht am Anfang jeder ernsthaften Verteidigung.

Häufige Fragen – Bußgeldstelle Hamburg (BIS)

Warum kommt mein Hamburger Bescheid nicht von der Polizei?

Weil in Hamburg die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide erlässt. Die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest. Das ist die Hamburger Zuständigkeitsordnung – kein Mangel des Bescheids.

An wen richte ich den Einspruch?

An die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport, weil sie den Bescheid erlassen hat – innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung. Wir übernehmen das fristwahrend und begründen nach Akteneinsicht.

Lohnt sich ein Einspruch in Hamburg?

Das hängt vom Einzelfall ab: vom Messverfahren, von der Beschilderungslage am Messort und von der drohenden Rechtsfolge. Besonders prüfenswert sind Fahrverbots- und Punktefälle sowie Messungen an Stellen mit wechselnden oder baustellenbedingten Tempolimits.

Weitere Bußgeldstellen

  • Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
  • ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
  • ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
  • ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
  • ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
  • ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
  • Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
  • Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
  • ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
  • ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
  • NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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