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Bußgeldstelle der Polizei Berlin – eine Stelle für alle Berliner Verkehrsverstöße

Berlin macht es anders als Bayern – und einfacher: Die Bußgeldstelle der Polizei Berlin bearbeitet sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten im Land Berlin. Auch wenn ein bezirkliches Ordnungsamt den Verstoß angezeigt hat, erlässt am Ende die Polizei den Bescheid. Wer in Berlin geblitzt wird, weiß also immer, woher die Post kommt – und dass ab Zustellung zwei Wochen laufen.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Bußgeldstelle der Polizei Berlin (Direktion Einsatz/Verkehr)

Bundesland: Berlin

Eine Stelle, alle Verfahren

Die Bußgeldstelle gehört zur Direktion Einsatz/Verkehr der Polizei Berlin und erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten in ganz Berlin – unabhängig davon, ob die Polizei selbst oder ein bezirkliches Ordnungsamt den Verstoß festgestellt hat. Das unterscheidet Berlin von Ländern wie Bayern, wo kommunale Messungen bei der Kommune bleiben.

Sonderfall Stadtautobahn und Berliner Ring

Eine Verwechslung lohnt den zweiten Blick: Die Stadtautobahn A 100 liegt in Berlin, der Berliner Ring (A 10) dagegen vollständig in Brandenburg. Wer auf der A 10 geblitzt wird, bekommt seinen Bescheid deshalb nicht von der Polizei Berlin, sondern von der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee. Der Briefkopf zeigt, welches Verfahren läuft.

Einspruch und Frist

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin eingehen (§ 67 OWiG). Hilft sie dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht. Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Verjährung und Rechtsfolgen.

Großstadtverfahren: Masse trifft Einzelfall

Eine Behörde, die die Verkehrsverstöße einer Millionenstadt bündelt, arbeitet zwangsläufig in hohem Maß standardisiert. Ob im Einzelfall die Beschilderung eindeutig war, die Messstelle korrekt eingerichtet und die Toleranz richtig abgezogen wurde, prüft das Verfahren von sich aus nicht – das ist Aufgabe der Verteidigung nach Akteneinsicht.

Häufige Fragen – Bußgeldstelle der Polizei Berlin

Das Ordnungsamt hat gemessen – warum schreibt mir die Polizei?

Weil in Berlin die Bußgeldstelle der Polizei Berlin sämtliche Verkehrs-Bußgeldverfahren führt, auch auf Anzeige der bezirklichen Ordnungsämter. Das ist die Berliner Zuständigkeitsordnung, kein Fehler des Bescheids.

Ich wurde auf dem Berliner Ring geblitzt – ist die Polizei Berlin zuständig?

Nein. Der Berliner Ring (A 10) liegt vollständig in Brandenburg; zuständig ist die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Die Polizei Berlin ist für Verstöße im Land Berlin zuständig, etwa auf der Stadtautobahn A 100.

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung – maßgeblich ist das Datum auf dem gelben Umschlag. Innerhalb dieser Frist muss der Einspruch bei der Bußgeldstelle der Polizei Berlin eingehen. Danach ist der Bescheid bestandskräftig.

Weitere Bußgeldstellen

  • Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
  • ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
  • ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
  • ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
  • ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
  • ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
  • Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
  • Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
  • ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
  • ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
  • NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.

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Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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