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Bußgeldbescheid aus Gransee – die Zentrale Bußgeldstelle Brandenburgs

Ob auf der A 10, der A 24 oder einer Landstraße in der Uckermark geblitzt: Die Bescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr kommen in Brandenburg aus Gransee. Dort sitzt die Zentrale Bußgeldstelle beim Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg. Für Berliner Pendler und Durchreisende auf dem Berliner Ring ist Gransee deshalb ein häufiger Absender – und der Bescheid verdient dieselbe Prüfung wie jeder andere.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Zentrale Bußgeldstelle des Landes Brandenburg (ZDPol)

Bundesland: Brandenburg · Oranienburger Straße 31a, 16775 Gransee · Quelle: Polizei Brandenburg

Wofür Gransee zuständig ist

Die Zentrale Bußgeldstelle gehört zum Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) und bearbeitet sämtliche polizeilich festgestellten Tempo-, Abstands-, Handy- und Rotlichtverstöße im Land – den gesamten fließenden Verkehr, landesweit.

Was nicht in Gransee landet

Verstöße im ruhenden Verkehr – also Parkverstöße – und kommunal festgestellte Verstöße ahnden in der Regel die örtlichen Ordnungsbehörden. Kommt Ihr Bescheid von einer Stadt oder einem Landkreis, hat dort die kommunale Verkehrsüberwachung gemessen.

Einspruch und Frist

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Zentralen Bußgeldstelle in Gransee eingehen (§ 67 OWiG). Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Wir legen fristwahrend Einspruch ein und begründen nach Akteneinsicht – Messprotokoll, Eichschein und Falldatei inklusive.

Autobahnland Brandenburg: oft geht es um das Fahrverbot

Auf dem Berliner Ring und den Fernautobahnen des Landes entstehen viele Messungen mit hohen Differenzgeschwindigkeiten – und damit Fälle, in denen ein Fahrverbot oder mehrere Punkte im Raum stehen. Gerade dann lohnt die genaue Prüfung: von der Messung über den Toleranzabzug bis zur Frage, ob ein Absehen vom Fahrverbot gegen Erhöhung der Geldbuße in Betracht kommt.

Häufige Fragen – ZBS Gransee (Brandenburg)

Ist die Zentrale Bußgeldstelle Gransee für ganz Brandenburg zuständig?

Für die von der Polizei festgestellten Verkehrsverstöße im fließenden Verkehr ja, landesweit. Für Park- und andere kommunal festgestellte Verstöße bleibt die örtliche Ordnungsbehörde zuständig.

Ich wohne in Berlin und wurde auf dem Berliner Ring geblitzt – warum schreibt mir Brandenburg?

Weil der Berliner Ring (A 10) vollständig in Brandenburg liegt. Zuständig ist die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee, nicht die Berliner Polizei. Ihr Wohnort spielt für die Zuständigkeit der Bußgeldstelle keine Rolle.

Was soll ich nach Erhalt des Bescheids als Erstes tun?

Das Zustellungsdatum auf dem gelben Umschlag notieren und die Zwei-Wochen-Frist im Blick behalten. Zahlen Sie nicht vorschnell: Mit der Zahlung wird der Bescheid bestandskräftig. Eine kostenlose Ersteinschätzung zeigt vorher, ob sich der Einspruch lohnt.

Weitere Bußgeldstellen

  • Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
  • ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
  • ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
  • ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
  • ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
  • Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
  • Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
  • Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
  • ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
  • ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
  • NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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