Bußgeldstellen in Hessen – Stadt Frankfurt am Main und Regierungspräsidium Kassel
Hessen leistet sich eine Zuständigkeitsordnung mit Charakter: Die Stadt Frankfurt am Main ist die einzige hessische Stadt, die Verkehrsordnungswidrigkeiten in ihrem Gebiet selbst ahndet (§ 3 Abs. 1 StVRZustV). Im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel als zentrale Bußgeldstelle die Bescheide – auch für Verstöße, die hunderte Kilometer von Kassel entfernt gemessen wurden. Dazu kommen Sonderfälle auf den Autobahnen. Welcher Absender auf Ihrem Bescheid steht, verrät deshalb einiges über Ihren Fall.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Bußgeldstelle der Stadt Frankfurt am Main / Regierungspräsidium Kassel
Bundesland: Hessen
Frankfurt: die Ausnahme unter Hessens Städten
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten im Frankfurter Stadtgebiet ist die Stadt Frankfurt am Main als örtliche Ordnungsbehörde zuständige Verwaltungsbehörde. Die übrigen hessischen Kommunen dürfen Verstöße nur verfolgen und verwarnen – die Ahndung per Bußgeldbescheid liegt außerhalb Frankfurts beim Regierungspräsidium Kassel.
Kassel: die zentrale Bußgeldstelle für das übrige Hessen
Das Regierungspräsidium Kassel erlässt als Bezirksordnungsbehörde die Bußgeldbescheide für das übrige Hessen. Wer in Wiesbaden, Darmstadt oder auf einer hessischen Landstraße geblitzt wird, bekommt seinen Bescheid deshalb regelmäßig aus Kassel – unabhängig davon, wo gemessen wurde.
Die Autobahn-Sonderfälle
Für Verstöße auf Bundesautobahnen gilt die Frankfurter Zuständigkeit nicht – und die A 3 wie die A 5 führen mitten durch Frankfurter Stadtgebiet. Wer dort geblitzt wird, bekommt seinen Bescheid vom Regierungspräsidium Kassel. Dasselbe gilt für Bußgeldverfahren, denen ein polizeiliches Verwarnungsverfahren vorausgegangen ist. Der Absender Ihres Bescheids ist also kein Zufall, sondern folgt dieser Ordnung.
Einspruch, Frist und Gericht
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Behörde eingehen, die den Bescheid erlassen hat – je nach Fall also bei der Stadt Frankfurt oder beim Regierungspräsidium Kassel (§ 67 OWiG). Für Frankfurter Fälle führt das gerichtliche Verfahren im Ergebnis zum Amtsgericht Frankfurt am Main. Wir sichern die Frist und begründen nach Akteneinsicht.
Häufige Fragen – Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen)
Ich wurde in Frankfurt geblitzt – warum kommt mein Bescheid aus Kassel?
Vermutlich wurde auf einer Bundesautobahn gemessen – die A 3 und die A 5 verlaufen durch Frankfurter Stadtgebiet, und für Autobahnverstöße gilt die Frankfurter Zuständigkeit nicht. Auch wenn dem Verfahren ein polizeiliches Verwarnungsverfahren vorausging, ist Kassel zuständig.
Ich wurde in Wiesbaden geblitzt – warum schreibt mir das Regierungspräsidium Kassel?
Weil außerhalb Frankfurts das Regierungspräsidium Kassel die hessischen Bußgeldbescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten erlässt. Die übrigen Kommunen dürfen nur verwarnen, nicht per Bußgeldbescheid ahnden.
Ändert der Absender etwas an meinen Verteidigungsmöglichkeiten?
Nein – Frist, Akteneinsicht und die Prüfung von Messung, Verjährung und Rechtsfolgen laufen in beiden Fällen gleich. Der Absender bestimmt nur, bei wem der Einspruch eingehen muss, und gibt einen ersten Hinweis darauf, wo gemessen wurde.
Weitere Bußgeldstellen
- Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
- ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
- ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
- ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
- ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
- ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
- Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
- Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
- ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
- ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg) → Baden-Württembergs Zentrale Bußgeldstelle im RP Karlsruhe ahndet die Verstöße auf den Bundesautobahnen des Landes – im Stadtgebiet bleiben die Kommunen zuständig.
- NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.
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