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Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe – Autobahnfälle in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg folgt demselben Prinzip wie Sachsen: Die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe ist für die auf Bundesautobahnen im Land begangenen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten zuständig. Eine polizeiliche Messung im Stadtgebiet – etwa in Stuttgart – geht dagegen an die Bußgeldstelle der Stadt, nicht nach Karlsruhe. Wer den Absender seines Bescheids kennt, weiß also bereits, wo gemessen wurde.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe

Bundesland: Baden-Württemberg

Autobahn nach Karlsruhe, Stadtgebiet zur Kommune

Die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe ahndet die auf Bundesautobahnen in Baden-Württemberg begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten – landesweit, von der A 5 bis zur A 8 und A 81. Verstöße außerhalb der Autobahnen ahndet die örtliche Bußgeldbehörde, in Stuttgart etwa die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt, auch wenn die Polizei gemessen hat.

Einspruch und Frist

Zwei Wochen ab Zustellung, einzulegen bei der erlassenden Behörde (§ 67 OWiG) – bei Autobahnfällen also beim Regierungspräsidium Karlsruhe. Hilft die Behörde dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das zuständige Amtsgericht. Wir sichern die Frist und begründen nach Akteneinsicht.

Autobahnmessungen: Baustellen, Wechselbeschilderung, Abstand

Auf den baden-württembergischen Autobahnen wird häufig in Baustellenbereichen, an Streckenbeeinflussungsanlagen mit wechselnden Tempolimits und per Abstandsmessung von Brücken gemessen. Alle drei Konstellationen haben eigene Fehlerquellen – von der Frage, welches Limit zum Messzeitpunkt tatsächlich angezeigt war, bis zur Auswertung der Videomessstrecke. Das sind klassische Punkte der Akteneinsicht.

Wann sich die Prüfung besonders lohnt

Bei Autobahnverstößen stehen wegen der hohen Differenzgeschwindigkeiten überdurchschnittlich oft Fahrverbote und mehrere Punkte im Raum. Liegt der bereinigte Messwert nur wenige km/h über einer Rechtsfolgengrenze, kann die Prüfung von Messung und Toleranzabzug die entscheidenden km/h bringen – und aus einem Fahrverbot eine Geldbuße machen.

Häufige Fragen – ZBS RP Karlsruhe (Baden-Württemberg)

Wofür ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig?

Für die auf Bundesautobahnen in Baden-Württemberg begangenen Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten – landesweit. Verstöße außerhalb der Autobahnen ahndet die örtliche Bußgeldbehörde, auch bei polizeilicher Messung.

Ich wurde in Stuttgart geblitzt – bekomme ich Post aus Karlsruhe?

Nur wenn auf einer Bundesautobahn gemessen wurde. Im Stuttgarter Stadtgebiet erlässt die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart den Bescheid, auch wenn die Polizei gemessen hat.

Was prüfen Sie bei einem Autobahn-Bescheid zuerst?

Messverfahren und Beschilderungslage: Bei Streckenbeeinflussungsanlagen muss feststehen, welches Tempolimit zum Messzeitpunkt angezeigt war; bei Baustellenmessungen kommt es auf die wirksame Anordnung an. Dazu Eichung, Messprotokoll, Toleranzabzug und Verjährung – alles Fragen der Akteneinsicht.

Weitere Bußgeldstellen

  • Bußgeldstellen – Übersicht → Wer den Bescheid erlässt und was das für Ihren Einspruch bedeutet.
  • ZBS Viechtach (Bayern) → Nahezu alle von der bayerischen Polizei festgestellten Verkehrsverstöße landen bei der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach – rund eine Million Verfahren im Jahr.
  • ZBS Speyer (Rheinland-Pfalz) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Speyer verfolgt landesweit die von der Polizei in Rheinland-Pfalz festgestellten Verkehrsverstöße – mit einer Nebenstelle in Zweibrücken.
  • ZBS Gransee (Brandenburg) → Sämtliche polizeilich festgestellten Verstöße im fließenden Verkehr Brandenburgs bearbeitet die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee beim Zentraldienst der Polizei.
  • ZBS Artern (Thüringen) → Die Zentrale Bußgeldstelle in Artern verfolgt und ahndet die polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße für ganz Thüringen.
  • ZBB St. Ingbert (Saarland) → Die Zentrale Bußgeldbehörde in St. Ingbert bearbeitet die Verkehrs-Bußgeldverfahren für das Saarland – mit einer wichtigen Ausnahme: der Landeshauptstadt Saarbrücken.
  • Bußgeldstelle der Polizei Berlin → In Berlin erlässt die Bußgeldstelle der Polizei Berlin die Bescheide für Verkehrsordnungswidrigkeiten – auch bei Anzeigen der bezirklichen Ordnungsämter.
  • Bußgeldstelle Hamburg (BIS) → In Hamburg erlässt die Bußgeldstelle der Behörde für Inneres und Sport die Bescheide – die Polizei Hamburg stellt die Verstöße nur fest.
  • Bußgeldstelle Frankfurt & RP Kassel (Hessen) → Hessen teilt die Zuständigkeit: Frankfurt ahndet als einzige hessische Stadt selbst, im übrigen Hessen erlässt das Regierungspräsidium Kassel die Bescheide.
  • ZBS Landesdirektion Sachsen (Chemnitz) → Sachsens Zentrale Bußgeldstelle in Chemnitz ist ausschließlich für Verstöße auf den Bundesautobahnen zuständig – alles andere ahnden die Kommunen.
  • NRW: keine zentrale Bußgeldstelle → Nordrhein-Westfalen hat keine zentrale Landesbußgeldstelle: Den Bescheid erlässt stets die Ordnungsbehörde am Tatort – auch wenn die Polizei gemessen hat.

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Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie den Bescheid hoch – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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