WertsVerkehrsrecht

Anwalt für Verkehrsstrafrecht für Mandanten aus Bayreuth

Strafbefehl, Anklage oder Vorladung wegen Unfallflucht, Alkohol am Steuer oder Fahrens ohne Fahrerlaubnis? Wir verteidigen Sie im Verkehrsstrafrecht und kämpfen um Ihren Führerschein – vor dem Amtsgericht Bayreuth, dem Landgericht Bayreuth und gegenüber der Führerscheinstelle. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Verkehrsstrafrecht und Führerschein Strafverteidigung, Entziehung, MPU
Kanzlei in der Region Sitz in Erlangen, vor Ort bei Terminen in Bayreuth
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Bayreuth – Verkehrsstrafrecht und Führerschein

Ob Strafbefehl vom Amtsgericht Bayreuth, Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Bayreuth oder vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis: Wir prüfen Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Ein Strafbefehl wird nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig und steht dann einem Urteil gleich (§ 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Bayreuth – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Bayreuth laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Polizei Nimmt den Vorfall auf, vernimmt Beteiligte und gibt die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft ab.
  • Amtsgericht Bayreuth Erlässt auf Antrag der Staatsanwaltschaft den Strafbefehl und verhandelt Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Bayreuth Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Bayreuth Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Strafbefehl, Anklageschrift oder Vorladung als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

Jetzt Fall prüfen

Häufige Fragen aus Bayreuth

Muss ich für die Beauftragung nach Bayreuth kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Strafbefehl, Anklageschrift oder Vorladung laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Bayreuth.

Ich habe einen Strafbefehl vom Amtsgericht Bayreuth erhalten – was nun?

Gegen den Strafbefehl können Sie binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Ohne Einspruch wird er rechtskräftig und steht einem Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Der Einspruch kann auf einzelne Punkte beschränkt werden, etwa auf die Höhe der Tagessätze (§ 410 Abs. 2 StPO). Wir sehen zuerst die Akte ein und legen dann fristwahrend Einspruch ein.

Die Polizei hat meinen Führerschein mitgenommen – was gilt jetzt?

Meist folgt ein Antrag der Staatsanwaltschaft auf vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO). Dagegen ist die Beschwerde möglich, über die das Landgericht Bayreuth entscheidet. Fahren Sie bis zur Klärung nicht selbst – sonst droht ein weiteres Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG).

Übernehmen Sie Verkehrsstrafsachen in Bayreuth?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Bayreuth, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bayreuth und in der Berufung vor dem Landgericht Bayreuth. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Ich habe eine Vorladung der Polizei erhalten – muss ich hingehen?

Als Beschuldigter müssen Sie zu einer polizeilichen Vernehmung weder erscheinen noch aussagen. Sagen Sie nichts zur Sache, bevor die Akte eingesehen ist – melden Sie sich stattdessen bei uns; wir nehmen Kontakt mit der Polizei auf.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Worum geht es?

Ein Klick genügt – den Rest klären wir mit Ihnen.

Genauer:
Wohin dürfen wir uns melden?

Ihre Angaben bleiben vertraulich und werden nur für Ihre Anfrage verwendet.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    • Antwort meist am selben Werktag
    • verschlüsselt übertragen
    • unverbindlich
    Ersteinschätzung Rückruf anfordern