WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Halle (Saale)?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A14 und A143 rund um Halle (Saale): Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Halle (Saale)
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Halle (Saale): Stadt und Polizei messen getrennt

Die Geschwindigkeitsüberwachung in Halle liegt in zwei Händen: Die Stadt kontrolliert innerorts mit eigenen stationären und mobilen Anlagen und ahndet diese Messungen über ihre Bußgeldstelle im Fachbereich Sicherheit. Auf den Autobahnen A 14 und A 143 sowie bei sonstigen polizeilichen Messungen erlässt dagegen die Zentrale Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt in Magdeburg den Bescheid.

Eine amtliche Gesamtliste der festen Messstellen veröffentlicht die Stadt nicht; belastbare Standortangaben liegen über zulässige amtliche Quellen nicht vor. Für Betroffene zählt deshalb die Einzelfallprüfung: Wir lassen uns nach Akteneinsicht Eichschein, Messprotokoll und Falldatensatz vorlegen und rechnen den Toleranzabzug (3 km/h bzw. 3 Prozent) nach.

Zuständigkeiten nach § 5 ZustVO OWi Sachsen-Anhalt und Angaben der Stadt Halle (Saale) sowie der Zentralen Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt. Zu einzelnen festen Messstellen liegen keine amtlichen Belege vor. Stand Juli 2026, ohne Gewähr für Tagesaktualität.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Halle (Saale)

1

Anhörung und Bescheid

Bei polizeilichen Messungen erlässt die Zentrale Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt in Magdeburg den Bescheid, auch auf der A 14 und der A 143; die eigenen Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen der Stadt Halle (Saale) ahndet die Stadt selbst. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale), bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

Jetzt Blitzer-Vorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Halle (Saale)?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg, bei den eigenen Messungen die Stadt Halle (Saale). Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Halle (Saale) das Amtsgericht Halle (Saale).

Wer erlässt in Halle den Bußgeldbescheid?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Bei eigenen Messungen der Stadt die Bußgeldstelle der Stadt Halle (Saale), bei polizeilichen Messungen und auf den Autobahnen die Zentrale Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt in Magdeburg. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Halle (Saale) als Gericht des Tatorts.

Verkehrsrecht in Halle (Saale)

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Halle (Saale) führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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