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ProViDa 2000 Modular – Nachfahrmessung aus dem Polizeifahrzeug

ProViDa-System · Geschwindigkeit (Nachfahr-/Video), Abstand eingeschränkt zulassungsgedeckt

Das ProViDa-System (Police-Pilot) misst Geschwindigkeit und Abstand aus dem fahrenden Streifenwagen und zeichnet den Vorgang auf Video auf. Weil hier ein zweites Fahrzeug in Bewegung misst, kommt es entscheidend darauf an, wie gemessen wurde – geeicht oder geschätzt.

Wie das System misst

ProViDa verbindet eine Videokamera mit Weg- und Zeitmessung im Polizeifahrzeug. Bei der Nachfahrmessung folgt der Streifenwagen dem Fahrzeug; aus zurückgelegter Wegstrecke und Zeit wird die Geschwindigkeit bestimmt. Auf dem Videobild werden Daten wie Geschwindigkeit, Weg und Zeit eingeblendet. Die Bauartzulassung des ProViDa 2000 Modular bezieht sich auf die Geschwindigkeitsermittlung. Wird aus denselben Videodaten zusätzlich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug ausgewertet, ist das eine eigenständige Frage: Ob diese Abstandsauswertung von der Bauartzulassung in gleicher Weise gedeckt ist, ist im Einzelfall zu prüfen und eröffnet einen eigenen Verteidigungsansatz.

Besonderheiten der Nachfahrmessung

Verwertbar ist eine Nachfahrmessung nur unter Bedingungen: Der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug muss über eine ausreichende Strecke im Wesentlichen gleich bleiben (Abstandskonstanz), die Nachfahrstrecke muss lang genug sein, und starke Geschwindigkeitsänderungen während der Fahrt verfälschen das Ergebnis. Typische Fehlerquellen sind erhebliche Geschwindigkeitsänderungen, ein ungenügender Nachfahrabstand und die Ungenauigkeit eines nicht geeichten Tachometers.

Geeichter Tacho und ungeeichte Modi

Entscheidend ist, ob mit geeichter Weg- und Geschwindigkeitsmessung oder in einem ungeeichten Modus bzw. mit bloßer Abstandsschätzung gearbeitet wurde. Bei Verwendung eines ungeeichten Tachometers und bei Abstandsschätzung sind deutlich höhere Sicherheitsabschläge geboten – in der Literatur wird ein Abzug in der Größenordnung von 20 Prozent der abgelesenen Geschwindigkeit genannt. Welcher Modus tatsächlich lief, muss die Akte ausweisen.

Toleranz- und Sicherheitsabschläge

Bei geeichter Messung gilt der gesicherte Toleranzabzug (3 km/h unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h). Bei ungeeichtem Tacho oder Schätzung greifen die genannten höheren Abschläge. Der Unterschied ist erheblich und kann in Grenzwertnähe über ein Fahrverbot entscheiden – deshalb ist der Messmodus stets zu klären.

Was Akteneinsicht bringt

Die Videoaufzeichnung mit den eingeblendeten Daten, das Messprotokoll und der Eichschein zeigen, ob Abstandskonstanz und Nachfahrstrecke gewahrt waren und ob geeicht gemessen wurde. Ohne die Aufzeichnung lässt sich die Messung nicht seriös überprüfen. Deshalb ist die Herausgabe des Videos ein zentraler Punkt der Akteneinsicht.

Häufige Fragen – ProViDa 2000

Reicht das bloße Nachfahren für eine Verurteilung?

Nur wenn die Voraussetzungen gewahrt sind: ausreichende Nachfahrstrecke, gleichbleibender Abstand und ein hinreichend genaues Messmittel. Fehlt es daran, ist die Messung angreifbar. Das lässt sich erst anhand der Videoaufzeichnung beurteilen.

Warum ist wichtig, ob geeicht gemessen wurde?

Weil davon der Sicherheitsabschlag abhängt. Bei geeichter Messung gilt die normale Toleranz; bei ungeeichtem Tacho oder Abstandsschätzung sind deutlich höhere Abzüge geboten. In Grenzwertnähe kann das über die Rechtsfolge entscheiden.

Bekomme ich die Videoaufzeichnung zu sehen?

Die Aufzeichnung ist Teil der Messunterlagen und für die Verteidigung von zentraler Bedeutung. Sie wird über die Akteneinsicht angefordert. Ohne sie bleibt jeder Fehlervortrag zur Nachfahrmessung pauschal.

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