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TraffiPhot III – Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachung mit Induktionsschleifen

Robot (TraffiPhot) · Rotlicht und Geschwindigkeit (Induktionsschleifen)

Der TraffiPhot III überwacht Ampeln und Geschwindigkeiten über Induktionsschleifen, die in die Fahrbahn eingelassen sind. Fährt ein Fahrzeug über die Schleifen, werden Zeitpunkt und Position erfasst und Fotos ausgelöst. Lage der Schleifen und Messung der Rotzeit sind die zentralen Prüfpunkte.

Wie die Anlage misst

In die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen registrieren, wann ein Fahrzeug sie überfährt. Bei Rotlichtverstößen wird der Zeitpunkt des Überfahrens im Verhältnis zum Umschalten der Ampel auf Rot bestimmt; typischerweise werden zwei Fotos gefertigt (Doppelfoto), um die Weiterfahrt zu belegen. Aus dem zeitlichen Abstand zwischen den Schleifen lässt sich zugleich die Geschwindigkeit ableiten.

Schleifenlage und Bezugspunkt Haltlinie

Entscheidend ist die korrekte Lage der ersten Induktionsschleife im Verhältnis zur Haltlinie, denn die Haltlinie ist der maßgebliche Bezugspunkt für die Berechnung der Rotzeit. Stimmt die Zuordnung von Schleife und Haltlinie nicht oder ist die Rotzeit fehlerhaft berechnet, kann der Vorwurf – insbesondere die Abgrenzung zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß ab mehr als einer Sekunde – nicht tragfähig sein.

Rotzeitmessung und Doppelfoto

Die gemessene Rotzeit entscheidet über die Schwere des Verstoßes. Das Doppelfoto soll belegen, dass das Fahrzeug bei Rot in den geschützten Bereich eingefahren und weitergefahren ist. Zu prüfen sind die zutreffende Ermittlung und Berechnung der Rotzeit, der korrekte Bezugspunkt Haltlinie sowie die Aussagekraft und Auswertung der beiden Fotos. Auch die Dokumentation, dass die Ampel im Aufnahmezeitpunkt tatsächlich Rot zeigte, gehört hierher.

Geschwindigkeit und Toleranz

Soweit über die Schleifen zusätzlich eine Geschwindigkeit geahndet wird, gilt der gesicherte Toleranzabzug: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. Bei der Rotlichtmessung selbst kommt es nicht auf einen km/h-Abzug an, sondern auf die zutreffende Rotzeitermittlung; auch dort sind Sicherheitsbetrachtungen zugunsten des Betroffenen anzustellen.

Was Akteneinsicht bringt

Erst mit dem Messprotokoll, der Skizze der Schleifenlage zur Haltlinie, der Rotzeitberechnung, dem Eichschein und beiden Fotos lässt sich beurteilen, ob der Verstoß korrekt erfasst wurde. Ohne diese Unterlagen bleibt der Einwand zur Rotzeit oder Schleifenlage pauschal. Deshalb steht die vollständige Akteneinsicht am Anfang.

Häufige Fragen – TraffiPhot III

War es ein qualifizierter Rotlichtverstoß über einer Sekunde?

Das hängt an der korrekt gemessenen Rotzeit und am Bezugspunkt Haltlinie. Ist die Berechnung fehlerhaft oder die Schleifenlage ungenau, kann die Grenze von einer Sekunde falsch bestimmt sein. Das entscheidet über Bußgeldhöhe und Fahrverbot und wird anhand der Messunterlagen geprüft.

Wozu dient das Doppelfoto?

Es soll belegen, dass das Fahrzeug bei Rot eingefahren und weitergefahren ist. Ob die beiden Fotos das eindeutig und mit korrekter Zeit- und Ampeldokumentation zeigen, ist ein zentraler Prüfpunkt. Fehlt die Aussagekraft, ist der Vorwurf angreifbar.

Kann die Lage der Schleifen falsch sein?

Ja. Stimmt die Position der ersten Schleife zur Haltlinie nicht, ist der Bezugspunkt der Rotzeitmessung verschoben. Das lässt sich anhand der Aufstellungs- und Lageskizze prüfen, die über die Akteneinsicht angefordert wird.

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