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Geblitzt mit ES 8.0? Der Softwarestand entscheidet über die Nachprüfbarkeit

eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)

Das ES 8.0 der eso GmbH ist der Nachfolger des ES 3.0 und arbeitet ebenfalls als Einseitensensor am Fahrbahnrand. Beim ES 8.0 rückt eine besondere Frage in den Vordergrund: ob die zur Überprüfung nötigen Rohmessdaten überhaupt gespeichert wurden. Das hängt vom Softwarestand des Geräts ab.

Wie misst das Gerät?

Wie schon das ES 3.0 erfasst das ES 8.0 mit mehreren Sensoren am Straßenrand die Helligkeits- und Schattenprofile des vorbeifahrenden Fahrzeugs und errechnet daraus die Geschwindigkeit. Ein Beweisfoto wird an der eingestellten Fotolinie ausgelöst.

Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?

Das ES 8.0 ist als standardisiertes Messverfahren anerkannt; mehrere Oberlandesgerichte haben das bestätigt. Bei geeichtem Gerät und regelkonformem Betrieb darf der Messwert übernommen werden. Wie bei jedem standardisierten Verfahren bleibt aber Raum für begründete Einwände im Einzelfall.

Der zentrale Angriffspunkt: Rohmessdaten und Softwarestand

Anders als beim Vorgängermodell ist beim ES 8.0 zu unterscheiden: Bis zu einer bestimmten Softwareversion des Sensorkopfes wurden die bei der Messung anfallenden Rohdaten vollständig gespeichert; bei neueren Ständen ist das nicht mehr durchgängig der Fall, sodass eine nachträgliche Prüfung der Messwertbildung erschwert oder unmöglich sein kann. Genau hier setzt die Verteidigung an: Es ist zu klären, welcher Softwarestand vorlag und ob die Rohmessdaten noch vorhanden sind. Dazu kommen die üblichen Aufbau- und Zuordnungsfragen des Einseitensensors.

Toleranzabzug

Es gelten die Standardwerte: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent. Maßgeblich ist der bereits toleranzbereinigte Wert.

Was bringt die Akteneinsicht?

Die Akteneinsicht klärt den Softwarestand, das Vorhandensein der Rohmessdaten und die Ordnungsmäßigkeit des Aufbaus. Fehlen verwertbare Rohdaten, ist das ein gewichtiger Ansatz. Wir beantragen die Falldatei, das Messprotokoll, den Eichschein und Angaben zum eingesetzten Softwarestand.

Häufige Fragen – ES 8.0

Warum ist der Softwarestand wichtig?

Weil er darüber entscheidet, ob die Rohmessdaten gespeichert wurden. Ohne diese Daten lässt sich die Berechnung des Messwerts kaum überprüfen, was die Verteidigung zu ihren Gunsten anführen kann.

Ist das ES 8.0 grundsätzlich anerkannt?

Ja, mehrere Oberlandesgerichte haben das ES 8.0 als standardisiertes Messverfahren eingestuft. Das schließt Einwände im konkreten Fall aber nicht aus.

Lohnt sich der Einspruch?

Das hängt von den Messumständen und den drohenden Folgen ab. Bei Fahrverbot oder hoher Geldbuße ist die Prüfung des Softwarestands und der Rohdatenlage regelmäßig sinnvoll.

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