Geblitzt mit PoliScan Speed oder PoliScan FM1? So lässt sich die Messung überprüfen
Vitronic · Geschwindigkeit (stationär und mobil, Lasermessung/LIDAR)
Die PoliScan-Geräte von Vitronic gehören zu den am weitesten verbreiteten Geschwindigkeitsmessgeräten in Deutschland – das PoliScan Speed oft als graue Säule am Straßenrand, das PoliScan FM1 im mobilen Einsatz. Wer einen Bußgeldbescheid mit einem dieser Gerätenamen erhält, sollte wissen, dass die Messung zwar als standardisiert gilt, im Einzelfall aber durchaus angreifbar sein kann. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von den konkreten Umständen der Messung ab.
Wie misst das Gerät?
Die PoliScan-Geräte arbeiten mit Laserlicht (LIDAR). Sie senden Laserimpulse aus, tasten den Fahrbahnabschnitt ab und errechnen aus den Reflexionen die Geschwindigkeit jedes Fahrzeugs. Zugleich wird ein Beweisfoto erstellt, auf dem ein Auswerterahmen das gemessene Fahrzeug markieren soll. Das FM1 nutzt dasselbe Messprinzip, ist aber für den mobilen Einsatz ausgelegt.
Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?
Die Rechtsprechung stuft die PoliScan-Messung als standardisiertes Messverfahren ein. Das heißt: Ist das Gerät geeicht und wurde die Bedienungsanleitung eingehalten, darf das Gericht den Messwert grundsätzlich ohne eigenes Sachverständigengutachten übernehmen. Das entlastet die Behörde aber nicht von der Pflicht, konkreten Zweifeln nachzugehen. Wer belastbare Anhaltspunkte für einen Fehler vorträgt, durchbricht diese Vereinfachung.
Die typischen Angriffspunkte
Angesetzt wird regelmäßig am Aufbau und an der Auswertung: Stand und Ausrichtung der Säule, Einhaltung des vorgeschriebenen Messwinkels, gültige Eichung zum Messzeitpunkt sowie die korrekte Zuordnung des Messwertes zum abgebildeten Fahrzeug – insbesondere bei mehreren Fahrzeugen im Bild. Ein Dauerthema ist die Verfügbarkeit der Rohmessdaten: Das Bundesverfassungsgericht hat mit zwei Kammerbeschlüssen zum PoliScan Speed M1 – dem tragenden Gerät dieser Entscheidungen – klargestellt, dass der Verteidigung ein Informationszugangsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG zusteht: Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18 – und Beschl. v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18. Ohne Zugang zu den Messunterlagen lässt sich die Messung nicht seriös nachprüfen.
Toleranzabzug
Vom gemessenen Wert wird ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h, 3 Prozent bei höheren Geschwindigkeiten. Maßgeblich für den Bußgeldbescheid ist nicht der Rohmesswert, sondern der bereits um die Toleranz bereinigte Wert. Ein häufiger Prüfpunkt ist, ob dieser Abzug korrekt berücksichtigt wurde.
Was bringt die Akteneinsicht?
Erst die Akte zeigt, ob das Gerät gültig geeicht war, ob Messprotokoll und Schulungsnachweis vollständig sind und ob die Rohmessdaten vorliegen. Ohne diese Unterlagen lässt sich die Messung nicht seriös bewerten. Wir beantragen daher konsequent Einsicht in die vollständigen Messunterlagen einschließlich der digitalen Falldatei.
Häufige Fragen – PoliScan Speed bzw. PoliScan FM1
Ist eine PoliScan-Messung automatisch gültig?
Nein. Der Status als standardisiertes Messverfahren erleichtert der Behörde den Nachweis, macht die Messung aber nicht unangreifbar. Bei konkreten Anhaltspunkten für Aufbau-, Eich- oder Zuordnungsfehler muss das Gericht diesen nachgehen.
Bekomme ich die Rohmessdaten?
Auf entsprechenden Antrag hin sind die Messunterlagen zugänglich zu machen. Der Zugang zu diesen Daten ist verfassungsrechtlich abgesichert und Voraussetzung für eine echte Überprüfung der Messung.
Lohnt sich der Einspruch bei PoliScan?
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa von Fahrverbotsgrenze, Voreintragungen und den konkreten Messumständen. Sinnvoll ist eine Prüfung vor allem dann, wenn ein Fahrverbot oder eine hohe Punktzahl im Raum steht.
Weitere Messgeräte
- Messgeräte – Übersicht → Standardisiertes Messverfahren, Rohmessdaten, typische Fehlerquellen.
- TraffiStar S350 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationär und semistationär, Lasermessung)
- ES 3.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- ES 8.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- Leivtec XV3 → Leivtec · Geschwindigkeit (mobil, Lasermessung)
- LTI 20/20 TruSpeed → Laser Technology Inc. (LTI) · Geschwindigkeit (mobil, Laser-Handmessgerät)
- Riegl FG21-P → Riegl · Geschwindigkeit (Laser-Handmessung)
- ProViDa 2000 → ProViDa-System · Geschwindigkeit (Nachfahr-/Video), Abstand eingeschränkt zulassungsgedeckt
- Multanova MU VR 6F → Multanova · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- TraffiStar S330 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationäre Radarmessung)
- VKS 3.0 → Vidit · Abstand und Geschwindigkeit (Videomessung von der Brücke)
- TraffiPhot III → Robot (TraffiPhot) · Rotlicht und Geschwindigkeit (Induktionsschleifen)
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