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Geblitzt mit PoliScan Red+Speed? Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessung im Blick

Vitronic · Rotlicht und Geschwindigkeit (stationär, Lasermessung/LIDAR)

Das PoliScan Red+Speed von Vitronic ist eine Kombianlage an Kreuzungen: Sie überwacht mit derselben Lasertechnik (LIDAR) sowohl Rotlichtverstöße als auch die Geschwindigkeit. Für die Geschwindigkeitsmessung gilt das bekannte Laserabtastverfahren; beim Rotlichtvorwurf kommen eigene Fragen hinzu, insbesondere die zutreffende Messung der Rotzeit und der Bezugspunkt Haltlinie. Wer einen solchen Bescheid erhält, sollte beide Vorwürfe getrennt prüfen lassen. Ob sich ein Einspruch lohnt, hängt von den konkreten Umständen ab.

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Wie misst das Gerät?

Die Anlage arbeitet mit Laserlicht und tastet den überwachten Bereich ab. Für die Geschwindigkeit errechnet sie aus den Reflexionen den Messwert und erstellt ein Beweisfoto mit Auswerterahmen. Für den Rotlichtteil erfasst sie zusätzlich, ob und wann ein Fahrzeug bei Rot in den geschützten Bereich einfährt, und dokumentiert dies. Beide Vorwürfe können aus demselben Vorgang hervorgehen, sind rechtlich aber eigenständig zu bewerten.

Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?

Die Laser-Geschwindigkeitsmessung der PoliScan-Reihe wird als standardisiertes Messverfahren behandelt. Bei geeichtem Gerät und Einhaltung der Bedienungsanleitung darf das Gericht den Geschwindigkeitswert grundsätzlich übernehmen. Standardisiert heißt aber nicht unangreifbar: Werden konkrete Anhaltspunkte für einen Fehler vorgetragen, ist ihnen nachzugehen. Für den Rotlichtvorwurf gelten zusätzlich die besonderen Anforderungen der Rotzeitmessung.

Rotlicht-Spezifika: Gelbphase, Haltlinie und die Sekunden-Grenze

Beim Rotlichtvorwurf entscheidet die korrekt gemessene Rotzeit über die Schwere: Wer erst mehr als eine Sekunde nach Umschalten auf Rot in den geschützten Bereich einfährt, begeht einen qualifizierten Rotlichtverstoß, der Fahrverbot und höheres Bußgeld nach sich zieht. Maßgeblicher Bezugspunkt ist die Haltlinie. Zu prüfen sind daher die zutreffende Ermittlung der Rotzeit, die ausreichende Dauer der vorausgegangenen Gelbphase und die Frage, ob das Fahrzeug die Haltlinie tatsächlich erst bei Rot überfahren hat. Von der PTB zugelassene Rotlichtanlagen müssen die vorwerfbare Rotzeit automatisch ermitteln.

Die typischen Angriffspunkte

Für die Geschwindigkeit sind Stand und Ausrichtung der Anlage, Messwinkel, gültige Eichung und die Zuordnung des Messwertes zum richtigen Fahrzeug zu prüfen, insbesondere bei mehreren Fahrzeugen im Bild. Für das Rotlicht kommt es auf die Rotzeitberechnung, den Bezugspunkt Haltlinie und die Aussagekraft der Dokumentation an. Ein Dauerthema ist der Zugang zu den Rohmessdaten: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verteidigung einen Informationszugangsanspruch aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG zuerkannt (Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, und v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18).

Toleranzabzug

Für die Geschwindigkeit wird ein Toleranzabzug vorgenommen: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. Beim Rotlichtvorwurf geht es nicht um einen km/h-Abzug, sondern um die zutreffende Rotzeitermittlung, bei der Sicherheitsbetrachtungen zugunsten des Betroffenen anzustellen sind. Beide Punkte können in Grenzwertnähe über die Rechtsfolge entscheiden.

Was bringt die Akteneinsicht?

Erst mit Messprotokoll, Eichschein, der Rotzeitberechnung, den Angaben zur Ampelschaltung und den Rohmessdaten lässt sich beurteilen, ob Geschwindigkeit und Rotlichtvorwurf tragfähig sind. Ohne diese Unterlagen bleibt jeder Einwand pauschal. Wir beantragen die vollständigen Messunterlagen einschließlich der digitalen Falldatei und der Daten zur Lichtzeichenanlage.

Häufige Fragen – PoliScan Red+Speed

War es ein qualifizierter Rotlichtverstoß über einer Sekunde?

Das hängt an der korrekt gemessenen Rotzeit und am Bezugspunkt Haltlinie. Ist die Rotzeit fehlerhaft ermittelt oder die Gelbphase zu kurz gewesen, kann die Grenze von einer Sekunde falsch bestimmt sein. Das entscheidet über Bußgeldhöhe und Fahrverbot und wird anhand der Messunterlagen geprüft.

Werden Geschwindigkeit und Rotlicht zusammen geahndet?

Beide Vorwürfe können aus demselben Vorgang stammen, sind aber eigenständig zu bewerten. Jeder ist gesondert auf seine Voraussetzungen zu prüfen; ein Fehler beim einen Vorwurf lässt den anderen nicht automatisch entfallen.

Bekomme ich die Rohmessdaten?

Auf Antrag hin sind die Messunterlagen zugänglich zu machen. Der Zugang ist verfassungsrechtlich abgesichert und Voraussetzung für eine echte Überprüfung von Geschwindigkeits- und Rotlichtmessung.

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