Geblitzt mit eso ES 1.0? Warum bei der Altgeneration die Rohdaten und die Verjährung zählen
eso GmbH · Geschwindigkeit (Einseitensensor, älteste eso-Generation)
Das ES 1.0 der eso GmbH ist die älteste Generation der eso-Einseitensensoren, von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassen seit dem 5. November 1999 und in der Praxis weitgehend durch die Nachfolger ES 3.0 und ES 8.0 abgelöst. Das Messprinzip entspricht der bekannten Einseitensensor-Technik am Fahrbahnrand. Wer heute einen Bescheid zu einer ES-1.0-Messung erhält, hat es deshalb häufig mit einer älteren Messung zu tun, bei der neben Aufbau und Zuordnung auch die Rohmessdatenlage und die Verjährung in den Vordergrund rücken.
Wie misst das Gerät?
Wie die späteren eso-Geräte erfasst das ES 1.0 mit mehreren nebeneinander liegenden Sensoren am Straßenrand die Helligkeits- und Schattenprofile eines vorbeifahrenden Fahrzeugs. Aus dem zeitlichen Versatz dieser Profile berechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Eine gesondert positionierte Fotolinie legt fest, wo das Beweisfoto ausgelöst wird. Die gesamte Messtechnik steht dabei auf einer Seite der Fahrbahn.
Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?
Einseitensensoren der eso-Reihe werden als standardisiertes Messverfahren behandelt. Bei geeichtem Gerät und Einhaltung der Bedienungsanleitung darf das Gericht den Wert grundsätzlich übernehmen. Da die Messung empfindlich auf den korrekten Aufbau reagiert, kommt den Bedienungsvorgaben besonderes Gewicht zu. Standardisiert heißt aber nicht unangreifbar.
Die Besonderheit der Altgeneration: Rohmessdaten und Nachprüfbarkeit
Das ES 1.0 stammt aus einer Technikgeneration, in der die digitale Speicherung von Rohmessdaten noch nicht dem heutigen Stand entsprach. Deshalb ist gerade hier zu klären, ob und in welchem Umfang überprüfbare Messdaten überhaupt vorliegen, denn ohne solche Daten lässt sich die Messwertbildung kaum nachträglich kontrollieren. Der verfassungsrechtlich abgesicherte Zugang zu den Messunterlagen bleibt davon unberührt: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verteidigung einen Informationszugangsanspruch zuerkannt (Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, und v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18). Dazu treten die üblichen Aufbau- und Zuordnungsfragen des Einseitensensors.
Verjährung und Bestandskraft bei Altfällen
Weil das ES 1.0 die älteste eso-Generation ist, betreffen heutige Bescheide oft ältere Messungen. Dann lohnt der Blick auf die Verfolgungsverjährung: Für den Standard-Geschwindigkeitsfall beträgt die Grundfrist sechs Monate ab der Tat (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG), vorbehaltlich einer Unterbrechung nach § 33 OWiG. Ob im Einzelfall Verjährung eingetreten oder der Bescheid bereits bestandskräftig ist, ist stets anhand der Akte zu prüfen; eine pauschale Aussage lässt sich dazu nicht treffen.
Toleranzabzug
Es gelten die Standardwerte: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. Maßgeblich für den Bescheid ist der bereits um die Toleranz bereinigte Wert. Ob dieser Abzug korrekt berücksichtigt wurde, ist ein häufiger Prüfpunkt.
Was bringt die Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht klärt Messzeitpunkt, Gerätekonfiguration, die vorhandene Rohmessdatenlage und die Ordnungsmäßigkeit des Aufbaus, außerdem die für die Verjährungsprüfung nötigen Verfahrensdaten. Wir beantragen die vollständigen Messunterlagen einschließlich Falldatei, Eichschein und Messprotokoll.
Häufige Fragen – eso ES 1.0
Wird mit dem ES 1.0 heute noch gemessen?
Das ES 1.0 ist die älteste eso-Einseitensensor-Generation und in der Praxis weitgehend durch ES 3.0 und ES 8.0 abgelöst. Ein heutiger Bescheid betrifft deshalb häufig eine ältere Messung, bei der zusätzlich Rohmessdatenlage und Verjährung zu prüfen sind.
Sind beim ES 1.0 Rohmessdaten verfügbar?
Das hängt von Gerätekonfiguration und Messzeitpunkt ab und ist gezielt zu erfragen. Da die Altgeneration nicht dem heutigen Speicherstand entspricht, ist gerade dieser Punkt aufzuklären. Der Zugang zu den Messunterlagen ist verfassungsrechtlich abgesichert.
Kann ich mich noch auf Verjährung berufen?
Möglicherweise. Bei älteren Messungen ist zu prüfen, ob die Verfolgungsverjährung eingetreten oder der Bescheid bereits bestandskräftig ist. Das ergibt sich erst aus der Akte und wird im Einzelfall geprüft.
Weitere Messgeräte
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- PoliScan Speed bzw. PoliScan FM1 → Vitronic · Geschwindigkeit (stationär und mobil, Lasermessung/LIDAR)
- TraffiStar S350 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationär und semistationär, Lasermessung)
- ES 3.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- ES 8.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- Leivtec XV3 → Leivtec · Geschwindigkeit (mobil, Lasermessung)
- LTI 20/20 TruSpeed → Laser Technology Inc. (LTI) · Geschwindigkeit (mobil, Laser-Handmessgerät)
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- ProViDa 2000 → ProViDa-System · Geschwindigkeit (Nachfahr-/Video), Abstand eingeschränkt zulassungsgedeckt
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- TraffiStar S330 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationäre Radarmessung)
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