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Geblitzt mit Mesta 208? So prüfen Sie die Radarmessung

Sagem · Geschwindigkeit (Radarmessung)

Der Mesta 208 ist ein radarbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät. Es ermittelt die Geschwindigkeit über die Frequenzverschiebung des vom Fahrzeug reflektierten Radarsignals. Eine Besonderheit ergibt sich aus der Gebrauchsanweisung: Sie schreibt dem Bediener vor, die Vorgänge des Geräts zur Messwertbildung aufmerksam zu verfolgen. Damit rücken Bedienung und Dokumentation neben den allgemeinen Radarfragen in den Vordergrund. Wer mit einem Mesta 208 gemessen wurde, sollte diese Punkte kennen.

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Wie misst das Gerät?

Die Radarmessung beruht auf dem Doppler-Effekt: Die Frequenz des am fahrenden Fahrzeug reflektierten Signals verschiebt sich abhängig von der Geschwindigkeit, und das Gerät berechnet daraus den Messwert. Zusammen mit dem Messwert wird ein Beweisfoto gefertigt. Voraussetzung ist ein definierter Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn; Abweichungen wirken sich unmittelbar auf das Ergebnis aus.

Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?

Radarmessungen anerkannter, geeichter Bauart werden von der Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das Gericht muss die Messung ohne konkrete Anhaltspunkte nicht in jedem Detail nachprüfen. Werden aber Anhaltspunkte für einen Aufstellungs-, Winkel- oder Bedienfehler vorgetragen, ist ihnen nachzugehen.

Die Beobachtungspflicht des Bedieners

Nach der Gebrauchsanweisung des Mesta 208 hat der Bediener die Vorgänge des Geräts zur Messwertbildung aufmerksam zu verfolgen (vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 13.02.2008 – 21 K 2448/07.PVL). Wird dieser Vorgabe nicht entsprochen oder ist die Beobachtung nicht dokumentiert, ist das ein Ansatzpunkt der Verteidigung. Fehler des Radarmessverfahrens werden zudem in der Fachliteratur diskutiert. Gerade deshalb kommt der Dokumentation von Bedienung und Ablauf besondere Bedeutung zu.

Weitere Angriffspunkte

Neben der Bedienung ist zuerst der Messwinkel zu prüfen: Eine falsche Ausrichtung des Geräts zur Fahrbahn kann den Wert verfälschen. Hinzu kommen Reflexionen an anderen Fahrzeugen oder Flächen, die zu Fehl- oder Zuordnungsfehlmessungen führen können, ferner die eindeutige Zuordnung zum richtigen Fahrzeug, die Einhaltung der Aufstellvorschriften und eine gültige Eichung. Fehlt eine wirksame Eichung, kann ein Verwendungsverbot folgen.

Toleranzabzug

Es gilt der gesicherte Toleranzabzug: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. Gerade weil Winkel- und Reflexionsfehler den Rohwert nach oben verschieben können, ist die Kontrolle in Grenzwertnähe wichtig.

Was bringt die Akteneinsicht?

Messprotokoll, Aufstellungsskizze, Eichschein, Foto und die Dokumentation der Bedienung zeigen, ob Winkel und Aufstellung stimmten und ob die Messung eindeutig zuzuordnen ist. Der Zugang der Verteidigung zu den Informationen über die Messung ist verfassungsrechtlich abgesichert (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, und v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18). Deshalb ist die Akteneinsicht der erste Schritt.

Häufige Fragen – Mesta 208

Welche Rolle spielt der Messbeamte beim Mesta 208?

Eine erhebliche. Die Gebrauchsanweisung verlangt, dass der Bediener die Messwertbildung aufmerksam verfolgt. Ob dieser Vorgabe entsprochen und dies dokumentiert wurde, ist ein gezielter Prüfpunkt.

Spielt die Aufstellung des Geräts eine Rolle?

Ja. Der Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn muss stimmen, und die Aufstellvorschriften müssen eingehalten sein. Abweichungen können das Ergebnis verfälschen und lassen sich anhand der Aufstellungsdokumentation prüfen.

Lohnt sich der Einspruch?

Bei drohendem Fahrverbot oder hoher Geldbuße ist eine Prüfung regelmäßig sinnvoll. Ob Ansatzpunkte bestehen, zeigt sich erst nach Einsicht in Protokoll, Foto und Eichunterlagen.

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