Gemessen mit LAVEG? So prüfen Sie die Lasermessung
Jenoptik · Geschwindigkeit (Lasermessung)
Das LAVEG ist ein laserbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät, das zu den in Deutschland eingesetzten Lasersystemen zählt. Wie bei allen Lasergeräten wird die Geschwindigkeit aus der Laufzeit ausgesandter und reflektierter Laserimpulse über eine kurze Messstrecke bestimmt. Auch wenn der Einsatz von Lasergeräten als standardisiertes Messverfahren anerkannt ist, lassen sich falsche Messergebnisse und insbesondere Zuordnungsfehler nicht von vornherein ausschließen. Wer mit einem LAVEG gemessen wurde, sollte die typischen Prüfansätze der Lasermessung kennen.
Wie misst das Gerät?
Das LAVEG sendet gebündelte Laserimpulse aus und ermittelt aus der Laufzeit der reflektierten Signale über eine kurze Messstrecke die Geschwindigkeit des anvisierten Fahrzeugs. Das Zielfahrzeug muss dabei präzise angevisiert werden. Anders als bei fest installierten Anlagen hängt das Ergebnis stärker von der Handhabung und der korrekten Anvisierung ab.
Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?
Lasermessungen werden von der Rechtsprechung grundsätzlich als standardisiertes Messverfahren behandelt. Voraussetzung ist aber, dass das Gerät geeicht war, der Bediener geschult ist und die vorgeschriebenen Gerätetests ordnungsgemäß durchgeführt wurden. Die exakte Durchführung dieser Tests ist unerlässlich, um sichere Ergebnisse zu erhalten. Fehlt es an diesen Voraussetzungen, entfällt die Vereinfachung.
Die gerätetypischen Angriffspunkte
Auch bei anerkannten Lasergeräten können Zuordnungsfehler auftreten, etwa wenn sich im Zielbereich mehrere Fahrzeuge befinden oder Reflexionsverhältnisse ungünstig sind. Zu prüfen sind daher die ordnungsgemäße Durchführung der vorgeschriebenen Gerätetests – beim Anvisieren eines stehenden Objekts muss der Messwert 0 km/h betragen –, die korrekte Anvisierung des richtigen Fahrzeugs, mögliche Fehlmessungen durch Verkantung sowie die Schulung des Bedieners und eine gültige Eichung. Fehlt eine wirksame Eichung, kann ein Verwendungsverbot in Betracht kommen.
Toleranzabzug
Vom gemessenen Wert ist der gesicherte Toleranzabzug vorzunehmen: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. In Grenzwertnähe – etwa knapp über der Fahrverbotsschwelle – kann bereits die korrekte Toleranzbetrachtung über die Rechtsfolge entscheiden.
Was bringt die Akteneinsicht?
Erst mit Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis, den Testprotokollen und der Gebrauchsanweisung lässt sich nachvollziehen, ob die Vorgaben eingehalten wurden. Ohne diese Unterlagen bleibt ein Fehlervortrag pauschal. Der Zugang der Verteidigung zu den Informationen über die Messung ist verfassungsrechtlich abgesichert (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, und v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18). Deshalb steht die vollständige Akteneinsicht am Anfang.
Häufige Fragen – LAVEG
Ist eine Lasermessung besonders fehleranfällig?
Sie ist stärker von der Bedienung und der Anvisierung abhängig als eine vollautomatische Anlage. Das begründet keinen Automatikvorwurf, eröffnet aber gerade bei Anvisierung und Zuordnung Prüfansätze. Ob im konkreten Fall ein Fehler vorliegt, zeigt erst die Akteneinsicht.
Was hat es mit dem Test am stehenden Objekt auf sich?
Vor Messbeginn sind vorgeschriebene Gerätetests durchzuführen. Beim Anvisieren eines stehenden Objekts muss das Gerät 0 km/h anzeigen. Ob diese Tests ordnungsgemäß durchgeführt und dokumentiert wurden, ist ein zentraler Prüfpunkt.
Wie schnell muss ich reagieren?
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung einzulegen; anschließend wird die Akteneinsicht beantragt. Wird die Frist versäumt, wird der Bescheid bestandskräftig.
Weitere Messgeräte
- Messgeräte – Übersicht → Standardisiertes Messverfahren, Rohmessdaten, typische Fehlerquellen.
- PoliScan Speed bzw. PoliScan FM1 → Vitronic · Geschwindigkeit (stationär und mobil, Lasermessung/LIDAR)
- TraffiStar S350 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationär und semistationär, Lasermessung)
- ES 3.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- ES 8.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- Leivtec XV3 → Leivtec · Geschwindigkeit (mobil, Lasermessung)
- LTI 20/20 TruSpeed → Laser Technology Inc. (LTI) · Geschwindigkeit (mobil, Laser-Handmessgerät)
- Riegl FG21-P → Riegl · Geschwindigkeit (Laser-Handmessung)
- ProViDa 2000 → ProViDa-System · Geschwindigkeit (Nachfahr-/Video), Abstand eingeschränkt zulassungsgedeckt
- Multanova MU VR 6F → Multanova · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- TraffiStar S330 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationäre Radarmessung)
- VKS 3.0 → Vidit · Abstand und Geschwindigkeit (Videomessung von der Brücke)
- TraffiPhot III → Robot (TraffiPhot) · Rotlicht und Geschwindigkeit (Induktionsschleifen)
- Gatso → Gatsometer · Geschwindigkeit und Rotlicht (mobil und stationär, Radarmessung)
- TraffiPhot-S → Traffipax (Robot) · Geschwindigkeit (stationär, Piezo-Drucksensoren)
- Truvelo M4² → Truvelo · Geschwindigkeit (stationär, Piezo-Drucksensoren)
- M5 Radar (VDS) → VDS Verkehrstechnik · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- Mesta 208 → Sagem · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- Enforcement Trailer → Vitronic · Geschwindigkeit (semistationär, Anhänger mit Lasermessung/LIDAR)
- PoliScan Red+Speed → Vitronic · Rotlicht und Geschwindigkeit (stationär, Lasermessung/LIDAR)
- TraffiPax SpeedoPhot → Robot (TraffiPax) · Geschwindigkeit (Radarmessung, Foto)
- eso ES 1.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (Einseitensensor, älteste eso-Generation)
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Steht dieses Gerät in Ihrem Bescheid? Laden Sie die Unterlagen hoch – wir prüfen Messung, Protokoll und Verfahren. Kostenfrei und unverbindlich.