Geblitzt mit TraffiStar S350? Warum die Rohmessdaten entscheidend sind
Jenoptik · Geschwindigkeit (stationär und semistationär, Lasermessung)
Der TraffiStar S350 von Jenoptik ist ein laserbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät, das häufig an Blitzersäulen und in mobilen Einheiten verbaut ist. Kein anderes Gerät hat die juristische Diskussion um die Nachprüfbarkeit von Messungen so geprägt. Wer damit gemessen wurde, sollte den Punkt Rohmessdaten kennen.
Wie misst das Gerät?
Der TraffiStar S350 arbeitet mit einer Laserpuls-Laufzeitmessung. Das Gerät sendet Laserimpulse aus und bestimmt aus der Laufzeit der zurückgeworfenen Signale Abstand und Geschwindigkeit des Fahrzeugs. Ein Beweisfoto dokumentiert das gemessene Fahrzeug.
Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?
Auch der TraffiStar S350 gilt als standardisiertes Messverfahren. Das Gericht darf den Messwert bei ordnungsgemäßem Betrieb grundsätzlich übernehmen. Diese Erleichterung setzt allerdings voraus, dass die Messung im Nachhinein überprüfbar bleibt, und genau daran hat sich die zentrale Auseinandersetzung entzündet.
Die Rohmessdaten-Frage
Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hat mit Urteil vom 5.7.2019 (Lv 7/17) für den TraffiStar S350 entschieden, dass eine Verurteilung nicht auf eine Messung gestützt werden darf, deren Grundlagen sich mangels gespeicherter Rohmessdaten nicht mehr nachvollziehen lassen – im Saarland führte das zur Unverwertbarkeit solcher Messungen. Diese Entscheidung gilt unmittelbar nur für das Saarland. Bundesweit trägt eine andere, verfassungsgerichtliche Linie: Das Bundesverfassungsgericht hat der Verteidigung einen Anspruch auf Zugang zu den Messunterlagen zuerkannt – aus dem Recht auf ein faires Verfahren, Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18; Beschl. v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18). Dieser Informationszugangsanspruch ist nicht dasselbe wie die vom Saarland gezogene Unverwertbarkeitsfolge: Das eine sichert den Zugang zu den Daten, das andere knüpft daran eine bestimmte Rechtsfolge für den Fall, dass sie fehlen. Ein Oberlandesgericht außerhalb des Saarlands ist dieser Unverwertbarkeitsfolge denn auch ausdrücklich nicht gefolgt. Für die Verteidigung ist deshalb stets zu klären, ob und welche Rohmessdaten überhaupt gespeichert wurden und welche Rechtsfolge ein Fehlen im konkreten Gerichtsbezirk hat.
Weitere Angriffspunkte
Neben der Datenfrage kommen Aufbau und Ausrichtung des Geräts, die Einhaltung des Messwinkels, die gültige Eichung und die eindeutige Zuordnung des Messwertes zum richtigen Fahrzeug in Betracht. Bei mehreren Fahrzeugen im Erfassungsbereich ist besonders sorgfältig zu prüfen, wem die Messung zugeordnet wurde.
Toleranzabzug
Es gelten die üblichen Toleranzwerte: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent. Der Bescheid muss von dem bereits um diese Toleranz reduzierten Wert ausgehen.
Was bringt die Akteneinsicht?
Die Akteneinsicht klärt, ob Eichung und Messprotokoll in Ordnung sind und ob die Rohmessdaten vorliegen. Fehlen diese Daten, ist das der zentrale Ansatzpunkt der Verteidigung. Wir beantragen Einsicht in die vollständige Falldatei und die Gerätehistorie.
Häufige Fragen – TraffiStar S350
Ist meine TraffiStar-Messung wegen der Saarland-Entscheidung ungültig?
Nicht automatisch. Die Entscheidung des VerfGH Saarland gilt unmittelbar nur für das Saarland; ein Oberlandesgericht außerhalb des Saarlands ist dieser Unverwertbarkeitsfolge ausdrücklich nicht gefolgt. Bundesweit gesichert ist dagegen der verfassungsgerichtlich verbürgte Zugang zu den Messunterlagen (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, und v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18). Ob Ihnen im Einzelfall Rohmessdaten fehlen und welche Rechtsfolge das in Ihrem Gerichtsbezirk hat, ist ein starker Prüfansatz, den wir im Einzelfall für Sie prüfen.
Woher weiß ich, ob Rohmessdaten gespeichert wurden?
Das ergibt sich aus der Akte und der digitalen Falldatei. Ob und in welchem Umfang gespeichert wurde, hängt von Gerätekonfiguration und Softwarestand ab und ist gezielt zu erfragen.
Lohnt sich der Einspruch?
Bei drohendem Fahrverbot oder hoher Geldbuße ist eine Prüfung regelmäßig sinnvoll. Ob Erfolgsaussichten bestehen, lässt sich erst nach Einsicht in die Messunterlagen beurteilen.
Weitere Messgeräte
- Messgeräte – Übersicht → Standardisiertes Messverfahren, Rohmessdaten, typische Fehlerquellen.
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- ES 8.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- Leivtec XV3 → Leivtec · Geschwindigkeit (mobil, Lasermessung)
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