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Geblitzt mit dem M5-Radar (VDS)? So prüfen Sie die Messung

VDS Verkehrstechnik · Geschwindigkeit (Radarmessung)

Das M5-Radarsystem des Herstellers VDS Verkehrstechnik ist ein radarbasiertes Geschwindigkeitsmessgerät. Bei der Variante M5 RAD2 handelt es sich um ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren im Sinne der ober- und höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Das Messprinzip ist zuverlässig, aber wie jede Radarmessung empfindlich gegenüber Winkel und Reflexionen. Ein zusätzlicher Prüfpunkt ist die Position des Fahrzeugs im Beweisfoto, die auf einen möglichen Gerätefehler hindeuten kann.

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Wie misst das Gerät?

Die Radarmessung beruht auf dem Doppler-Effekt: Die Frequenz des am fahrenden Fahrzeug reflektierten Signals verschiebt sich abhängig von der Geschwindigkeit, und das Gerät berechnet daraus den Messwert. Zusammen mit dem Messwert wird ein Beweisfoto gefertigt. Voraussetzung einer korrekten Messung ist ein definierter Winkel zwischen Radarstrahl und Fahrbahn.

Was bedeutet standardisiertes Messverfahren?

Das M5 RAD2 (VDS) wird von der Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren behandelt. Das Gericht muss die Messung ohne konkrete Anhaltspunkte nicht in jedem Detail nachprüfen. Werden aber Anhaltspunkte für einen Aufstellungs-, Winkel- oder Reflexionsfehler vorgetragen, ist ihnen nachzugehen. Die Standardisierung verschiebt nur die Darlegungslast.

Der besondere Prüfpunkt: Fotoposition

Befindet sich das Fahrzeug nicht in der nominellen Fotoposition, spricht einiges dafür, dass ein Gerätefehler vorliegt. Ursache kann – insbesondere wenn die Kalibrierungsgeschwindigkeit angezeigt wird – ein Temperaturfehler sein, aber auch ein mechanischer Defekt oder eine verzögerte Bestimmung des arithmetischen Mittelwerts, die zu einer späteren Kameraauslösung führt. Die Fotoposition ist deshalb ein aussagekräftiger Ansatzpunkt, der sich anhand des Beweisfotos und der Messdaten prüfen lässt.

Weitere Angriffspunkte

Beim Radar ist der Messwinkel zu prüfen: Eine falsche Ausrichtung des Geräts zur Fahrbahn kann den Wert verfälschen. Hinzu kommen Reflexionen an anderen Fahrzeugen oder Flächen, die zu Fehl- oder Zuordnungsfehlmessungen führen können, ferner die eindeutige Zuordnung zum richtigen Fahrzeug, die Einhaltung der Aufstellvorschriften, die Bedienerschulung und eine gültige Eichung. Fehlt eine wirksame Eichung, kann ein Verwendungsverbot folgen.

Toleranzabzug

Es gilt der gesicherte Toleranzabzug: 3 km/h bei Messwerten unter 100 km/h, 3 Prozent ab 100 km/h. Gerade weil Winkel- und Reflexionsfehler den Rohwert nach oben verschieben können, ist die Kontrolle in Grenzwertnähe wichtig, wo wenige km/h über ein Fahrverbot oder die nächste Bußgeldstufe entscheiden.

Was bringt die Akteneinsicht?

Messprotokoll, Aufstellungsskizze, Eichschein und Foto zeigen, ob Winkel und Aufstellung stimmten, ob die Fotoposition unauffällig ist und ob die Messung eindeutig zuzuordnen ist. Der Zugang der Verteidigung zu den Informationen über die Messung ist verfassungsrechtlich abgesichert (BVerfG, Beschl. v. 12.11.2020 – 2 BvR 1616/18, und v. 28.4.2021 – 2 BvR 1451/18). Deshalb ist die Akteneinsicht der erste Schritt.

Häufige Fragen – M5 Radar (VDS)

Was sagt die Fotoposition über die Messung aus?

Steht das Fahrzeug nicht an der erwarteten Position im Beweisfoto, kann das auf einen Gerätefehler hindeuten – etwa einen Temperaturfehler oder eine verzögerte Kameraauslösung. Das ist ein konkreter Ansatzpunkt, der anhand des Fotos und der Messdaten geprüft wird.

Kann Radar das falsche Fahrzeug gemessen haben?

Reflexionen und mehrere Fahrzeuge im Messbereich können zu Zuordnungsfehlern führen. Ob die Messung eindeutig Ihrem Fahrzeug zuzuordnen ist, gehört zu den ersten Prüfpunkten. Grundlage sind Foto und Protokoll.

Muss das Gerät geeicht sein?

Ja. Eine gültige, nicht abgelaufene Eichung ist Voraussetzung der Verwertbarkeit; fehlt sie, kann ein Verwendungsverbot in Betracht kommen. Der Eichschein wird über die Akteneinsicht kontrolliert.

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