WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Halle (Saale)

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Halle (Saale), dem Landgericht Halle und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Halle (Saale)
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Halle (Saale) – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A14 und A143, Bußgeldbescheid aus Magdeburg oder Strafbefehl vom Amtsgericht Halle (Saale): Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Halle (Saale) – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Halle (Saale) laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Sachsen-Anhalt (Magdeburg) Beim Technischen Polizeiamt angesiedelt (Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt) – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße im ganzen Land, auch auf den Autobahnen. Die eigenen Messungen der Stadt Halle (Saale) ahndet die Stadt selbst.
  • Bußgeldstelle der Stadt Halle (Saale) Im Fachbereich Sicherheit angesiedelt (Team Verkehrsordnungswidrigkeiten, An der Feuerwache 5) – ahndet die eigenen Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen der Stadt. Polizeiliche Messungen und alle Autobahnverstöße gehen dagegen an die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg.
  • Amtsgericht Halle (Saale) Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Halle Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Halle Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Halle (Saale)

In Halle (Saale) ist die Verkehrsüberwachung geteilt: Die Stadt misst die Geschwindigkeit im Stadtgebiet selbst und ahndet diese Verstöße über ihre Bußgeldstelle im Fachbereich Sicherheit (Team Verkehrsordnungswidrigkeiten, An der Feuerwache 5). Polizeilich festgestellte Verstöße und alle Verstöße auf den Autobahnen A 14 und A 143 gehen dagegen an die Zentrale Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt Sachsen-Anhalt in Magdeburg.

Woher der Bescheid kommt, hat für die Verteidigung praktische Folgen: Absender, Anhörungsweg und Aktenzugang unterscheiden sich, je nachdem, ob die Stadt Halle oder die Zentrale Bußgeldstelle in Magdeburg gemessen und den Bescheid erlassen hat. Über einen Einspruch entscheidet in Sachsen-Anhalt das Amtsgericht am Tatort – für Verstöße im Stadtgebiet also das Amtsgericht Halle (Saale).

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

Jetzt Fall prüfen

Häufige Fragen aus Halle (Saale)

Wo wird in Halle (Saale) geblitzt?

Im Stadtgebiet misst die Stadt Halle mit stationären und mobilen Anlagen, auf der A 14 und der A 143 die Polizei. Eine laufend gepflegte amtliche Standortliste veröffentlicht die Stadt nicht. Für die Verteidigung ist ohnehin wichtiger als der Standort, ob die konkrete Messung, ihre Dokumentation und die Eichung fehlerfrei sind.

Muss ich für die Beauftragung nach Halle (Saale) kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Halle (Saale).

Wer erlässt in Halle (Saale) die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, und für alle Verstöße auf den Autobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle beim Technischen Polizeiamt (Polizeiinspektion Zentrale Dienste Sachsen-Anhalt) in Magdeburg zuständig; die eigenen Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen der Stadt Halle (Saale) ahndet die Stadt selbst; für kommunale Messungen die Stadt Halle (Saale) mit ihrer Bußgeldstelle im Fachbereich Sicherheit. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Halle (Saale) regelmäßig an das Amtsgericht Halle (Saale).

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Halle (Saale)?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Halle (Saale)?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Halle, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Halle (Saale) und in der Berufung vor dem Landgericht Halle. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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