WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Stuttgart?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A8 und B14 rund um Stuttgart: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Stuttgart
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Stuttgart: Wo gemessen wird

Stuttgart überwacht dreistufig – so beschreibt es die Stadt in ihrer Bilanz selbst: stationäre Anlagen auf den Hauptverkehrsrouten, teilstationäre Messanhänger an Unfallschwerpunkten und in »Bereichen mit hohen Umweltemissionen« sowie mobile Kontrollen vor allem in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen. Allein mobil hat die Stadt zuletzt rund 1,3 Millionen Fahrzeuge in einem Jahr gemessen; die Verkehrspolizei kontrolliert zusätzlich an den Ein- und Ausfallstraßen.

Berüchtigt sind die Säulen an der Theodor-Heuss-Straße und der Friedrichstraße: Sie messen tagsüber Tempo 50 und ab 22 Uhr Tempo 30 – das nächtliche Limit wurde gegen die Raser- und Poserszene eingeführt, und rund 40 Prozent der Verstöße passieren nach Presseauswertungen überraschend tagsüber. Weitere Schwerpunkte sind der Schwanenplatztunnel (zwei für das Auge kaum sichtbare Schwarzlichtblitzer, in Betrieb seit Ende 2021), der Schattenring an der B 14 und die Cannstatter Straße im Neckartor-Korridor.

Die Dichte ist hoch: Nach einer im April 2026 berichteten Erhebung stehen in Stuttgart 39 fest verbaute Anlagen – je 1.000 Hektar Straßenfläche fast doppelt so viele wie im Bundesschnitt. Wichtig für den Bescheid: Auf den Bundesautobahnen A 8 und A 81 setzt nicht die Stadt, sondern die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe Bußgelder und Fahrverbote fest.

Bekannte feste Messanlagen in Stuttgart (Auswahl)

  • Theodor-Heuss-Straße und Friedrichstraße (Stadtmitte) Säulenpaar, tags Tempo 50, ab 22 Uhr Tempo 30
  • Schwanenplatztunnel (Richtung Bad Cannstatt) Schwarzlichtblitzer, in Betrieb seit Ende 2021 – amtlich bestätigt
  • B 14 am Schattenring Kreisverkehr an der Einfallstraße, von der Stadt als Unfallschwerpunkt benannt
  • Cannstatter Straße (Neckartor-Korridor) zwei Laserblitzer, aufgestellt im Luftreinhaltungs-Kontext
  • Heilbronner Straße (B 27, Richtung Pragsattel)

Überwachungssystem und Bilanzzahlen nach Angaben der Landeshauptstadt Stuttgart (Bilanz der Geschwindigkeitsüberwachung; Schwanenplatztunnel-Meldung); Einzelstandorte teils nach Presseberichten (Stuttgarter Zeitung/Nachrichten) – eine amtliche Gesamtliste veröffentlicht die Stadt nicht. Auswahl, Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Stuttgart

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Stuttgart die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt, und zwar auch bei polizeilichen Messungen; nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Stuttgart?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Stuttgart ist das außerhalb der Autobahnen die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt, auf der Autobahn das Regierungspräsidium Karlsruhe. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Stuttgart das Amtsgericht Stuttgart.

Wo stehen in Stuttgart feste Blitzer?

Unter anderem an der Theodor-Heuss-Straße und der Friedrichstraße (mit Nacht-Tempo-30), im Schwanenplatztunnel, am Schattenring an der B 14, an der Cannstatter Straße und an der Heilbronner Straße – insgesamt werden rund 39 fest verbaute Anlagen berichtet, eine amtliche Gesamtliste gibt es nicht. Entscheidend für die Verteidigung ist ohnehin die konkrete Messung, nicht der Standort.

Wer blitzt in Stuttgart – und von wem kommt der Bescheid?

Im Stadtgebiet messen die Verkehrsüberwachung der Stadt (stationär, teilstationär, mobil) und die Verkehrspolizei; den Bescheid erlässt dann die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt. Auf den Bundesautobahnen A 8 und A 81 ist dagegen die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig – ausdrücklich auch für Fahrverbote.

Verkehrsrecht in Stuttgart

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Stuttgart führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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