WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Stuttgart

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Stuttgart, dem Landgericht Stuttgart und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Überregionale Vertretung Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Stuttgart
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
4,7 von 5 bei Google Bewertungen ansehen →

Verteidigung in Stuttgart – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf A8 und B14, Bußgeldbescheid der Stuttgarter Bußgeldstelle oder Strafbefehl vom Amtsgericht Stuttgart: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Stuttgart – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Stuttgart laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart Amt für öffentliche Ordnung – erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet, auch wenn die Polizei gemessen hat. Nur für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig.
  • Kommunale Verkehrsüberwachung Stuttgart Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Stuttgart Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz. Bußgeldsachen aus dem Stuttgarter Stadtgebiet verhandelt das Amtsgericht Stuttgart – auch Autobahnverstöße im Landgerichtsbezirk (§ 28 ZuVOJu); in Verkehrsstrafsachen kann für die nördlichen Stadtbezirke das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt zuständig sein.
  • Staatsanwaltschaft Stuttgart Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Stuttgart Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Stuttgart

Stuttgart überwacht dreistufig, so beschreibt es die Stadt selbst: stationäre Anlagen auf den Hauptverkehrsrouten, teilstationäre Messanhänger an Unfallschwerpunkten und in »Bereichen mit hohen Umweltemissionen« sowie mobile Kontrollen vor allem in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen. Bekannteste Anlagen sind die Säulen an der Theodor-Heuss-Straße und der Friedrichstraße, die tagsüber Tempo 50 und ab 22 Uhr Tempo 30 messen, sowie die Schwarzlichtblitzer im Schwanenplatztunnel. Die Blitzerdichte gehört zu den höchsten Deutschlands.

Bei Messungen auf den Bundesautobahnen A 8 und A 81 kommt der Bescheid nicht von der Stadt, sondern von der Zentralen Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe.

Kurioses aus Stuttgart

  • 104-mal geblitzt, bevor die Handschellen klickten Eine Fahrerin mit ausländischem Kennzeichen wurde binnen weniger Monate 104-mal quer durch die Stadt geblitzt, bevor die Bußgeldstelle das Muster erkannte und eine Streife sie stellte – am Ende standen rund 11.700 Euro Bußgeld und sieben Monate Fahrverbot.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

Jetzt Fall prüfen

Häufige Fragen aus Stuttgart

Wo wird in Stuttgart geblitzt?

Stationär unter anderem an der Theodor-Heuss-Straße und der Friedrichstraße (tags Tempo 50, nachts Tempo 30), im Schwanenplatztunnel, am Schattenring (B 14) und an der Cannstatter Straße; dazu teilstationäre Anhänger und mobile Messungen in Wohngebieten und Tempo-30-Zonen. Die Verkehrspolizei misst zusätzlich an den Ein- und Ausfallstraßen.

Muss ich für die Beauftragung nach Stuttgart kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Stuttgart.

Wer erlässt in Stuttgart die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße auf den Bundesautobahnen ist die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig, für alle übrigen Verkehrsverstöße im Stadtgebiet die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart – auch dann, wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Zentrale Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Stuttgart. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Stuttgart an das Amtsgericht Stuttgart, auch wenn auf der Autobahn gemessen wurde (§ 28 ZuVOJu).

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Stuttgart?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Stuttgart?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Stuttgart, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Stuttgart und in der Berufung vor dem Landgericht Stuttgart. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern