WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Rostock?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A19 und A20 rund um Rostock: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Rostock
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Rostock: Wer misst wo

Die Geschwindigkeitsüberwachung im Stadtgebiet liegt bei der Bußgeldstelle im Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die nach eigenen Angaben den fließenden Verkehr – Geschwindigkeit, Rotlicht, Gurtpflicht – ebenso bearbeitet wie den ruhenden Verkehr. Auf den Autobahnen A 19 und A 20 rund um die Stadt misst dagegen die Polizei.

Den Bußgeldbescheid erlässt in beiden Fällen die Stadt Rostock: § 3 Absatz 2 Nummer 6 der Straßenverkehr-Zuständigkeitslandesverordnung weist den kreisfreien Städten die Ahndung der Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließlich der Verkehrsüberwachung zu – eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in Mecklenburg-Vorpommern nicht. Die vielfach genannte „Zentrale Bußgeldstelle Rostock" ist die städtische Bußgeldstelle, nicht eine Landeszentralstelle.

Eine amtliche Liste fester Messstellen im Stadtgebiet veröffentlicht die Stadt nicht. Wir prüfen nach Akteneinsicht das standardisierte Messverfahren, Eichschein und Messprotokoll und rechnen den vorgeschriebenen Toleranzabzug nach.

Nach Angaben der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Bußgeldstelle im Stadtamt, rathaus.rostock.de). Zuständigkeit hergeleitet aus § 3 Abs. 2 Nr. 6 StVZustLVO M-V. Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Rostock

1

Anhörung und Bescheid

Den Bescheid erlässt in Rostock die Bußgeldstelle im Stadtamt – auch bei polizeilichen Messungen: In Mecklenburg-Vorpommern ahndet die kreisfreie Stadt die Verkehrsverstöße einschließlich der Verkehrsüberwachung selbst, eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es nicht. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Rostock, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Rostock?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Rostock ist das die Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Rostock das Amtsgericht Rostock.

Wer erlässt in Rostock den Bußgeldbescheid?

Die Bußgeldstelle im Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Mecklenburg-Vorpommern hat keine zentrale Landesbußgeldstelle; die kreisfreie Stadt ahndet die Verkehrsverstöße einschließlich der Verkehrsüberwachung selbst. Über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Rostock.

Was hat es mit der „Zentralen Bußgeldstelle Rostock" auf sich?

Das ist kein Landeszentralamt, sondern die Bußgeldstelle im Stadtamt der Stadt Rostock. Sie bearbeitet die Rostocker Verfahren aus ruhendem und fließendem Verkehr; über einen Einspruch entscheidet das Amtsgericht Rostock.

Verkehrsrecht in Rostock

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Rostock führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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