Verkehrsrecht für Rostock
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Rostock, dem Landgericht Rostock und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Rostock – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A19 und A20, Bußgeldbescheid der Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock oder Strafbefehl vom Amtsgericht Rostock: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Rostock →
- Rotlichtverstoß in Rostock →
- Abstandsverstoß in Rostock →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Rostock – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Rostock laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Erlässt die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße im Stadtgebiet einschließlich der Verkehrsüberwachung, auch bei polizeilicher Messung. In Mecklenburg-Vorpommern ahnden die kreisfreien Städte und Landkreise die Verkehrsordnungswidrigkeiten selbst; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es nicht.
- Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock Sachgebiet Bußgeldstelle im Stadtamt – zuständig für Ordnungswidrigkeiten aus dem ruhenden Verkehr, dem fließenden Verkehr (u. a. Geschwindigkeit, Rotlicht, Gurt) und für allgemeine Ordnungswidrigkeiten; nicht zu verwechseln mit einer Landeszentralstelle, die es in Mecklenburg-Vorpommern nicht gibt.
- Amtsgericht Rostock Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Rostock Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Rostock Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Rostock
Rostock ahndet seine Verkehrsverstöße selbst: Die Bußgeldstelle im Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt ist nach eigenen Angaben zuständig für den ruhenden Verkehr, den fließenden Verkehr (unter anderem Geschwindigkeit, Rotlicht und Gurtverstöße) und für allgemeine Ordnungswidrigkeiten. In Mecklenburg-Vorpommern ahndet die kreisfreie Stadt die Verkehrsordnungswidrigkeiten einschließlich der Verkehrsüberwachung selbst; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es nicht.
Südlich der Stadt treffen am Kreuz Rostock die A 19 (Richtung Berlin) und die A 20 (Ostsee-Autobahn) zusammen; über die A 19 mit den Anschlussstellen Rostock-Südstadt und Rostock-Ost läuft ein großer Teil des Verkehrs in die Stadt. Auf den Autobahnen misst die Polizei. Über einen Einspruch entscheidet für Verstöße im Stadtgebiet das Amtsgericht Rostock.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Rostock
Wo wird in Rostock geblitzt?
Die Stadt misst im ruhenden und fließenden Verkehr (Geschwindigkeit, Rotlicht, Gurt); auf den Autobahnen A 19 und A 20 misst die Polizei. Eine amtliche Gesamtliste fester Standorte veröffentlicht die Stadt nicht – die „Zentrale Bußgeldstelle Rostock" der Portale ist nichts anderes als die städtische Bußgeldstelle im Stadtamt.
Muss ich für die Beauftragung nach Rostock kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Rostock.
Wer erlässt in Rostock die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: In Mecklenburg-Vorpommern erlassen die kreisfreien Städte und Landkreise die Bußgeldbescheide für Verkehrsverstöße einschließlich der Verkehrsüberwachung; für Rostock ist das die Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, auch wenn die Polizei gemessen hat; für kommunale Messungen ebenfalls die Bußgeldstelle im Stadtamt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Rostock regelmäßig an das Amtsgericht Rostock.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Rostock?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Rostock?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Rostock, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Rostock und in der Berufung vor dem Landgericht Rostock. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.