WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Potsdam?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A115 und A10 rund um Potsdam: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Potsdam
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
4,7 von 5 bei Google Bewertungen ansehen →

Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Potsdam: Städtische Messpunkte und Polizeikontrollen

Die Stadt misst an freigegebenen Messpunkten und verdient daran erheblich: Nach Presseberichten nahm die städtische Bußgeldstelle 2024 rund 2,5 Millionen Euro aus Verkehrsverstößen ein – ein Rekordwert. Im November 2025 ging die neue PoliScan-Messsäule in der Breiten Straße in Betrieb, die tagsüber Tempo 50 und nachts (22 bis 6 Uhr) das aus Lärmschutzgründen angeordnete Tempo 30 überwacht. Allein in ihren ersten gut sechs Wochen brachte sie 128.575 Euro ein, im ersten Quartal 2026 weitere 225.028 Euro; im Rathaus wird bereits über zusätzliche Anlagen diskutiert.

Daneben blitzt die Polizei des Landes Brandenburg mobil im gesamten Stadtgebiet – beim Speedmarathon wurden nach Presseberichten fast 600 Fahrer an einem einzigen Tag erfasst. Diese Verfahren führt nicht die Stadt, sondern die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee.

Bei der Verteidigung setzen wir an den Eigenheiten der Messstellen an: Die nächtliche Tempo-30-Anordnung in der Breiten Straße lebt von korrekter Beschilderung und Zeitsteuerung – wird das Limit falsch zugeordnet, kippt der Vorwurf. Beim PoliScan-Verfahren als standardisiertem Messverfahren bleiben nach Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent Aufbau, Eichung und Messprotokoll die zentralen Prüfpunkte, die wir nach Akteneinsicht durchgehen.

Amtlich belegte stationäre Messanlage der Stadt Potsdam

  • Breite Straße, Höhe Naturkundemuseum PoliScan-Messsäule, tagsüber Tempo 50, nachts (22–6 Uhr) Tempo 30; in Betrieb seit November 2025

Nach Angaben der Landeshauptstadt Potsdam (Pressemitteilung zur Messsäule Breite Straße; Bereich Bußgeldstelle) und nach Presseberichten (Tagesspiegel/PNN, 2025/2026); eine vollständige amtliche Standortliste veröffentlicht die Stadt nicht. Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Potsdam

1

Anhörung und Bescheid

Bei polizeilichen Messungen erlässt die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee den Bescheid, bei städtischen Messungen die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Potsdam, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

Jetzt Blitzer-Vorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Potsdam?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen in Brandenburg ist das regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Potsdam das Amtsgericht Potsdam.

Wo stehen in Potsdam feste Blitzer?

Amtlich belegt ist die PoliScan-Messsäule in der Breiten Straße am Naturkundemuseum (tagsüber 50, nachts 30 km/h). Weitere Standorte kursieren zwar, eine amtliche Liste veröffentlicht die Stadt aber nicht – welcher Messpunkt Ihrem Bescheid zugrunde liegt, ergibt sich verlässlich erst aus der Bußgeldakte.

Muss ich zum Gericht nach Gransee, wenn ich Einspruch einlege?

Nein. Obwohl die Zentrale Bußgeldstelle in Gransee sitzt, entscheidet über Einsprüche bei Verkehrsverstößen das Amtsgericht des Tatorts – für Potsdam also das Amtsgericht Potsdam (§ 6 Abs. 2 der brandenburgischen Gerichtszuständigkeitsverordnung).

Verkehrsrecht in Potsdam

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Potsdam führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern