Verkehrsrecht für Potsdam
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Potsdam, dem Landgericht Potsdam und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Potsdam – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A115 und A10, Bußgeldbescheid aus Gransee oder Strafbefehl vom Amtsgericht Potsdam: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Potsdam →
- Rotlichtverstoß in Potsdam →
- Abstandsverstoß in Potsdam →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Potsdam – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Potsdam laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle der Polizei Brandenburg (Gransee) Beim Zentraldienst der Polizei angesiedelt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Brandenburg.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Potsdam Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Potsdam Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Potsdam Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Potsdam Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Potsdam
In Potsdam laufen zwei Überwachungssysteme parallel: Misst die Polizei, erlässt die Zentrale Bußgeldstelle des Zentraldienstes der Polizei in Gransee den Bescheid – für alle polizeilich festgestellten Verkehrsverstöße im Land Brandenburg. Misst dagegen die Landeshauptstadt selbst, ahndet ihre eigene Bußgeldstelle: Sie bearbeitet Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße an den von der Stadt betriebenen, für die Überwachung freigegebenen Messpunkten. Jüngster Zugang ist die PoliScan-Messsäule in der Breiten Straße am Naturkundemuseum, die tagsüber Tempo 50 und nachts Tempo 30 überwacht – nach Presseberichten mit Einnahmen von rund 70.000 Euro im Monat.
Für Betroffene wichtig: Egal ob der Bescheid aus Gransee oder aus dem Potsdamer Rathaus kommt – über den Einspruch entscheidet nach der brandenburgischen Gerichtszuständigkeitsverordnung das Amtsgericht am Tatort, für Verstöße im Stadtgebiet also das Amtsgericht Potsdam. Wir nutzen das Einspruchsverfahren, um Messreihe, Eichung und Beschilderung zu überprüfen, bevor Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Potsdam
Wer schickt in Potsdam den Bußgeldbescheid – die Stadt oder Gransee?
Beides kommt vor: Bei polizeilichen Messungen erlässt die Zentrale Bußgeldstelle des Zentraldienstes der Polizei in Gransee den Bescheid, bei städtischen Messungen die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam. Über den Einspruch entscheidet in beiden Fällen das Amtsgericht Potsdam, weil Brandenburg auf den Tatort abstellt (§ 6 Abs. 2 GerZV).
Muss ich für die Beauftragung nach Potsdam kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Potsdam.
Wer erlässt in Potsdam die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die Polizei festgestellt hat, ist in Brandenburg die Zentrale Bußgeldstelle beim Zentraldienst der Polizei in Gransee zuständig; für kommunale Messungen die Bußgeldstelle der Landeshauptstadt Potsdam. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Potsdam regelmäßig an das Amtsgericht Potsdam.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Potsdam?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Potsdam?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Potsdam, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Potsdam und in der Berufung vor dem Landgericht Potsdam. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.