WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Offenbach am Main?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A3 und A661 rund um Offenbach am Main: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Offenbach am Main
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Offenbach: Ordnungsamt misst, Kassel schickt den Bescheid

Die Geschwindigkeitsüberwachung besorgt in Offenbach das Ordnungsamt mit seiner Verkehrspolizei. Nach Angaben der Stadt betreibt es fünf stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen und ergänzt sie durch zwei Enforcement-Trailer sowie drei Messfahrzeuge; 2025 wuchs die Verkehrspolizei von 16 auf 26 Stellen, also um über 60 Prozent. Eine amtliche Liste der festen Anlagenstandorte veröffentlicht die Stadt nicht.

Wie intensiv kontrolliert wird, zeigte der Blitzermarathon am 9. April 2025: An 15 Stellen im Stadtgebiet – etwa in der Rödernstraße – erfasste das Ordnungsamt an einem Tag 1.343 Fahrzeuge und stellte 118 Geschwindigkeitsverstöße fest. Auf den Autobahnen A 3 und A 661 rund um das Offenbacher Kreuz misst dagegen die hessische Landespolizei.

Für den Bescheid gilt das hessische Modell: Die Stadt darf nur Verwarngelder erheben, alles darüber hinaus ahndet zentral das Regierungspräsidium Kassel. Wir prüfen nach Akteneinsicht, ob das standardisierte Messverfahren eingehalten wurde, ob Toleranzabzug (3 km/h bzw. 3 Prozent), Messprotokoll, Eichung und Schulungsnachweise stimmig sind und ob der Bescheid von der zuständigen Behörde stammt.

Nach Angaben der Stadt Offenbach (Ordnungsamt, Meldungen 12.01.2024, 10.04.2025 und 29.05.2026) und des Regierungspräsidiums Kassel. Stand Juli 2026, ohne Gewähr. Zu den konkreten Standorten der stationären Anlagen liegt keine amtliche Liste vor.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Offenbach am Main

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Anhörung und Bescheid

Den Bußgeldbescheid erlässt für Offenbach die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel – gleich, ob die Verkehrspolizei des Ordnungsamts oder die Landespolizei gemessen hat; die Stadt selbst spricht nur Verwarnungen aus. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Offenbach am Main, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

Jetzt Blitzer-Vorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Offenbach am Main?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen in Bayern ist das regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in Offenbach am Main das Amtsgericht Offenbach am Main.

Wer blitzt in Offenbach – Stadt oder Polizei?

Im Stadtgebiet misst das Ordnungsamt der Stadt Offenbach mit seiner Verkehrspolizei (fünf stationäre Anlagen, zwei Enforcement-Trailer, drei Messfahrzeuge), auf A 3 und A 661 die Landespolizei. Den Bußgeldbescheid erlässt in beiden Fällen die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel; die Stadt selbst darf nur Verwarngelder aussprechen.

Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch nach einem Blitzer in Offenbach?

Das Amtsgericht Offenbach am Main. Es gehört zum Landgerichtsbezirk Darmstadt – ein eigenes Landgericht Offenbach gibt es nicht. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids eingelegt werden (§ 67 OWiG).

Verkehrsrecht in Offenbach am Main

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Offenbach am Main führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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