Verkehrsrecht für Offenbach am Main
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Offenbach am Main, dem Landgericht Darmstadt und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Offenbach am Main – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A3 und A661, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Offenbach am Main: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Offenbach am Main →
- Rotlichtverstoß in Offenbach am Main →
- Abstandsverstoß in Offenbach am Main →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Offenbach am Main – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Offenbach am Main laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Kommunale Verkehrsüberwachung Offenbach am Main Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht Offenbach am Main Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach am Main Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Darmstadt Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Offenbach am Main
Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung liegt in Offenbach beim Ordnungsamt mit seiner Verkehrspolizei. Nach Angaben der Stadt stehen dafür fünf stationäre Verkehrsüberwachungsanlagen, zwei Enforcement-Trailer (an genehmigten Standorten im Stadtgebiet, 2024 elf, inzwischen 14) und drei Messfahrzeuge zur Verfügung; die Verkehrspolizei wurde 2025 von 16 auf 26 Stellen aufgestockt. Auf den Autobahnen A 3 und A 661 misst dagegen die Landespolizei.
Wie überall in Hessen außerhalb Frankfurts gilt: Die Stadt darf nur verwarnen, den Bußgeldbescheid erlässt landesweit die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel. Wer Einspruch einlegt, landet aber nicht in Kassel, sondern beim Amtsgericht Offenbach am Main, das zum Landgerichtsbezirk Darmstadt gehört.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Offenbach am Main
Wo wird in Offenbach geblitzt?
Stationär an fünf festen Anlagen im Stadtgebiet, dazu mobil mit zwei Enforcement-Trailern an genehmigten Standorten und drei Messfahrzeugen des Ordnungsamts; beim Blitzermarathon im April 2025 wurde an 15 Stellen gemessen (u. a. Rödernstraße). Eine amtliche Gesamtliste der festen Standorte veröffentlicht die Stadt nicht. Auf A 3 und A 661 misst die Landespolizei; den Bescheid erlässt das Regierungspräsidium Kassel.
Muss ich für die Beauftragung nach Offenbach am Main kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Offenbach am Main.
Wer erlässt in Offenbach am Main die Bußgeldbescheide?
In Hessen ist die Zuständigkeit gebietsbezogen geregelt: Außerhalb Frankfurts erlässt die Zentrale Bußgeldstelle im Regierungspräsidium Kassel die Bußgeldbescheide – auch für Verstöße in Offenbach und unabhängig davon, wer gemessen hat. Die Stadt selbst darf nur Verwarnungen mit Verwarngeld aussprechen. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in Offenbach an das Amtsgericht Offenbach am Main, das zum Landgerichtsbezirk Darmstadt gehört.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Offenbach am Main?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Offenbach am Main?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Darmstadt, Zweigstelle Offenbach am Main, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Offenbach am Main und in der Berufung vor dem Landgericht Darmstadt. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.