WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Nürnberg?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A3, A6, A9 oder A73 rund um Nürnberg: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Kanzlei in der Metropolregion Sitz in Erlangen, vor Ort am Amtsgericht Nürnberg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Nürnberg: Wo gemessen wird

Die kommunale Seite: Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg – eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, gegründet zum 1. Januar 2010 von Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach, später erweitert um die Stadt Ansbach, die Märkte Wendelstein und Schwanstetten sowie die Gemeinde Büchenbach – übernimmt für seine Mitglieder die Geschwindigkeitsüberwachung, die Überwachung von Halt- und Parkverboten und die Funktion der gemeindlichen Bußgeldstelle. Gemessen wird mobil mit PoliScan-Messtechnik; nach Presseberichten (Stand Ende 2023) sind sechs mobile Messeinheiten in Nürnberg, Fürth und Erlangen unterwegs, der Schwerpunkt liegt seit der Gründung auf Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen. Eigene feste Blitzersäulen des Zweckverbands sind nicht belegt.

Die polizeiliche Seite: Das Polizeipräsidium Mittelfranken betreibt nach Presseberichten drei stationäre Kombianlagen vom Typ PoliScan red + speed, die an ihren Kreuzungen zugleich Rotlicht und Geschwindigkeit erfassen – mit Lasertechnik ab 75 Metern Entfernung und in alle Richtungen der Kreuzung. Für mobile Kontrollen ist die Verkehrspolizeiinspektion Nürnberg zuständig, die das gesamte Stadtgebiet einschließlich der durchlaufenden A 73 (vom Übergang zur Südwesttangente bis zur Anschlussstelle Nürnberg/Fürth) betreut. Zum Blitzermarathon im April 2025 nannte die Polizei über 30 Messstellen in Nürnberg – von der Steubenbrücke über die Erlanger Straße (B 4), die Ansbacher, Regensburger und Fürther Straße bis zu Tempo-30-Strecken vor Schulen und Kindergärten.

Für die Verteidigung zählt der Massenbetrieb: 2019 kamen allein aus den drei festen Anlagen 11.597 Verstöße und nach Kostenabzug 1,3 Millionen Euro, bis Oktober 2023 summierten sich die Nürnberger Einnahmen aus Verkehrsverstößen nach Presseberichten auf 4,1 Millionen Euro. Wir klären zuerst, wer gemessen hat – Zweckverband oder Polizei –, denn davon hängen Bescheidabsender und Aktenweg ab, und prüfen dann nach Akteneinsicht Eichschein, Messprotokoll und Toleranzabzug des standardisierten Messverfahrens.

Feste Messanlagen in Nürnberg (Auswahl, nach Presseberichten)

  • Bucher Straße / Nordring erste der drei Kombianlagen PoliScan red + speed der Polizei
  • Gustav-Adolf-Straße / Geisseestraße kombinierte Rotlicht-/Geschwindigkeitsanlage
  • Frankenstraße / Pillenreuther Straße kombinierte Rotlicht-/Geschwindigkeitsanlage
  • Ben-Gurion-Ring / Regensburger Straße war nach Presseberichten (2021) als vierter Standort in Prüfung

Zuständigkeiten und Messtechnik nach Angaben des Zweckverbands Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg und der Bayerischen Polizei; Standorte und Zahlen nach Presseberichten (nordbayern.de 2020/2021 und April 2025, t-online Dezember 2023). Auswahl, Stand Juli 2026 – eine amtliche Gesamtliste veröffentlichen weder Stadt noch Polizei; ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung bei Nürnberg

1

Anhörung und Bescheid

Bei polizeilichen Messungen erlässt die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach den Bescheid, bei städtischen Messungen der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

Jetzt Blitzer-Vorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wer blitzt in Nürnberg – Stadt oder Polizei?

Beide Seiten messen, aber die Stadt selbst tritt nicht auf: Die kommunale Geschwindigkeitsüberwachung liegt beim Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg, der mobil vor allem Tempo-30-Bereiche misst und als gemeindliche Bußgeldstelle auch den Bescheid erlässt. Auf den Hauptverkehrsstraßen, an den drei festen Kombianlagen und auf der A 73 misst die Polizei – diese Bescheide kommen von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach.

Wo stehen in Nürnberg feste Blitzer?

Nach Presseberichten an drei Kreuzungen: Bucher Straße/Nordring, Gustav-Adolf-Straße/Geisseestraße und Frankenstraße/Pillenreuther Straße – jeweils Kombianlagen der Polizei, die Rotlicht und Geschwindigkeit zugleich erfassen. Eine amtliche Gesamtliste gibt es nicht. Für Ihre Verteidigung ist ohnehin entscheidend, ob die konkrete Messung, ihre Dokumentation und die Eichung fehlerfrei sind.

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Nürnberg?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen in Bayern ist das regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Über den Einspruch verhandelt bei Nürnberger Messorten das Verkehrsgericht Nürnberg.

Verkehrsrecht in Nürnberg

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Nürnberg führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen als Foto hochladen genügt – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern