WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Verkehrsrecht für Nürnberg

Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Nürnberg, dem Landgericht Nürnberg-Fürth und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Bußgeld und Strafverfahren OWi-Verteidigung und Verkehrsstrafrecht
Kanzlei in der Metropolregion Sitz in Erlangen, vor Ort bei Terminen in Nürnberg
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Verteidigung in Nürnberg – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht

Ob geblitzt auf dem Frankenschnellweg, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht Nürnberg: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall.

Bußgeldbescheid erhalten

Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand oder Handy am Steuer – viele Bescheide sind angreifbar, von der Messung bis zur Zustellung. Wir nehmen Akteneinsicht und prüfen jeden Angriffspunkt.

Bescheid prüfen lassen →

Fahrverbot droht

Regelfahrverbot ab 31 km/h zu viel innerorts, bei Rotlicht- und Abstandsverstößen oder als Wiederholungstäter. Gerade wer beruflich fährt, hat gute Argumente – in geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot abwenden oder umwandeln.

Fahrverbot abwenden →

Strafbefehl oder Anklage

Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt, Gefährdung des Straßenverkehrs: Jetzt geht es um Vorstrafe und Fahrerlaubnis. Wir verteidigen gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth und vor den Nürnberger Strafgerichten – Einspruchsfrist beim Strafbefehl: zwei Wochen.

Verteidigung anfragen →

Entziehung der Fahrerlaubnis / MPU

Ob das Strafgericht entzieht (§ 69 StGB) oder die Führerscheinstelle Eignungszweifel geltend macht und eine MPU anordnet: Wir kennen beide Wege, gehen gegen die vorläufige Entziehung (§ 111a StPO) vor und begleiten die Neuerteilung.

Führerschein retten →

Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:

Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.

Ihre Verfahrensbeteiligten in Nürnberg – wir kennen die Abläufe

Verkehrssachen aus Nürnberg laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.

  • Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeiliche Verkehrsverstöße in ganz Bayern, auch rund um Nürnberg.
  • Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg Zuständig für kommunale Messungen und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
  • Amtsgericht Nürnberg Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
  • Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
  • Landgericht Nürnberg-Fürth Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.

Blitzer und Verkehrsüberwachung in Nürnberg

In Nürnberg blitzen zwei Behörden nebeneinander: Der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg – zum 1. Januar 2010 von Nürnberg, Fürth, Erlangen und Schwabach gegründet, inzwischen um Ansbach, Wendelstein, Schwanstetten und Büchenbach erweitert – misst mobil mit PoliScan-Messtechnik und ist zugleich die gemeindliche Bußgeldstelle; nach Presseberichten konzentriert er sich auf Tempo-30-Zonen und verkehrsberuhigte Bereiche und setzt sechs mobile Messeinheiten in Nürnberg, Fürth und Erlangen ein. Die Hauptverkehrsstraßen überwacht die Polizei, die nach Presseberichten drei fest installierte Kombianlagen betreibt, die Rotlicht- und Geschwindigkeitsverstöße gleichzeitig erfassen.

Die Dimension ist erheblich: Allein die drei festen Polizei-Anlagen registrierten 2019 nach Presseberichten 11.597 Verstöße, bis Oktober 2023 nahm die Stadt 4,1 Millionen Euro aus Verkehrsverstößen ein. Für die Verteidigung zählt zuerst der Absender: Bescheide aus kommunalen Messungen erlässt der Zweckverband, Bescheide aus polizeilichen Messungen die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach; über Einsprüche entscheidet für Verstöße im Stadtgebiet das Amtsgericht Nürnberg.

Kurioses aus Nürnberg

  • Zwei Mitfahrer im Fensterrahmen statt auf den Sitzen Ein Blitzerfoto aus der Nopitschstraße zeigte Ende 2025 zwei Mitfahrer, die statt auf den Sitzen auf den heruntergelassenen Fenstertürrahmen saßen – die Polizei vermutet, der Fahrer habe die Tempogrenze absichtlich überschritten, um den Blitzer für dieses Foto auszulösen.

In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung

1

Formular ausfüllen

Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.

2

Wir melden uns

Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.

3

Einschätzung erhalten

Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.

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Häufige Fragen aus Nürnberg

Wo wird in Nürnberg geblitzt?

Stationär an drei kombinierten Rotlicht-/Geschwindigkeitsanlagen der Polizei – nach Presseberichten an der Bucher Straße/Nordring, der Gustav-Adolf-Straße/Geisseestraße und der Frankenstraße/Pillenreuther Straße. Mobil messen der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung (vor allem Tempo-30-Bereiche) und die Polizei im ganzen Stadtgebiet; zum Blitzermarathon 2025 nannte die Polizei über 30 Nürnberger Messstellen.

Muss ich für die Beauftragung nach Nürnberg oder Erlangen kommen?

Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Nürnberg.

Wer erlässt in Nürnberg die Bußgeldbescheide?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen der Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung im Großraum Nürnberg. Für das gerichtliche Verfahren nach einem Einspruch ist das Amtsgericht am Tatort zuständig – in Nürnberg also das Amtsgericht Nürnberg.

Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Nürnberg?

Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.

Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen vor den Nürnberger Gerichten?

Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Nürnberg und in der Berufung vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.

Was kostet die Ersteinschätzung?

Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.

Wie schnell muss ich reagieren?

Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Kostenlose Ersteinschätzung anfordern

Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

    Kostenlose Ersteinschätzung anfordern