WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in Neuss?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A57 und A46 rund um Neuss: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in Neuss
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in Neuss: mobil – und wer den Bescheid erlässt, hängt vom Messenden ab

Neuss misst die Geschwindigkeit mobil: Das Amt für Verkehrsangelegenheiten setzt zwei Laser-Messfahrzeuge an über 200 freigegebenen Stellen ein, Schwerpunkte sind Unfallhäufungsstellen und schutzwürdige Bereiche wie Schulen und Kindergärten. Stationäre Anlagen betreibt die Stadt nach eigenen Angaben nicht. Die Stadt veröffentlicht ihre Messstellen nach Stadtteilen; daneben messen der Rhein-Kreis Neuss und die Polizei im Stadtgebiet.

Weil Neuss kreisangehörig ist, spaltet sich die Zuständigkeit: Die selbst gemessenen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße ahndet die Stadt Neuss, die polizeilich festgestellten die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss mit Sitz in Grevenbroich. Auf das Gericht wirkt sich das jedoch nicht aus: Nach einem Einspruch verhandelt bei Verstößen im Neusser Stadtgebiet das Amtsgericht Neuss – auch bei Bescheiden des Rhein-Kreises Neuss aus Grevenbroich (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung NRW mit Anlage 3). Aus dem Briefkopf des Bescheids lässt sich also nur die Behörde ablesen, nicht das Gericht.

Für die inhaltliche Prüfung gilt wie überall: Eichschein, Bedienung nach Gebrauchsanweisung und der Toleranzabzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent gehören auf den Tisch. Bei mobilen Lasermessungen prüfen wir zusätzlich die Anhalte- und Zuordnungsdokumentation.

Nach Angaben der Stadt Neuss (Serviceportal, Messstellen zur Geschwindigkeitsüberwachung) und des Rhein-Kreises Neuss (Bußgeldbehörde Grevenbroich); Zuständigkeit nach RdErl. MIK NRW v. 02.11.2010. Stand Juli 2026, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Neuss

1

Anhörung und Bescheid

Neuss ist kreisangehörig: Bei polizeilichen Messungen erlässt die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss (Sitz Grevenbroich) den Bescheid, bei den eigenen Geschwindigkeits- und Rotlichtmessungen der Stadt die Bußgeldstelle der Stadt Neuss. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Neuss, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

Jetzt Blitzer-Vorwurf prüfen

Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Neuss?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen in Neuss ist das die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss in Grevenbroich. Über den Einspruch verhandelt bei Verstößen im Neusser Stadtgebiet das Amtsgericht Neuss – gleichgültig, ob die Messung von der Stadt Neuss stammt oder der Bescheid vom Rhein-Kreis Neuss aus Grevenbroich kommt. Vor dem Amtsgericht Grevenbroich landen nur Verstöße aus dessen eigenem Bezirk, also etwa aus Grevenbroich, Jüchen oder Rommerskirchen.

Wer erlässt den Bußgeldbescheid nach einem Blitzer in Neuss?

Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Die von der Stadt Neuss selbst gemessenen Verstöße erlässt die Bußgeldstelle der Stadt Neuss, die polizeilich festgestellten die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss in Grevenbroich. Neuss ist eine Große kreisangehörige Stadt und darf nur die selbst festgestellten Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße ahnden. Eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in NRW nicht.

Welches Gericht entscheidet über meinen Einspruch in Neuss?

Anders als oft vermutet richtet sich das nicht nach der Behörde, die den Bescheid erlassen hat: Nach der NRW-Zuständigkeitsverordnung (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung mit Anlage 3) verhandelt bei Verstößen im Neusser Stadtgebiet das Amtsgericht Neuss – auch Bescheide der Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss aus Grevenbroich. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen eingelegt werden (§ 67 OWiG).

Verkehrsrecht in Neuss

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Neuss führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

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Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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