Verkehrsrecht für Neuss
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht Neuss, dem Landgericht Düsseldorf und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in Neuss – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A57 und A46, Bußgeldbescheid des Rhein-Kreises Neuss oder Strafbefehl vom Amtsgericht Neuss: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in Neuss →
- Rotlichtverstoß in Neuss →
- Abstandsverstoß in Neuss →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in Neuss – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus Neuss laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss Neuss ist kreisangehörig: Bei polizeilich festgestellten Verkehrsverstößen erlässt die Kreisordnungsbehörde – die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss mit Sitz in Grevenbroich – den Bescheid. Die von der Stadt Neuss selbst gemessenen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße ahndet dagegen die Bußgeldstelle der Stadt Neuss.
- Verkehrsüberwachung der Stadt Neuss Das Amt für Verkehrsangelegenheiten überwacht ruhenden und fließenden Verkehr und misst die Geschwindigkeit mit zwei Laser-Messfahrzeugen an über 200 freigegebenen Stellen; die selbst gemessenen Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße ahndet die Stadt selbst. Stationäre Blitzer betreibt die Stadt nicht.
- Amtsgericht Neuss Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft Düsseldorf Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht Düsseldorf Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in Neuss
Neuss ist kreisangehörig, und das prägt die Verkehrsüberwachung: Die Stadt selbst misst über das Amt für Verkehrsangelegenheiten (Rheinstraße 18) mit zwei Laser-Messfahrzeugen an über 200 freigegebenen Stellen und ahndet diese Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße selbst; stationäre Blitzer betreibt sie nach eigenen Angaben nicht. Daneben messen der Rhein-Kreis Neuss und die Polizei im Stadtgebiet.
Für die Verteidigung ist die Zuständigkeit entscheidend: Als Große kreisangehörige Stadt darf Neuss nur die selbst gemessenen Verstöße ahnden. Polizeilich festgestellte Verstöße erlässt die Kreisordnungsbehörde – die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss mit Sitz in Grevenbroich. Für das Gericht gilt das aber nicht: Über Einsprüche zu Verstößen im Neusser Stadtgebiet entscheidet nach der NRW-Zuständigkeitsverordnung (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung mit Anlage 3) das Amtsgericht Neuss – auch dann, wenn der Bescheid von der Kreisbußgeldstelle aus Grevenbroich stammt.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus Neuss
Wo wird in Neuss geblitzt?
Die Stadt misst mobil mit zwei Laser-Messfahrzeugen an über 200 freigegebenen Stellen, mit Schwerpunkt an Unfallhäufungsstellen und vor Schulen, Kindergärten und Pflegeheimen; stationäre Blitzer gibt es nach Stadtangabe nicht. Zusätzlich messen der Rhein-Kreis Neuss und die Polizei. Die Stadt veröffentlicht ihre Messstellen nach Stadtteilen.
Muss ich für die Beauftragung nach Neuss kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht Neuss.
Wer erlässt in Neuss die Bußgeldbescheide?
Das hängt in Neuss davon ab, wer gemessen hat: Neuss ist eine Große kreisangehörige Stadt und ahndet nur die Geschwindigkeits- und Rotlichtverstöße, die sie selbst gemessen hat – dafür erlässt die Bußgeldstelle der Stadt Neuss den Bescheid. Polizeilich festgestellte Verstöße erlässt dagegen die Kreisordnungsbehörde, die Bußgeldstelle des Rhein-Kreises Neuss mit Sitz in Grevenbroich. Eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Für den Einspruch gilt: Über Verstöße im Neusser Stadtgebiet entscheidet das Amtsgericht Neuss – auch dann, wenn der Bescheid von der Kreisbußgeldstelle aus Grevenbroich stammt (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung NRW mit Anlage 3).
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht Neuss?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in Neuss?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Neuss und in der Berufung vor dem Landgericht Düsseldorf. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.