WertsVerkehrsrecht Jetzt Fall prüfen

Geblitzt in München?

Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A9 und A99 rund um München: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.

Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.

Kostenfreie Ersteinschätzung unverbindlich und ohne Risiko
Messung im Detail geprüft Protokoll, Eichung, Toleranz, Rohmessdaten
Bundesweit und in der Region Sitz in Erlangen, wir vertreten Sie auch in München
Rechtsschutz willkommen Deckungsanfrage übernehmen wir
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Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)

Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.

Innerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €
11–15 km/h50 €
16–20 km/h70 €
21–25 km/h115 €1
26–30 km/h180 €11 Monat*
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Außerorts (Pkw)
ÜberschreitungBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €
11–15 km/h40 €
16–20 km/h60 €
21–25 km/h100 €1
26–30 km/h150 €11 Monat*
31–40 km/h200 €11 Monat*
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.

Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig

Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.

Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind

Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:

Messprotokoll und Eichung

Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.

Toleranzabzug und Messwertbildung

3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.

Beschilderung und Messstelle

War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?

Fahreridentifizierung

Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.

Verjährung und Zustellung

Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.

Fahrverbot abwenden

Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.

Blitzer in München: Wo gemessen wird

In München misst nicht eine Behörde, sondern zwei: Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Landeshauptstadt ist ausschließlich für Tempo-30-Bereiche zuständig – mit acht Messfahrzeugen, zwei seit 2025 eingesetzten personallosen Messanhängern (auch nachts und am Wochenende im Einsatz) und einer einzigen eigenen stationären Anlage an der Tegernseer Landstraße. Alle übrigen Straßen, insbesondere den Mittleren Ring und die Autobahnen, überwacht die Polizei.

Die festen Anlagen konzentrieren sich nach Presseübersichten (Stand Juli 2026) auffällig auf die Tunnel: Richard-Strauss-, Petuel-, Luise-Kiesselbach- und Heckenstaller-Tunnel am Mittleren Ring sowie der Aubinger Tunnel der A 99 werden stationär überwacht – dort wird blitzlos mit Infrarottechnik gemessen, ein sichtbarer Blitz bleibt aus. Dazu kommen unter anderem Anlagen an der Landshuter Allee, der Dachauer Straße und der Kreillerstraße.

Im Großstadtvergleich blitzt München stationär eher wenig; die Masse der Verfahren stammt aus mobilen Messungen – rund acht Millionen Einzelmessungen jährlich mit etwa 75.000 Verstößen. Vorab veröffentlicht werden Messstellen nur zum Blitzermarathon, bei dem zuletzt über 40 Münchner Kontrollorte genannt wurden, darunter die Ungererstraße und die Ingolstädter Straße.

Feste Messanlagen in München (Auswahl)

  • Tegernseer Landstraße einzige stationäre Anlage der städtischen KVÜ (amtlich bestätigt)
  • Richard-Strauss-Tunnel (Mittlerer Ring) mehrere Messpositionen, Tempo 60 – blitzlose Infrarotmessung
  • Petueltunnel (Mittlerer Ring) Messung in beiden Fahrtrichtungen
  • Luise-Kiesselbach-Tunnel (Mittlerer Ring) verschiedene Messstellen, Tempo 60
  • Heckenstaller-Tunnel Fahrtrichtung West und Ost, Tempo 60
  • Landshuter Allee (Mittlerer Ring) stadteinwärts
  • A 99, Aubinger Tunnel Richtung Norden und Süden, Tempo 80
  • Dachauer Straße / Max-Born-Straße (B 304) stadteinwärts, Tempo 60
  • Kreillerstraße / Baumkirchner Straße (B 304) Tempo 50
  • Steinsdorfstraße / Mariannenbrücke an der Fußgängerampel

Zuständigkeiten und KVÜ-Ausstattung nach Angaben der Landeshauptstadt München (Rathaus-Umschau, Juli 2025); Standorte der festen Anlagen nach Presseübersichten (Stand Juli 2026) – Stadt und Polizei veröffentlichen keine amtliche Gesamtliste. Auswahl, ohne Gewähr.

So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in München

1

Anhörung und Bescheid

Bei polizeilichen Messungen erlässt die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach den Bescheid, bei städtischen Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.

2

Einspruch und Akteneinsicht

Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.

3

Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht

Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht München, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.

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Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß

Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?

Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.

Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in München?

Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.

Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?

Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.

Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?

Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – bei polizeilichen Messungen in Bayern ist das regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle in Viechtach. Über den Einspruch verhandelt bei Messorten in München das Amtsgericht München.

Wo stehen in München feste Blitzer?

Vor allem in den Tunneln: Richard-Strauss-, Petuel-, Luise-Kiesselbach- und Heckenstaller-Tunnel am Mittleren Ring sowie im Aubinger Tunnel der A 99 wird stationär und blitzlos mit Infrarot gemessen; dazu kommen Anlagen etwa an der Landshuter Allee, der Dachauer Straße und der Kreillerstraße. Die Stadt selbst betreibt nur eine feste Anlage an der Tegernseer Landstraße. Eine amtliche Gesamtliste gibt es nicht – entscheidend für die Verteidigung ist ohnehin die konkrete Messung, nicht der Standort.

Wer blitzt in München – Stadt oder Polizei?

Die Kommunale Verkehrsüberwachung der Stadt misst nur in Tempo-30-Bereichen; überall sonst misst die Polizei. Danach richtet sich auch der Bescheid: Bei kommunalen Messungen kommt er von der Landeshauptstadt München, bei polizeilichen Messungen von der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach.

Verkehrsrecht in München

Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für München führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.

Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?

Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:

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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.

Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und melden uns in der Regel noch am selben Werktag.

Bis zu 3 Dateien, zusammen höchstens 10 MB. Auf dem Smartphone können Sie Ihren Bescheid direkt abfotografieren.

    Ihre Angaben werden verschlüsselt übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.

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