Verkehrsrecht für München
Bußgeldbescheid, drohendes Fahrverbot, Strafbefehl oder Anklage wegen einer Verkehrsstraftat? Wir verteidigen Sie im Bußgeldverfahren und im Verkehrsstrafrecht – vor dem Amtsgericht München, dem Landgericht München I und gegenüber den Bußgeldbehörden. Ersteinschätzung kostenfrei und unverbindlich.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Verteidigung in München – Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht
Ob geblitzt auf A9 und A99, Bußgeldbescheid aus Viechtach oder Strafbefehl vom Amtsgericht München: Wir prüfen Messung, Akte und Verfahren im Detail und entwickeln eine eigene Verteidigungsstrategie für Ihren Fall. Zu jedem Vorwurf finden Sie hier die passende Seite:
- Geblitzt? in München →
- Rotlichtverstoß in München →
- Abstandsverstoß in München →
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (bundesweit) →
- Alkohol am Steuer (bundesweit) →
- Fahrerflucht (bundesweit) →
- Handy am Steuer (bundesweit) →
- Führerscheinentzug (bundesweit) →
- Verkehrsunfall und Schadensregulierung (bundesweit) →
Zwei Wochen – mehr Zeit bleibt Ihnen nicht
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Senden Sie uns Ihre Unterlagen deshalb am besten sofort – wir kümmern uns um die fristwahrenden Schritte.
Ihre Verfahrensbeteiligten in München – wir kennen die Abläufe
Verkehrssachen aus München laufen über feste Stationen. Wir wissen, wer zuständig ist und wo anzusetzen ist.
- Zentrale Bußgeldstelle Viechtach Bayerisches Polizeiverwaltungsamt – erlässt die Bußgeldbescheide für polizeilich festgestellte Verkehrsverstöße in ganz Bayern.
- Kommunale Verkehrsüberwachung München Zuständig für kommunale Messungen im Stadtgebiet und die daraus folgenden Bußgeldverfahren.
- Amtsgericht München Verhandelt Bußgeldsachen nach Einspruch sowie Verkehrsstrafsachen erster Instanz.
- Staatsanwaltschaft München I Führt die Ermittlungsverfahren bei Verkehrsstraftaten – vom ersten Anhörungsbogen bis zur Anklage oder Einstellung.
- Landgericht München I Berufungs- und Beschwerdeinstanz, etwa bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis.
- Führerscheinstelle Fahrerlaubnisbehörde – zuständig für MPU-Anordnungen, verwaltungsrechtliche Entziehung und Neuerteilung.
Blitzer und Verkehrsüberwachung in München
In München ist die Verkehrsüberwachung geteilt: Die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ) der Landeshauptstadt misst die Geschwindigkeit ausschließlich in Tempo-30-Bereichen – mit acht Messfahrzeugen, zwei seit 2025 eingesetzten personallosen Messanhängern und einer einzigen eigenen stationären Anlage an der Tegernseer Landstraße. Alle übrigen Straßen, vom Mittleren Ring bis zur A 99, überwacht die Polizei; die festen Anlagen konzentrieren sich nach Presseübersichten auf die Tunnelstrecken des Mittleren Rings und den Aubinger Tunnel.
Die Masse der Münchner Verfahren stammt aus mobilen Messungen: Die Stadt zählt jährlich rund acht Millionen Einzelmessungen mit etwa 75.000 festgestellten Verstößen. Vorab veröffentlicht werden Messstellen nur zum jährlichen Blitzermarathon.
Kurioses aus München
- 26-mal in drei Monaten im selben Tunnel Ein Motorradfahrer in der Führerschein-Probezeit wurde binnen drei Monaten 26-mal im Richard-Strauss-Tunnel geblitzt, bevor die Polizei das Muster in den Blitzerfotos erkannte und ihn gezielt stellte – am Ende standen 47 Punkte in Flensburg, ein vierstelliges Bußgeld und eine angeordnete MPU.
In drei Schritten zur kostenfreien Falleinschätzung
Formular ausfüllen
Schildern Sie kurz den Vorwurf und laden Sie Ihre Unterlagen hoch – Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift als Foto oder PDF.
Wir melden uns
Sie erhalten in der Regel noch am selben Werktag eine Rückmeldung – telefonisch oder per E-Mail, wie Sie es wünschen.
Einschätzung erhalten
Wir sagen Ihnen offen, welche Erfolgsaussichten bestehen und was das weitere Vorgehen kostet. Erst dann entscheiden Sie.
Häufige Fragen aus München
Wo wird in München geblitzt?
Stationär vor allem in den Tunneln des Mittleren Rings (Richard-Strauss-, Petuel-, Luise-Kiesselbach-, Heckenstaller-Tunnel) und im Aubinger Tunnel der A 99, dazu an einzelnen Ausfallstraßen; die Stadt selbst betreibt nur eine feste Anlage an der Tegernseer Landstraße und misst mobil in Tempo-30-Bereichen. Auf allen übrigen Strecken blitzt die Polizei – angekündigt wird das nicht.
Muss ich für die Beauftragung nach München kommen?
Nein. Die Ersteinschätzung und die Mandatsabwicklung laufen vollständig digital und telefonisch – Unterlagen wie Bußgeldbescheid, Strafbefehl oder Anklageschrift laden Sie einfach im Formular hoch. Nur wenn in Ihrer Sache tatsächlich verhandelt wird, findet der Termin vor dem zuständigen Gericht statt, etwa dem Amtsgericht München.
Wer erlässt in München die Bußgeldbescheide?
Das hängt davon ab, wer gemessen hat: Für Verstöße, die die bayerische Polizei festgestellt hat, ist regelmäßig die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt (Viechtach) zuständig; für kommunale Messungen die kommunale Verkehrsüberwachung der Landeshauptstadt München. Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, geht das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht – bei Verstößen in München regelmäßig an das Amtsgericht München.
Was passiert nach meinem Einspruch beim Amtsgericht München?
Hilft die Bußgeldstelle dem Einspruch nicht ab, gibt sie das Verfahren über die Staatsanwaltschaft an das Amtsgericht ab. Dort wird über den Vorwurf verhandelt – oder das Verfahren wird ohne Hauptverhandlung eingestellt bzw. im Beschlusswege entschieden. Wir vertreten Sie in jedem Stadium; in vielen Fällen kann das Gericht Sie vom persönlichen Erscheinen entbinden.
Übernehmen Sie auch Verkehrsstrafsachen in München?
Ja. Wir verteidigen bei Vorwürfen wie Unfallflucht, Trunkenheits- oder Drogenfahrt und Gefährdung des Straßenverkehrs – im Ermittlungsverfahren gegenüber der Staatsanwaltschaft München I, in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München und in der Berufung vor dem Landgericht München I. Auch gegen eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO) gehen wir vor.
Was kostet die Ersteinschätzung?
Nichts – sie ist kostenfrei und unverbindlich. Erst wenn Sie uns beauftragen, entstehen Kosten; besteht eine Verkehrsrechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Verfahrenskosten. Die Deckungsanfrage stellen wir für Sie.
Wie schnell muss ich reagieren?
Bußgeldbescheid und Strafbefehl werden nach zwei Wochen ab Zustellung rechtskräftig (§ 67 OWiG, § 410 StPO). Melden Sie sich deshalb sofort nach Erhalt – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
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Füllen Sie das Formular aus – wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag bei Ihnen. Kostenfrei und unverbindlich.