Geblitzt in Mönchengladbach?
Ob stationärer Blitzer im Stadtgebiet oder mobile Messung auf A61, A52 und A46 rund um Mönchengladbach: Wir prüfen Ihren Geschwindigkeitsverstoß, bevor Bußgeld, Punkte oder ein Fahrverbot rechtskräftig werden.
Rückmeldung in der Regel noch am selben Werktag.
Was droht bei einem Geschwindigkeitsverstoß? (Pkw, Bußgeldkatalog)
Die Regelsätze der Bußgeldkatalog-Verordnung (Stand Juli 2026) – markierte Zeilen bedeuten Fahrverbotsgefahr. Genau dort lohnt sich die anwaltliche Prüfung am meisten.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 30 € | – | – |
| 11–15 km/h | 50 € | – | – |
| 16–20 km/h | 70 € | – | – |
| 21–25 km/h | 115 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
| 41–50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
| 61–70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
| über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.
| Überschreitung | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| bis 10 km/h | 20 € | – | – |
| 11–15 km/h | 40 € | – | – |
| 16–20 km/h | 60 € | – | – |
| 21–25 km/h | 100 € | 1 | – |
| 26–30 km/h | 150 € | 1 | 1 Monat* |
| 31–40 km/h | 200 € | 1 | 1 Monat* |
| 41–50 km/h | 320 € | 2 | 1 Monat |
| 51–60 km/h | 480 € | 2 | 1 Monat |
| 61–70 km/h | 600 € | 2 | 2 Monate |
| über 70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
* Fahrverbot bei Wiederholung: zweite Überschreitung ab 26 km/h innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft der ersten Entscheidung.
Zwei Wochen Einspruchsfrist – dann ist der Bescheid rechtskräftig
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 OWiG). Senden Sie uns den Bescheid am besten sofort als Foto oder PDF – wir übernehmen die fristwahrenden Schritte.
Wo Blitzer-Messungen angreifbar sind
Geschwindigkeitsmessungen gelten als standardisiertes Messverfahren – aber nur, wenn alle Voraussetzungen eingehalten wurden. Nach Akteneinsicht prüfen wir systematisch:
Gültiger Eichschein, geschultes Messpersonal, korrekter Aufbau der Anlage – fehlt eines davon, wackelt die Messung.
3 km/h bzw. 3 Prozent Toleranz, korrekte Zuordnung von Fahrstreifen und Fahrzeug – gerade an Grenzwerten entscheidend für Punkte und Fahrverbot.
War die Beschränkung ordnungsgemäß beschildert und sichtbar? Wurden landesrechtliche Vorgaben zum Abstand der Messstelle eingehalten?
Das Blitzerfoto muss den Fahrer eindeutig zeigen. Zweifel an der Identifizierung gehören zu den häufigsten Einstellungsgründen.
Die Verfolgungsverjährung im Bußgeldverfahren ist kurz; Fehler bei Anhörung und Zustellung können den Bescheid insgesamt zu Fall bringen.
Bleibt der Verstoß bestehen, kämpfen wir um das Fahrverbot – Umwandlung in eine erhöhte Geldbuße bei beruflicher oder persönlicher Härte.
Blitzer in Mönchengladbach: mobil und stationär
Das Ordnungsamt Mönchengladbach misst mit drei mobilen Messstellen, die im ganzen Stadtgebiet eingesetzt werden – die Stadt kündigt für einzelne Monate Kontrolltage nach Stadtteilen an, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass überall mit Kontrollen von Polizei und Ordnungsamt zu rechnen ist (Stadt-Mitteilung vom 17. Juli 2026). Nach Presseberichten (WZ, 2018) kommen stationäre Anlagen hinzu, darunter kombinierte Anlagen, die Rotlicht und Geschwindigkeit zugleich erfassen; die aktuelle Zahl und die Einzelstandorte weist die Stadt über amtliche Quellen nicht durchgängig aus.
Den Bescheid erlässt in Mönchengladbach die Bußgeldstelle der Stadt, auch bei polizeilicher Messung. Ein Bußgeldbescheid ergeht ab 60 Euro, darunter eine Verwarnung. Welche Anlage gemessen hat, ändert an der Zuständigkeit nichts – wohl aber an den Angriffspunkten.
Bei mobilen wie stationären Anlagen prüfen wir dieselben Kernpunkte: Eichschein, Bedienung nach Gebrauchsanweisung, Fototoleranz und den Abzug von 3 km/h bzw. 3 Prozent. Bei kombinierten Anlagen kommt die Frage hinzu, ob Rotlicht- und Geschwindigkeitsteil sauber getrennt dokumentiert sind.
Mobile Kontrollen und drei Messstellen nach Angaben der Stadt Mönchengladbach (Mitteilung vom 17. Juli 2026); Angaben zu stationären und kombinierten Anlagen nach Presseberichten (WZ, 2018) – Zahl und Standorte können sich geändert haben. Stand Juli 2026, ohne Gewähr.
So läuft Ihr Bußgeldverfahren nach einer Messung in Mönchengladbach
Anhörung und Bescheid
Den Bescheid erlässt in Mönchengladbach die Bußgeldstelle der Stadt, unabhängig davon, ob die Polizei oder das Ordnungsamt gemessen hat; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Schon im Anhörungsbogen gilt: keine Angaben zur Sache.
Einspruch und Akteneinsicht
Wir legen fristwahrend Einspruch ein, nehmen Akteneinsicht und prüfen Messung, Protokolle und Verfahren auf die typischen Fehlerquellen.
Entscheidung – oft ohne Sie vor Gericht
Je nach Befund: Einstellung, Reduzierung, Wegfall des Fahrverbots – oder Verhandlung vor dem Amtsgericht Mönchengladbach, bei der Sie sich in vielen Fällen vom Erscheinen entbinden lassen können.
Häufige Fragen zum Geschwindigkeitsverstoß
Wird vom Messwert eine Toleranz abgezogen?
Ja. Bei Messungen unter 100 km/h werden in der Regel 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ob der Toleranzabzug korrekt erfolgt ist, prüfen wir anhand des Messprotokolls – gerade an Tempo-30-Stellen entscheidet er häufig über Punkte oder Fahrverbot.
Lohnt sich ein Einspruch nach einem Blitzer in Mönchengladbach?
Das hängt vom Einzelfall ab: Messverfahren, Messprotokoll, Eichschein, Aufstellort der Anlage, Beschilderung und die Fahreridentifizierung sind typische Angriffspunkte. Ab 26 km/h Überschreitung – wenn Punkte und Fahrverbot im Raum stehen – ist die Prüfung fast immer sinnvoll. Genau dafür gibt es die kostenfreie Ersteinschätzung.
Ab wann droht nach einem Geschwindigkeitsverstoß ein Fahrverbot?
Ein Regelfahrverbot von einem Monat droht ab 31 km/h zu viel innerorts bzw. 41 km/h außerorts. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer ersten Überschreitung von 26 km/h oder mehr erneut mit mehr als 26 km/h gemessen wird, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. In geeigneten Fällen lässt sich das Fahrverbot gegen eine erhöhte Geldbuße abwenden – etwa bei beruflicher Angewiesenheit auf den Führerschein.
Wie viel Zeit habe ich für den Einspruch?
Zwei Wochen ab Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 OWiG). Danach wird der Bescheid rechtskräftig. Der Einspruch geht an die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat – in Mönchengladbach ist das die Bußgeldstelle der Stadt Mönchengladbach. Über den Einspruch verhandelt das Amtsgericht des Tatort-Bezirks: bei Messorten in Rheindahlen, Hardt, der Stadtmitte, im Volksgarten und in Neuwerk das Amtsgericht Mönchengladbach, in Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt.
Blitzt in Mönchengladbach die Stadt oder die Polizei?
Beide: Das Ordnungsamt misst mit drei mobilen Messstellen und – nach Presseberichten – stationären Anlagen, die Polizei misst zusätzlich. Den Bußgeldbescheid erlässt in jedem Fall die Bußgeldstelle der Stadt Mönchengladbach; eine zentrale Landesbußgeldstelle gibt es in NRW nicht.
Welches Amtsgericht entscheidet über meinen Einspruch in Mönchengladbach?
Das hängt vom Tatort ab, nicht vom Sitz der Bußgeldstelle: Nach der NRW-Zuständigkeitsverordnung (§ 39 Justizzuständigkeitsverordnung mit Anlage 3) verhandelt das Amtsgericht Mönchengladbach die Einsprüche aus den Stadtbezirken Rheindahlen, Hardt, Stadtmitte, Volksgarten und Neuwerk, das Amtsgericht Mönchengladbach-Rheydt die aus Rheydt, Odenkirchen, Giesenkirchen und Wickrath. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen eingelegt werden (§ 67 OWiG).
Verkehrsrecht in Mönchengladbach
Geht es um einen anderen Vorwurf, oder wollen Sie wissen, welches Gericht und welche Bußgeldstelle für Sie zuständig sind? Die Übersicht für Mönchengladbach führt alle Vorwürfe und die Beteiligten Ihres Verfahrens auf.
Mit welchem Gerät wurden Sie gemessen?
Jedes Messgerät hat eigene Schwachstellen – vom Aufbau über die Eichung bis zu den Rohmessdaten. In unserem Ratgeber erklären wir Gerät für Gerät, wo Messungen angreifbar sind:
- Messgeräte – Übersicht → Standardisiertes Messverfahren, Rohmessdaten, typische Fehlerquellen.
- PoliScan Speed bzw. PoliScan FM1 → Vitronic · Geschwindigkeit (stationär und mobil, Lasermessung/LIDAR)
- TraffiStar S350 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationär und semistationär, Lasermessung)
- ES 3.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- ES 8.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (mobil und stationär, Einseitensensor)
- Leivtec XV3 → Leivtec · Geschwindigkeit (mobil, Lasermessung)
- LTI 20/20 TruSpeed → Laser Technology Inc. (LTI) · Geschwindigkeit (mobil, Laser-Handmessgerät)
- Riegl FG21-P → Riegl · Geschwindigkeit (Laser-Handmessung)
- ProViDa 2000 → ProViDa-System · Geschwindigkeit (Nachfahr-/Video), Abstand eingeschränkt zulassungsgedeckt
- Multanova MU VR 6F → Multanova · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- TraffiStar S330 → Jenoptik · Geschwindigkeit (stationäre Radarmessung)
- VKS 3.0 → Vidit · Abstand und Geschwindigkeit (Videomessung von der Brücke)
- TraffiPhot III → Robot (TraffiPhot) · Rotlicht und Geschwindigkeit (Induktionsschleifen)
- Gatso → Gatsometer · Geschwindigkeit und Rotlicht (mobil und stationär, Radarmessung)
- TraffiPhot-S → Traffipax (Robot) · Geschwindigkeit (stationär, Piezo-Drucksensoren)
- Truvelo M4² → Truvelo · Geschwindigkeit (stationär, Piezo-Drucksensoren)
- LAVEG → Jenoptik · Geschwindigkeit (Lasermessung)
- M5 Radar (VDS) → VDS Verkehrstechnik · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- Mesta 208 → Sagem · Geschwindigkeit (Radarmessung)
- Enforcement Trailer → Vitronic · Geschwindigkeit (semistationär, Anhänger mit Lasermessung/LIDAR)
- PoliScan Red+Speed → Vitronic · Rotlicht und Geschwindigkeit (stationär, Lasermessung/LIDAR)
- TraffiPax SpeedoPhot → Robot (TraffiPax) · Geschwindigkeit (Radarmessung, Foto)
- eso ES 1.0 → eso GmbH · Geschwindigkeit (Einseitensensor, älteste eso-Generation)
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